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Flach Beat · Nationalrat · 2020-06-03

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Was lange währt, wird hoffentlich endlich gut: Vor mittlerweile 6 Jahren und 181 Tagen reichte unsere Kollegin, Nationalrätin Kathrin Bertschy, für die grünliberale Fraktion die parlamentarische Initiative 13.468, "Ehe für alle", ein.

Zwei Menschen, die ihre Zuneigung und ihre Liebe miteinander teilen wollen und das auf einer festen Basis, auf Dauer angelegt tun und auch nach aussen hin kundtun wollen, können in der Schweiz heiraten - sofern sie nicht das gleiche Geschlecht haben. In Holland, Belgien, Spanien, Schweden, Norwegen, Portugal, Island, Dänemark, Frankreich, England, Wales, Schottland, Luxemburg, Irland, Finnland, Deutschland und Malta dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Die sechs letztgenannten Länder haben die Ehe für alle übrigens während der Zeit eingeführt, in der wir darüber beraten haben.

Die Paare in der Schweiz warten auf uns, denn die Ehe ist eben nicht nur ein äusseres Zeichen, ein Manifest der Zusammengehörigkeit von zwei Menschen, sondern auch der einfachste zivilrechtliche Vertrag für die Regelung aller möglichen Dinge. Die Ehe ist daher als Rechtsinstitut - viel mehr als die eingetragene Partnerschaft - auch ein Instrument einer liberalen Gesellschaft, die so zwei Individuen Rechte und natürlich auch Pflichten verleiht. Dieses Institut nur heterosexuellen Paaren vorzubehalten, ist diskriminierend und in einer modernen Gesellschaft wie jener der Schweiz nicht mehr angebracht.

Nachdem die RK-N und ihre Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative 2015 zugestimmt hatten, drehten sich die Beratungen in der Kommission für Rechtsfragen zunächst um die Frage, ob eine Verfassungsänderung notwendig sei und wie die Vorlage gesetzestechnisch umgesetzt werden könnte. Dazu wurden verschiedene Abklärungen getroffen, und das Bundesamt für Justiz entwickelte die Idee einer Kernvorlage in einem Arbeitspapier.

Am 5. Juli 2015 entschied die Kommission dann, dass eine Gesetzesänderung ausreichend ist, um die Öffnung der Ehe für Personen des gleichen Geschlechts umzusetzen. Gleichzeitig beauftragte sie die Verwaltung zusammen mit externen Experten, eine Kernvorlage mit den zentralen Elementen auszuarbeiten, wie sie im Arbeitspapier des Bundesamtes für Justiz skizziert worden war, nämlich zunächst das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschliessung inklusive Adoptionsrecht in einer einzigen Gesetzesvorlage aufzunehmen.

Nicht Teil der Vorlage und damit später separat zu diskutieren sind daher die Neuregelung der Hinterlassenenrenten und andere sozialversicherungsrechtliche Fragen, die noch geklärt werden müssen, um Ungleichbehandlungen in der Zukunft zu vermeiden. Jedoch wurde insbesondere auch der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, also die Samenspende für weibliche Ehepaare, von der Kommission als Variante in den Entwurf der Kernvorlage aufgenommen, der in die Vernehmlassung geschickt wurde. Die Vernehmlassung fand vom 14. März bis zum 21. Juni 2019 statt. Die überwiegende Mehrheit sprach sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus, und nur vier Kantone, drei Parteien und vier Organisationen waren grundsätzlich dagegen. Die Variante "Zugang zur Samenspende" erhielt grosse Unterstützung, jedoch haben 22 Kantone gegen die Behandlung dieser Fragen in der Kernvorlage Stellung genommen.

Am 30. August 2019 hat die Kommission schliesslich mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung den überarbeiteten Entwurf angenommen. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten und am geltenden Recht festzuhalten. Die Mehrheit hatte sich auch gegen die Aufnahme des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin in die Vorlage ausgesprochen, insbesondere, weil die Vorlage damit nicht mehr mehrheitsfähig wäre. Sie möchte die Frage der Fortpflanzungsmedizin erst in einem nächsten Schritt angehen.

Eine weitere Frage, die in der Kommission besprochen wurde, war die Aufhebung des Verlöbnisrechts. Dies wurde in die Kommissionsmotion 19.496 umgewandelt und später beraten.

Der Entwurf sieht nun drei Hauptaspekte vor:

1.[NB]Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

2.[NB]Das Partnerschaftsgesetz wird dahingehend geändert, dass keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr gebildet werden können. Personen, die ihre Partnerschaft vor der Gesetzesänderung haben eintragen lassen, wären davon nicht betroffen, können aber auf einfachem Wege ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln, wenn sie dies wünschen.

3.[NB]Ebenso soll für Personen, welche in der Schweiz eine Ehe eingehen, die in ihrem Wohnsitz- oder Heimatstaat nicht gültig ist, die Regelung der eingetragenen Partnerschaft weiterhin gelten können.

Die Vorlage wurde von Ihrer Kommission schliesslich mit 17 zu 7 Stimmen so angenommen, und ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und die Ehe für alle zu öffnen. Mit der Öffnung der Ehe für alle schaffen Sie einen historischen Schritt für die Schweiz.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.