Schmid Martin · Ständerat · 2020-06-03
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-03
Wortprotokoll
Ich stelle die innere Kohärenz zwischen der Interpellation Müller Damian zu den verursachergerechten Netzgebühren und der Motion Guhl 19.3755 her, die eine volkswirtschaftlich effiziente Integration erneuerbarer Stromnetze will und damit gerade das Thema des Ausbaus des Netzes mit Bau- und Betriebskosten aufnimmt. Damit ist auch gerade der Zusammenhang zu der Flexibilitätsregulierung sichergestellt, weil es bei dieser Motion um Peak Shaving geht. Nicht nur der Nationalrat, sondern auch unsere UREK beantragt Ihnen, diese Motion anzunehmen. Selbst der Bundesrat, worauf auch die Frau Bundespräsidentin hingewiesen hat, ist der Meinung, dass es in irgendeiner Art eine Flexibilitätsregulierung braucht und dass diese im Stromversorgungsgesetz Eingang finden muss, und das will diese Motion.
Worum geht es? Für diejenigen, die sich nicht so mit Strom beschäftigen: Es geht darum, dass wir mit der Umstellung auf erneuerbare Energien gemäss der Energiestrategie mehr fluktuierende Stromproduktionsarten haben werden, insbesondere die Fotovoltaik. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, ist, dass man das Verbrauchsmanagement verbessert und die Verbraucher steuert. Der zweite Punkt besteht darin, dass man nicht einspeisen kann, wenn ein Stromüberschuss besteht, wenn in der Regel die Tarife des Energiepreises auch nahezu bei null sind. Deshalb sind diese Eingriffe viel weniger problematisch. Es gibt Studien, die belegen, dass dies letztlich dazu führt, dass bis zu zwei Drittel der Netzausbauten vermieden werden können; das hilft, die Netzkosten tief zu halten. Letztlich ist dies das Ziel, sonst haben wir volkswirtschaftlich nicht effiziente Netzausbauten. Das muss vermieden werden, denn der Umbau wird uns so oder so Geld kosten. Was nicht wirklich notwendig ist, sollte nicht realisiert werden.
Wir müssen hier die gesetzlichen Grundlagen anpassen, damit die Verteilnetzbetreiber bei Bedarf dann diese Einspeisungen reduzieren dürfen. Bei den Produzenten wird das keine allzu grossen finanziellen Auswirkungen haben, weil in diesen Momenten in der Regel immer ein Stromüberschuss herrscht und die Preise tief sind; das kann man auch international beobachten. Letztlich hilft nur diese Regelung, die Energiestrategie 2050 effizient und kostengünstig umzusetzen. In der ständerätlichen UREK teilen wir die Meinung des Bundesrates, dass wir das unbedingt tun sollten. Wir sollten dem Nova-Prinzip, also Netzoptimierung vor Netzausbau, Beachtung schenken und den Bundesrat beauftragen, im Stromversorgungsgesetz eine entsprechende Lösung vorzuschlagen. Die Details werden wir in der konkreten Ausgestaltung diskutieren müssen, aber die Stossrichtung wird von der Kommission einstimmig unterstützt.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. [PAGE 338]