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Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-06-03

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-03

Wortprotokoll

Mit diesem zweiten Nachtragskredit beantragen wir Ihnen elf Kredite im Umfang von 15 Milliarden Franken. Es ist, wie Sie gehört haben, bereits der zweite Nachtragskredit. Den ersten haben wir Ihnen in der Sondersession unterbreitet. Er wurde ja inzwischen beschlossen. Ich beschränke mich auf einige wichtige Punkte, weil ich mich bei den verschiedenen Minderheitsanträgen dann noch im Detail zu einzelnen Positionen äussern kann.

Die Hauptposition bei diesen 15 Milliarden Franken ist jene für die Arbeitslosenversicherung im Umfang von 14,2 Milliarden Franken. Gestatten Sie mir, dass ich noch einen Blick auf das erste Paket werfe. Dort haben Sie für die Arbeitslosenentschädigung 11,3 Milliarden Franken beschlossen. Insgesamt gibt es in den Nachtragskrediten 25,5 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung. Das ist die absolute Hauptposition. Wir haben dann noch 3 Milliarden Franken für Hygieneartikel, Impfstoffe usw. ausgegeben. Dann kommen etwa 3 Milliarden Franken für eher kleinere Positionen hinzu, die ja heute umstritten sind - es ist fast etwas ironisch, wenn ich "kleinere Positionen" sage und es trotzdem um 3 Milliarden Franken geht.

Die 25,5 Milliarden Franken für die Arbeitslosenentschädigung entspringen einer völlig einmaligen Situation; mit einer solchen hatten wir es noch nie zu tun. Wir möchten damit insbesondere die Kurzarbeitsentschädigung ausgleichen können. Diese Kurzarbeitsentschädigung heute zu bemessen, ist ausserordentlich schwierig. Wir haben in der Schweiz[NB]etwa zwei Millionen Personen - 37 Prozent der Arbeitnehmer -, die für Kurzarbeit angemeldet sind. Wir haben die Abrechnungen noch nicht, da kann es jeweils noch Differenzen geben. Wir werden wahrscheinlich erst Ende des dritten Quartals in der Lage sein, eine zuverlässigere Schätzung vorzunehmen, wenn wir dann die Abrechnungen auch tatsächlich erhalten haben. Aus der Erfahrung wissen wir, dass es in der Regel eher mehr Anmeldungen für Kurzarbeit als tatsächliche Abrechnungen gibt. Aber es ist natürlich innerhalb dieser Krise ein sehr wichtiges Element zum Erhalt der Kaufkraft, dass die Leute über ein Einkommen verfügen. Dafür haben wir damit gesorgt.

Was ebenfalls wichtig ist - das möchte ich noch einmal betonen -: Wir haben das in den Nachtragskrediten eingefügt. Sie erhalten dazu aber Anfang Juli eine Botschaft. Wir haben Sie gebeten, diese Botschaft so zu behandeln, dass wir die gesetzlichen Grundlagen in der Herbstsession beschliessen können. Die 14,2 Milliarden Franken basieren damit nicht mehr auf Notrecht, sondern auf der ordentlichen Gesetzgebung. Die Beiträge sind gesperrt, bis Sie diese Gesetzesänderung bewilligt haben. Das war auch eine der Bedingungen, die Herr Guggisberg hier aufgeführt hat.

Die Arbeitslosenentschädigung ist also die grosse Position, und es ist wohl auch eine Position, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen wird. Im nächsten Jahr erwarten wir ja immer noch eine hohe Arbeitslosenentschädigung. Mit diesem Antrag des Bundesrates signalisieren wir aber auch klar, dass die Arbeitslosenentschädigung hier zulasten der Bundesrechnung geht und nicht über höhere Lohnbeiträge abgerechnet werden soll. Das macht Sinn, denn wir sind nun einmal in einer wirtschaftlichen Depression oder Krise, wie auch immer man dem sagen will. Wir möchten nicht durch zusätzliche Lohnabzüge die Kaufkraft der Leute schmälern.

