Fischer Roland · Nationalrat · 2020-06-03
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03
Wortprotokoll
Die Nachtragskredite des EDA und des EFD betreffen die internationale Zusammenarbeit. Hier ist einleitend auch aus Sicht der Kommission festzuhalten, dass unser Rat in der ausserordentlichen Session einer Motion der APK zugestimmt hat, welche den Bundesrat beauftragt, für die humanitäre Hilfe einen Nachtragskredit von 100 Millionen Franken zu beantragen. Der Bundesrat nimmt dieses Anliegen der Motion auf und beantragt Ihnen nun, mit zusätzlichen Massnahmen im Rahmen dieses Nachtrags insgesamt 332,5 Millionen Franken im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit einzusetzen, wovon 20 Millionen kompensiert werden. Weitere 10 Millionen wurden bereits beim Nachtrag I bewilligt. 57,5 Millionen setzt die DEZA aus anderen Krediten ein oder hat sie bereits eingesetzt. Insgesamt sprechen wir also von den von Bundesrat Maurer angesprochenen 400 Millionen Franken. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, allen Krediten gemäss dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen. Auch die Mehrheit der APK beantragt in einem Mitbericht an die Finanzkommission, den Anträgen des Bundesrates zu folgen.
Zu den Minderheiten: Die Minderheit II (Friedl Claudia) verlangt eine Aufstockung der Mittel für die humanitäre Hilfe auf 100 Millionen Franken, wie es die Motion der APK fordert. In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass gemäss der Botschaft des Bundesrates die DEZA bereits 57,5 Millionen Franken, die beim Voranschlag in anderen Krediten bewilligt wurden, einsetzt oder noch einsetzen wird, also sozusagen umpolt. Bei der Begründung der APK im Rat wurde nicht ausgeschlossen, dass diese Mittel teilweise auch mittels Kreditresten bereitgestellt werden können, wenn solche effektiv vorhanden sind. Die Mehrheit der Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die vom Bundesrat beantragten Mittel im Moment angemessen sind. Sie beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, beim vom Bundesrat beantragten Betrag zu bleiben.
Die Minderheiten Guggisberg und Nicolet verlangen, im Bereich der internationalen Zusammenarbeit die vom Bundesrat beantragten Kredite entweder zu streichen, zu reduzieren oder dem Budget für die internationale Zusammenarbeit anzurechnen. Die Kommission lehnt alle diese Minderheitsanträge ab: bei den Krediten des EDA, das betrifft die Minderheiten Guggisberg, mit jeweils 18 zu 6 Stimmen und beim Kredit für den IWF, das betrifft die Minderheit Nicolet, mit 16 zu 8 Stimmen. Ein wichtiger Grund für die Ablehnung dieser Anträge war für die Mehrheit der Kommission, dass bei den Unterstützungsmassnahmen im Rahmen der Covid-Krise das Ausland nicht vergessen werden sollte. Denn für ein offenes Land, welches eine langjährige humanitäre Tradition aufweist und dessen Volkswirtschaft international sehr stark integriert ist, ist das besonders wichtig.
Nun zur indirekten Presseförderung: Die vom Bundesrat eingestellten Mittel sind eine Folge von im Nationalrat und im Ständerat angenommenen Motionen aus der ausserordentlichen Session. Einerseits geht es um die vollständige Übernahme der Kosten für die Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse durch die Post, andererseits beteiligt sich der Bund während sechs Monaten an den Zustellkosten der abonnierten Tages- und Wochenzeitungen, die eine Auflage von über 40[NB]000 Exemplaren pro Ausgabe aufweisen. Sie haben die Forderung nach diesen finanziellen Mitteln bereits mehrheitlich angenommen.
Die Kommission betrachtet diesen Kredit somit als Umsetzung dieser Vorstösse und beantragt Ihnen deshalb mit 18 zu 5 Stimmen, den Antrag der Minderheit Strupler abzulehnen.