Flach Beat · Nationalrat · 2020-06-03
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion bittet Sie, bei Artikel 757 Absatz 4 dem Antrag der Minderheit Bregy zuzustimmen.
Das war der letzte Antrag, den wir in dieser doch recht langen Diskussionsrunde zum Aktienrecht diskutiert haben. Hier geht es darum, dass die Rangrücktrittsforderungen insbesondere natürlich von Aktionären, aber auch von anderen bei einem Konkurs einer Gesellschaft so eingerechnet werden, dass sie dann auch getätigt werden. Wer einen Rangrücktritt gegenüber der Gesellschaft erklärt, weiss ja, was er tut. Es hilft auch, damit Gesellschaften zu sanieren beziehungsweise gar nicht erst in Konkurs geraten zu lassen. Die Diskussion in der Kommission fand in diesen neuen Räumlichkeiten statt, darum war es auch teilweise etwas schwierig, detaillierter auf die einzelnen Fragen einzugehen.
Wir befinden uns nun in der letzten, dritten Runde zu diesem Aktienrecht. Erlauben Sie mir noch ein paar Worte aus grünliberaler Sicht zu dem, was wir hier gemacht haben. Wir haben jetzt, in der dritten Runde, immer noch eine Fahne von 70 Seiten Umfang. Wir haben heute Morgen noch diverse Differenzen gehabt und werden noch weitere Differenzen zum Ständerat haben. Ich bin aber überzeugt, dass wir diese bald ausräumen werden, sodass wir am Ende eine Aktienrechtsrevision haben werden, die letztlich einige sehr wichtige Punkte aufgenommen hat. Es geht beispielsweise um eine schlanke Umsetzung der Minder-Initiative, endlich im Gesetz und nicht nur in der VegüV. Es geht auch darum, dass wir Geschlechterrichtwerte eingeführt haben. Es geht darum, dass wir Transparenz beim Rohstoffhandel ins Aktienrecht aufgenommen haben. Gerade heute Morgen haben wir noch einmal darüber diskutiert: Wir haben die Sanierung von Gesellschaften vor dem Konkurs jetzt besser geregelt; das ist für die Zukunft sehr wichtig.
Aus grünliberaler Sicht ist aber negativ, dass wir es noch nicht geschafft haben, die vereinfachte digitalisierte Gründung von Aktiengesellschaften mit Standardstatuten einzuführen. Das wird dann, glaube ich, eine unserer nächsten Aufgaben für die nächste Geländekammer sein.
Im Grossen und Ganzen ist aber diese Aktienrechtsrevision für die Schweizer Wirtschaft, für die Unternehmerseite wie auch für die Gläubigerseite und für die Aktionärinnen und Aktionäre grundsätzlich gelungen.