Es hängt aber auch mit den anderen Sozialwerken zusammen, die zu bearbeiten sind. Die AHV wird weniger Einnahmen haben. Wenn die Leute arbeitslos sind, bezahlen sie keine Beiträge. Die Mehrwertsteuereinnahmen gehen zurück. Wir werden also die Arbeitslosenversicherung, die AHV und die zweite Säule als Gesamtkonzept behandeln müssen. Dort geht es dann auch um die Frage: Was können wir mit weiteren Lohnabzügen bezahlen? Wohl die zweite Säule. Was machen wir mit der Mehrwertsteuer? Nicht zu vergessen ist, dass auch die Kosten für die Krankenversicherung nach wie vor relativ ungebremst steigen. Damit sind die Ausgaben, die der Bund zu tätigen hat, weiterhin sehr gross. Es braucht eine Gesamtbeurteilung. Wie gesagt, wir dürften gegen Ende des dritten Quartals eine zuverlässigere Schätzung machen können, wenn dann auch die Kurzarbeitsabrechnungen über einige Monate eingetroffen sind und wir sehen, wie sich das weiterentwickelt.

Kaum beeinflussen können wir die Exportsituation der Wirtschaft. Beeinflussen können wir die Binnenwirtschaft. Mit der begonnenen Lockerung gibt es jetzt auch erste Anzeichen, dass die Leute zurückkehren und wieder konsumieren. Es ist aber noch nicht eine hundertprozentige Teilnahme am Wirtschaftsleben. Es beginnt durchaus zögerlich. Je rascher wir in der Binnenwirtschaft in einen normalen Rhythmus kommen, desto rascher kommen die Leute wieder zur Arbeit. Das ist die Herausforderung und Gratwanderung, die wir zu bewältigen haben.

Einige weitere Punkte aus diesem Programm: Von der Entwicklungshilfe in der Höhe von 307,5 Millionen Franken sind 200 Millionen rückzahlbare Darlehen an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz mit Sitz in Genf. Für den Sportbereich, über den wir noch sprechen werden, ist ein Betrag von 225 Millionen veranschlagt. Ein weiterer Punkt ist die Impfstoffbeschaffung. Bei den Ausfallentschädigungen im Kulturbereich handelt es sich um Umbuchungen von Darlehen zu A-Fonds-perdu-Beiträgen. Das sind die wichtigsten Punkte, auf die übrigen werde ich noch zu sprechen kommen.

Ein kurzer Ausblick: Was heisst das jetzt? Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die Rechnung 2020 leider nicht mit dem budgetierten Überschuss von 1,1 Milliarden Franken abschliesst, sondern mit einem Defizit. Dieses sollte es aber zusammen mit dem Konjunkturfaktor, dem K-Faktor, immer noch ermöglichen, dass die Schuldenbremse eingehalten wird. Doch die Jahresrechnung 2020 wird mit einem Defizit abschliessen, dessen müssen wir uns bewusst sein. Der Bundesrat wird Ende Juni eine Gesamtschau machen. Dabei wird er das Budget 2021 behandeln, dann die Finanzpläne überarbeiten und sich auch mit der Frage des Schuldenabbaus beschäftigen. Diese drei Elemente gehören zusammen, und der Bundesrat möchte dazu eine Gesamtbeurteilung vornehmen.

Im Hinblick auf das Budget 2021 gehen wir heute davon aus, dass Ihnen dieses ohne wesentliche Abstriche unterbreitet [PAGE 626] wird. Mit dem K-Faktor müsste es möglich sein, ohne Kürzungen in die nächste Runde zu kommen. Wenn hier gesagt wurde, es seien schon Kürzungen beschlossen, ist das falsch. Wir gehen davon aus, dass das Budget 2021 mehr oder weniger so durchkommt, wie wir es aufgegleist haben - aber auch mit einem Defizit, das jedoch im Rahmen der Schuldenbremse und des K-Faktors möglich ist. Wir legen also Wert darauf, dass wir nicht schon nächstes Jahr durch Sparmassnahmen beim Bund eine Konjunktur einschränken, die sich erholen muss. So sieht der Ausblick auf das Budget 2021 aus.

Dann überarbeiten wir die Finanzpläne. Hier bestehen sehr viele Unsicherheiten. Wenn Sie Wirtschaftsprognosen anschauen, sehen Sie selbst, dass es im Moment verschiedenste Szenarien gibt. Wir hoffen, dass wir bis Mitte Jahr oder gegen Ende, wenn wir Ihnen das Budget definitiv unterbreiten, hier etwas mehr Anhaltspunkte für die weiteren Budgets dieser Legislatur haben, also für die Budgets 2022 und 2023.

So, wie wir das heute beurteilen, wird es kaum möglich sein, Ihnen diese Budgets ohne Abstriche zu unterbreiten. Wir haben die Schuldenbremse einzuhalten. Die Schuldenbremse ist in der Verfassung festgelegt. Selbst wenn es eine Mehrheit gäbe für einen Antrag, sie zu ändern, bräuchte es eine Volksabstimmung, und das wäre dann drei Jahre später.

Es ist aber klar nicht die Absicht des Bundesrates, etwas an der Schuldenbremse zu ändern. Also werden wir Ihnen Finanzpläne unterbreiten - die nehmen Sie ja jeweils zur Kenntnis -, mit denen wir versuchen, aufgrund der Konjunkturdaten ein möglichst ausgeglichenes Budget zu erzielen oder mit dem Konjunkturfaktor halt mit einem Defizit abzuschliessen, aber ohne dass wir allzu stark in den wirtschaftlichen Verlauf eingreifen müssen. Denn der Aufschwung braucht wohl noch einige Zeit.

Damit komme ich zum dritten Element neben dem Budget 2021 und den Legislatur-Finanzplänen, nämlich zum Schuldenabbau. Dazu hat sich der Bundesrat noch nicht geäussert. Im Moment gibt es zur Frage, was man machen muss, sehr viele kreative Ideen - gute und weniger gute. Ich bin der Meinung, dass wir das in einem Gesamtrahmen mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation, mit dem Budget und mit den Finanzplänen beurteilen müssen. Dann muss überlegt werden, in welchem Umfang Schulden abgebaut werden können und Schulden abgebaut werden sollen. In diesem Sinn hat der Bundesrat auch Vorstösse, die bereits eingereicht worden sind, zur Ablehnung empfohlen. Er wird auch künftige zur Ablehnung empfehlen und darauf hinweisen, dass er eine Gesamtschau will, um Ihnen diese dann auch zu unterbreiten. Hier gehen die politischen Ansichten auseinander, das ist jetzt schon klar. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat dazu tendiert, den Schuldenabbau in einer gewissen Verbindlichkeit festzulegen. Aber das würde ich einmal offenlassen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir sämtliche Elemente kennen, wenn wir über diese Frage diskutieren.

Was wahrscheinlich feststeht, ist eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Je nachdem, welche Lösung angestrebt wird, muss dieses Gesetz wohl geändert werden. Das gibt Ihnen dann wieder die Möglichkeit, diese Frage im Rahmen der Vernehmlassung und der parlamentarischen Diskussion ausführlicher zu behandeln. Wir gehen davon aus, dass es aufgrund der jetzigen Faktenlage kaum möglich ist, schon verbindliche Beschlüsse zu fassen. Wir sollten uns jetzt nicht die Hände zu fest binden, uns also weder auf die eine noch auf die andere Richtung festlegen, sondern die Freiheit haben, die Entscheide in Kenntnis mehrerer Fakten zu fällen.

Ich bitte Sie also, den vom Bundesrat beantragten Krediten zuzustimmen.