Engler Stefan · Ständerat · 2020-06-03
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-03
Wortprotokoll
Bekanntlich werden über die Agglomerationsprogramme Mittel an [PAGE 317] Städte und Agglomerationen ausbezahlt, um Verkehrsinfrastrukturen mitzufinanzieren. Begünstigt werden somit Vorhaben, die innerhalb des fixen Agglomerationsperimeters Nutzen stiften. Die Agglomerationen selber sind nach geltendem Recht statisch und auf die Vergangenheit bezogen definiert. Das heisst, sie umfassen eine Kernstadt, einen urbanen Gürtel und weitere Gemeinden. Aber Projekte von Gemeinden, die in der Mineralölsteuerverordnung nicht explizit vom Agglomerationsperimeter erfasst sind, gelten heute als nicht förderberechtigt. Das kann dazu führen, dass für Verkehrsprojekte, die eine Funktion über den Agglomerationsperimeter hinaus erfüllen, die Grundlage für eine Förderung fehlt. Dem soll durch eine Anpassung der Rechtsgrundlagen Rechnung getragen werden, wenn statt der starren Abgrenzung die Kriterien der Funktionalität und des räumlichen Zusammenhangs gezielt mehr planerische Flexibilität erlauben.
Um bei der Förderberechtigung mehr planerische Flexibilität zu gewinnen und dadurch auch Entwicklungen in einer Agglomeration auffangen zu können, die wiederum durch den kantonalen Richtplan abgebildet sein können, muss eine periodische Anpassung der Liste beitragsberechtigter Gemeinden im Einzelfall möglich sein. Mit der vorliegenden Motion erhält der Bundesrat den Auftrag, die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und die Departementsverordnung über das Programm Agglomerationsverkehr entsprechend anzupassen.
Ich möchte Sie bitten, der Kommission zu folgen und der Motion zuzustimmen.