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Schmid Martin · Ständerat · 2020-06-03

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Hoffentlich ist dieser Kunststoff, der hier das Mikrofon abdeckt, nicht auch oxo-abbaubarer Kunststoff - sonst wäre er nämlich in Kürze verboten. Aber wir tagen ja dann auch nicht mehr hier, und damit wäre das Problem gelöst. Ich hoffe, dass wir dann eben auch die Mikrofone im Ständeratssaal nicht mehr abdecken müssen. - So viel zur Einführung.

Wir haben uns in der UREK auch mit dieser Motion beschäftigt, mit der Frage, wann diese oxo-abbaubaren Kunststoffe verboten werden. Der Nationalrat hat diese Motion angenommen, auch der Bundesrat beantragt die Annahme, und unsere Kommission unterstützt diese Motion einstimmig. Es geht darum, dass oxo-abbaubare Kunststoffe aufgrund ihrer Eigenschaften negative Konsequenzen für die Abfallverwertung haben. Dank eines Zusatzes zerfallen sie zwar schneller als herkömmliche Kunststoffe und bleiben damit auch weniger lang in der Umwelt bestehen, wenn sie weggeworfen oder - wir haben es gerade gehört - liegengelassen werden. Dies wird dann hoffentlich in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Studien zeigen aber auch auf, dass Mikroplastik beim Zerfall zurückbleibt. Weiter verursachen diese oxo-abbaubaren Kunststoffe Probleme bei der Abfallverwertung, wenn sie irrtümlich als biogener Abfall oder dann in separaten Kunststoffsammlungen entsorgt werden. [PAGE 323]

Unsere Kommission hat sich auch mit der Frage beschäftigt, wo diese Kunststoffe denn eingesetzt werden. Da haben wir gesehen, dass diese Art Kunststoff in der Schweiz quasi nicht verwendet wird. Wir haben deshalb auch kein Problem, wenn unsere Detailhändler diese nicht mehr verwenden könnten. Wir haben dann auch gesehen, dass die EU-Richtlinie 2019/904 den Einsatz im Detailhandel verbietet und dass diese Kunststoffe, soweit wir informiert sind, in etwa auf 2021 ganz verboten werden.

Wir sind deshalb wie der Bundesrat der Meinung, dass der Bundesrat in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung dieses Verbot umsetzen könnte, ohne dass das negative Auswirkungen auf die Wirtschaft oder die Detailhändler hätte.

Wir beantragen Ihnen deshalb einstimmig, diese Motion anzunehmen.