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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2020-06-03

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-03

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion bittet Sie, der Minderheit Nidegger zu folgen und Nichteintreten zu beschliessen.

Nach unserer Auffassung steht der heutige verfassungsrechtliche Ehebegriff den gleichgeschlechtlichen Paaren nicht offen. Wir sind klar der Meinung, dass mit dem heutigen verfassungsrechtlichen Begriff die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist. Diesen können wir nach unserer Meinung nicht einfach auf Gesetzesstufe wegräumen und wegdiskutieren und sagen: Ja, jetzt ist es halt anders! Es gibt unseres Erachtens heute keinen öffentlichen Diskurs, der anzeigt, dass sich in der Schweiz seit der Verabschiedung der Verfassung ein offener Begriff der Ehe herauskristallisiert hat. Diesen öffentlichen Diskurs gab es und gibt es nicht in der Breite. Deshalb wollen wir, dass zuerst diese Verfassungsfrage geregelt wird. Wir wollen, dass auf Verfassungsstufe diskutiert wird, was wir in der Schweiz mehrheitlich unter dem Begriff der Ehe verstehen.

Wir haben vom Bundesamt für Justiz ein Papier bekommen, auf dem uns vier verschiedene Rechtsauffassungen dargelegt werden: Eine besagt - auf diese stützen wir uns -, dass es eben eine sehr enge Begriffsauslegung gibt, wonach gemäss Verfassung die Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Paare offen ist. Wir halten uns an diese Rechtsauslegung. Dann gibt es andere Rechtsauslegungen. Das besagt ja schon, dass umstritten ist, ob die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare offen ist oder nicht.

Der zweite Punkt, warum wir das ablehnen: Die parlamentarische Initiative der grünliberalen Fraktion wollte Artikel 14 der Bundesverfassung ja auch ändern - mit der Ergänzung "Lebensgemeinschaft". Die Begriffe "Ehe und Familie" sollten also mit dem Begriff "Lebensgemeinschaft" ergänzt werden.

Die grünliberale Fraktion wollte diesen Artikel für gleichgeschlechtliche Paare öffnen und den Gesetzgeber dann beauftragen, diese Fragen der gleichgeschlechtlichen Paare auf Gesetzesstufe zu regeln und somit auch die Adoption und die Fortpflanzungsmedizin auf Gesetzesstufe zu regeln. Selbst die Initianten wollten diesen Weg gehen, weil sie offensichtlich oder wahrscheinlich der Überzeugung waren, dass wir die Verfassung ändern sollten und müssen.

Wir von der SVP-Fraktion sind klar der Meinung, dass wir zuerst die Verfassungsfrage regeln und öffentlich diskutieren müssen, bevor wir auf Gesetzesstufe legiferieren.

Wichtig erscheint uns eben auch, dass die Ablehnung der Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" vom 28. Februar 2016 nicht als Hinweis gedeutet werden kann, dass das Stimmvolk in dieser Abstimmung den Ehebegriff für gleichgeschlechtliche Paare öffnen wollte.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, diese Vorlage abzulehnen, sich dem öffentlichen Diskurs zu öffnen und mit den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land zu diskutieren, was wir in Zukunft unter dem Ehebegriff verstehen.