Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt, diese Motion anzunehmen, wie das auch Ihre Kommission empfiehlt.
Jetzt haben wir hier ein paar Motionen verabschiedet. Ich würde sagen, dass heute ein guter Tag für die Umwelt ist. Natürlich muss vieles noch umgesetzt werden, doch wir haben hier, denke ich, in verschiedenen Bereichen die richtigen Aufträge formuliert. Ich möchte mich dafür sehr herzlich bedanken.
Auch diese Motion ist wichtig. Gerade die Bemerkung von Herrn Ständerat Français nehme ich sehr gerne mit; ich schaue mir das gerne an. In der Kreislaufwirtschaft, von der hier die Rede ist, ist nämlich jeder oder der meiste Abfall auch ein Rohstoff zur Wiederverwendung; zumindest muss dies geprüft werden. Sie haben jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass man vielleicht noch besser prüft, wo Abfälle sind, die beseitigt werden müssen. Dabei sollte man möglichst dafür sorgen, dass Abfälle als eigentlicher Rohstoff behandelt werden, der entsprechend rezyklierbar bzw. wiederverwertbar ist. Ich nehme das sehr gerne mit und bedanke mich auch für diesen wichtigen Hinweis!
Der Bundesrat beantragt, wie gesagt, die Annahme der Motion. Auch der Bundesrat ist nämlich der Meinung, dass die öffentliche Hand hier mit einer Vorbildfunktion aufzeigen kann, soll und muss, dass die Verwendung von Recyclingbaustoffen heute möglich ist, zumal das ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sein kann.
Gemäss der heutigen Regelung baut das Bundesamt für Bauten und Logistik alle Projekte des Bundes, die über 10 Millionen Franken kosten, nach dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz, der beispielsweise die Verwendung von Recyclingbeton fordert. Es werden aber nicht alle Projekte zertifiziert. Das heisst auch, dass das Potenzial von Recyclingbaustoffen nicht in jedem Fall ausgeschöpft wird. Nach unseren Informationen wenden die Kantone diesen Standard nicht systematisch an. Man kann davon ausgehen, dass hier weniger Recyclingbaustoffe verwendet werden, als dies tatsächlich möglich wäre. Bei den Gemeinden ist das brachliegende Potenzial noch grösser, aber es gibt auch Ausnahmen. Ich habe jetzt hier die Stadt Zürich in meinen Notizen erwähnt; es gibt sicherlich noch viele andere löbliche Ausnahmen. Es ist aber, denke ich, wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass [PAGE 325] da auf den verschiedenen Stufen tatsächlich noch Potenzial vorhanden ist.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, Recyclingbaustoffe einzusetzen. Der Kommissionspräsident hat es gesagt: Es handelt sich hier um eine Denkweise und auch um eine Frage des Wissens darüber, dass solche Baustoffe nicht etwa schlechterer Qualität sind. Dieses Denken in Kreisläufen, wonach Abfälle grundsätzlich wieder Ausgangslage für neue Stoffe sind, ist daran, sich zu etablieren. Da können wir aber, glaube ich, noch mehr machen. Ich bin mir sehr bewusst - es wurde auch gesagt -, dass auch der Bund noch nicht die 100 Prozent erreicht hat. Auch wir können noch schauen, was beispielsweise bei der Entsorgung von Ausbauasphalt wie auch bei der tatsächlichen Verwendung noch möglich ist.
Herr Kommissionspräsident, Sie haben soeben gesagt, dass die Schaffung von Voraussetzungen - was diese Motion verlangt - mit sich bringe, dass es Normenwerke geben muss, auf die man sich beziehen kann. Da gibt es, glaube ich, noch einiges zu tun. Wir sind motiviert und werden das gerne tun.
Noch einmal: Ich nehme die Anregung gerne auf, auch das Recycling in situ für Abfälle anzuschauen und hier Anpassungen vorzunehmen.