Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-03
Wortprotokoll
Ja, Herr Nationalrat Molina, das ist so. Die Unionsbürgerrichtlinie wird vom Vereinigten Königreich gegenüber Schweizerbürgerinnen und -bürgern gewährt. Das kann ein Vorteil sein, weil man dann einfach Wohnsitz nehmen kann. Wir sprechen hier immer von den wohlerworbenen Rechten. Nach Ablauf der Übergangsfrist, wenn wir also ein neues Abkommen haben, gehe ich heute nicht davon aus, dass diese Richtlinie zur Anwendung kommt.
Wenn ich gesagt habe, die Unionsbürgerrichtlinie sei kein Vorteil für die Schweiz, habe ich dies auf die Europäische Union bezogen. Wir haben das gerade jetzt auch wieder bei der Grenzschliessung gesehen. Da hatten wir grössere Freiheiten und konnten beispielsweise sagen, dass wir Personen in die Schweiz einreisen lassen, die einen Arbeitsvertrag haben, aber nicht Rentner, die einfach in die Schweiz kommen und sich hier als EU-Bürger niederlassen möchten und dann unter Umständen Sozialhilfe beziehen würden. Sie wissen, dass dieses Thema eben auch ein wichtiges Thema bei der Bereinigung der zu klärenden Punkte im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen ist.