AB 261299
Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-03
Wortprotokoll
Es geht hier um die Voraussetzungen, unter denen das Gericht auf ein entsprechendes Gesuch hin eine Sonderuntersuchung bei einer Aktiengesellschaft anordnet. Es geht dabei im Besonderen um die Frage, ob der Schaden, der durch die angeführte Gesetzes- oder Statutenverletzung eingetreten ist, glaubhaft zu machen ist oder ob nur glaubhaft zu machen ist, dass die Verletzung zu einem Schaden führen kann.
Wenn Sie mir eine persönliche Bemerkung gestatten: Ich halte dies für eine der weniger wichtigen Fragen dieser Revision. Ich habe darum auch kein Herzblut dafür. Aber die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass glaubhaft gemacht werden muss - der Schaden muss ja nicht bewiesen werden, er muss nur glaubhaft gemacht werden -, dass die Verletzung, die glaubhaft gemacht wird, dann auch zu einem Schaden geführt hat. Das soll glaubhaft gemacht werden. Es soll nicht einfach nur glaubhaft gemacht werden, dass die Verletzung geeignet war, zu einem Schaden zu führen.
Das ist der Standpunkt einer knappen Mehrheit - der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen -, die Ihnen beantragt, am bisherigen Beschluss des Nationalrates festzuhalten.