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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-06-03

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Auch die Grünliberalen treten auf dieses Abkommen ein und stimmen ihm zu. Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 mit einem Austrittsabkommen aus der EU ausgetreten, aber bis Ende 2020 gilt noch eine Übergangsphase, die auch noch verlängert werden kann. Während dieser Zeit bleibt das Vereinigte Königreich Teil des europäischen Binnenmarktes, das EU-Recht bleibt voll auf Grossbritannien anwendbar, und die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU gelten sinngemäss weiterhin. Während dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und des Vereinigten Königreichs weiterhin von Freizügigkeitsrechten, Rechten der sozialen Sicherung und der Anerkennung von Berufsqualifikationen profitieren.

Das vorliegende Abkommen legt nun fest, was mit diesen während der laufenden Übergangszeit garantierten Rechten passiert, wenn dann der Brexit tatsächlich vollzogen wird. Das vorliegende Abkommen, über das wir jetzt abstimmen, ist so etwas wie ein Austrittsabkommen des Vereinigten Königreichs aus dem Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz, wenn man das überhaupt so sagen kann. Was dieses Abkommen jedoch nicht regelt, ist die Zukunft von Personen, die nach dieser Übergangsphase in die Schweiz oder in das Vereinigte Königreich einreisen und dort leben und arbeiten. Dazu muss man erst ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich aushandeln.

Wir sind sehr erfreut darüber, dass mit dem vorliegenden Abkommen eine gute Lösung gefunden werden konnte, die sehr nahe am bisherigen Freizügigkeitsabkommen liegt. Spannend wird es dann aber erst wirklich bei der Frage, was denn in der Zukunft passiert, nachdem der Brexit vollzogen sein wird. Gibt es dann eine neue Art Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich? Oder wird das Vereinigte Königreich quasi ein Drittstaat? Es wurden offenbar bereits exploratorische Gespräche geführt, und die Kommission wird zu einem Verhandlungsmandat sicher konsultiert werden.

Für die Grünliberalen ist es aber zentral, dass für die zukünftige Regelung zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich eine Lösung gefunden wird, die der zukünftigen Lösung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich entspricht. Wir bitten den Bundesrat auch, in diese Richtung zu verhandeln, denn wir möchten keine Lösung, die einen Sonderweg beinhaltet. Der primäre Fokus der Schweiz muss auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU beim EU-Binnenmarkt liegen, denn, wir betonen es immer wieder, in einem gemeinsamen Markt kann es nur gemeinsame Regeln geben. Sonderwege haben keinen Platz und sollen auch keinen Platz haben.

Es ist aus der Sicht der grünliberalen Fraktion sehr wünschenswert, dass wir mit dem Vereinigten Königreich für die Zukunft eine gute Lösung finden, welche eine möglichst grosse Freizügigkeit beinhaltet. Wir sind hier aber von den Gesprächen mit dem Vereinigten Königreich und der EU [PAGE 610] abhängig, mit beschränkten Einflussmöglichkeiten auf diese Gespräche.

Für die Aushandlung des vorliegenden Abkommens für die Übergangszeit danken wir dem Bundesrat. Es wurde sehr viel erreicht, was doch für die zahlreichen Menschen, die in unseren beiden Staaten leben und arbeiten, von grosser Bedeutung ist. Wir werden dem Abkommen zustimmen.