Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-03
Wortprotokoll
Herr Ständerat Salzmann, Sie müssen nicht mehr lange warten. Wir werden in der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres die entsprechende Änderung von Artikel 32e des Bundesgesetzes über den Umweltschutz in die Vernehmlassung schicken. Aber es ist so, eine Gesetzesänderung muss in die Vernehmlassung geschickt werden. Sie haben ja auch Verständnis gezeigt, dass wir die Änderung von Artikel 32e mit anderen Anpassungen in Bezug auf die belasteten Böden zusammenführen wollen. Das wird von Ihnen auch begrüsst. Sie haben es ja auch nicht gerne, wenn wir Ihnen alle zwei Monate eine Änderung des gleichen Gesetzes vorschlagen. Es ist aber vor allem für die Kantone und für den Vollzug ein Problem, wenn wir Gesetzesänderungen nicht paketweise vornehmen. Die vorliegende Gesetzesänderung kommt jetzt also noch in diesem Jahr und wird 2022 in Kraft treten können. Wir sind hier ja nicht im Notrecht, und es entspricht den üblichen Abläufen, dass wir zuerst die entsprechende Vernehmlassung haben, dann die Botschaft schreiben, und danach braucht es die Beratungen in den beiden Kammern, die hoffentlich kein Referendum nach sich ziehen. Das wäre der Fahrplan.
Die Frage, die sich jetzt auch ein bisschen stellt, ist folgende: Werden Sanierungen an diesen Schiessanlagen aufgrund der sich abzeichnenden Gesetzesänderung hinausgezögert? Denn ursprünglich hatte man ja eine Abgeltung der Kosten. Aber 2009 hat man das System geändert; das wissen Sie. Man hat einen Pauschalbetrag von 8000 Franken pro Scheibe vorgesehen, ist dann aber zum Schluss gekommen, es seien zum Teil eben doch höhere Kosten. Man möchte also wieder eine Übernahme von 40 Prozent der Kosten - und das wäre jetzt die Gesetzesänderung.
Gestützt auf das, was mir das Bundesamt für Umwelt zurückgemeldet hat, kann ich Ihnen jetzt Folgendes sagen: Wir können nicht feststellen, dass wegen dieser pauschalen Abgeltung jetzt auf Sanierungen verzichtet würde. Die Kantone sind ja für die Planung der Sanierungsmassnahmen zuständig. Sie nehmen ihre Aufgabe wahr, das heisst, sie berücksichtigen auch die Risiken für die Umwelt. Es ist eben auch so, dass diese Pauschalabgeltung für gewisse Sanierungen mehr Geld bringt und man also davon profitiert. Jetzt ist es so, dass natürlich tendenziell jene Sanierungen zuerst gemacht werden, für welche man mit der Pauschale von 8000 Franken pro Scheibe mehr Geld bekommt als mit der Kostenübernahme von 40 Prozent. Umgekehrt werden wahrscheinlich jene Schiessanlagen eher zurückgestellt, für die es sich lohnt zu warten, bis tatsächlich die Kostenübernahme von 40 Prozent wieder kommt. Aber es ist nicht schwarz oder weiss. Von daher werden jetzt nicht Sanierungen einfach zurückgestellt, aber es werden jetzt jene Sanierungen vorgezogen, die von der pauschalen Abgeltung profitieren.
In diesem Sinne muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie jetzt noch eine parlamentarische Initiative beschliessen, dann würde diese kein früheres Inkrafttreten bewirken. Sie müssten dort dann auch die Vernehmlassung und die Beratung in beiden Räten durchführen. Aber ich kann Ihnen wirklich versichern: Wir machen hier vorwärts. Wir müssen auch keine Bedenken haben, dass Sanierungen, die wir ja alle wollen, nicht gemacht werden, weil dieses heutige System für gewisse Anlagen durchaus auch sehr attraktiv ist.