Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-03
Wortprotokoll
Dieses Geschäft ist eine Altlast. Es ist etwas, was wir aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides vom April 2015 tun müssen. Wir haben gesagt, wir möchten das jetzt so rasch und unkompliziert wie möglich umsetzen. Es geht um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die während der Jahre 2010 bis 2015 auf den Empfangsgebühren erhoben worden ist und aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheides zurückbezahlt werden muss.
Der Bundesrat hat sich für eine einfache Lösung für alle entschieden. Das heisst, jeder Haushalt soll eine einmalige pauschale Vergütung von 50 Franken als Gutschrift auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erhalten. Wir hoffen, dass diese Gutschrift trotz Corona schon im nächsten Jahr ausgestellt werden kann. Wir versuchen hier wirklich, nachdem jetzt auch die parlamentarische Beratung gut voranschreitet, diese Umsetzung nächstes Jahr vorzunehmen.
Warum braucht es dazu überhaupt ein Gesetz? Es braucht ein Gesetz, weil wir verhindern wollten, dass die Haushalte selber aktiv werden und ein Gesuch um Rückerstattung stellen müssen. Vielmehr soll eben eine pauschale Vergütung an alle Haushalte vorgesehen werden. Das muss gesetzlich geregelt werden, auch um Rechtssicherheit zu schaffen. Damit hätten wir die Motion Flückiger-Bäni Sylvia 15.3416 in diesem Bereich umgesetzt.
Wie hoch ist die pauschale Vergütung? Sie basiert auf den in diesem Zeitraum effektiv eingenommenen Mehrwertsteuern von 165 Millionen Franken, das hat der Kommissionssprecher erwähnt. Dies ergibt geteilt durch die rund 3,7 Millionen Haushalte diese Abgeltung. Dann enthält die Pauschale auch einen Verzugszinsanteil seit 2018, also für die Zeit nach dem Urteil des Bundesgerichtes - erst ab diesem Zeitpunkt kann man von einem Verzug ausgehen, vorher war ja die Rechtslage wegen der hängigen Gerichtsurteile unklar. Die allermeisten Haushalte haben auch keine Rückforderung geltend gemacht und den Bund damit nicht in Verzug gebracht.
Die pauschale Vergütung tritt an die Stelle der konkreten individuellen Ansprüche. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass man damit - das gehört zum Wesen einer Pauschale - nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann. Es gibt sicher solche Einzelfälle, vielleicht Personen, die lange einbezahlt haben, jetzt aber nicht mehr von der Abgabe betroffen sind. Der Bundesrat ist aber der Meinung - und diese Position teilt ja auch Ihre Kommission -, dass es besser ist, hier vorwärtszumachen und diese pragmatische Lösung zu wählen.
Bezüglich der Regelung für Unternehmen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keine Pauschallösung geben soll, wie das in der Motion Flückiger Sylvia verlangt wurde. Es waren rechtliche Abklärungen, die den Bundesrat zu dieser Einschätzung geführt haben. Der Bundesrat hat aber in der Botschaft klargemacht, dass die berechtigten Ansprüche von Unternehmen auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren bestehen bleiben. Die Unternehmen können beim BAKOM ein Rückerstattungsgesuch einreichen.
Dafür müsste man eigentlich auch nicht extra eine rechtliche Bestimmung im Gesetz festlegen. Ich habe aber Verständnis dafür, dass Ihre Kommission jetzt die berechtigten Ansprüche der Unternehmen explizit im Gesetz erwähnt. Das führt zwar nicht zu neuen Rechten für die Unternehmen, aber damit wird doch die Position der Unternehmen gefestigt. Wir haben versprochen, dass das BAKOM hier ein einfaches und niederschwelliges Verfahren vorsieht. Das Amt kann den Unternehmen auch eine pauschale Entschädigung anbieten, welche sie annehmen oder ablehnen können. Das ist aber eben der Unterschied zwischen dieser Möglichkeit und einer pauschalen Entschädigung für alle, wie das bei den Haushalten vorgesehen ist.
In diesem Sinn können wir auch den neu von Ihrer Kommission eingefügten Teil unterstützen. Wir sind froh, wenn diese Altlast möglichst rasch bereinigt werden kann, damit die Haushalte die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten.