preparatory:AB 261710
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-04
Wortprotokoll
Wir unterbreiten Ihnen nach dem ersten Nachtragskredit ein zweites Paket - es wurde gesagt - mit elf Nachtragskrediten im Umfang von rund 15 Milliarden Franken. Es ist vielleicht wichtig, sich einmal einen Gesamtüberblick zu verschaffen über die gesamten Nachtragskredite, über die Sie zu beschliessen haben. Es sind insgesamt etwa 31 Milliarden Franken zusätzliche Ausgaben, die wir Ihnen zusammen mit diesem zweiten Paket beantragen. Von diesen rund 31 Milliarden Franken sind 25,5 Milliarden Franken zur Stützung der Arbeitslosenversicherung und für die Ertragsausfälle vorgesehen. Das ist der grosse Teil: 25,5 Milliarden für Arbeitslosenversicherung, Erwerbsersatz und Selbstständigerwerbende. Das ist der ganz grosse Brocken. Und bei diesem grossen Brocken liegt auch die grosse Unsicherheit - ich komme noch darauf.
Wir haben daneben noch 2,5 Milliarden Franken beschlossen, für Sanitätsmaterial, Impfstoffe, Masken, Schutzanzüge. Der Kredit für diesen Bereich wurde bereits beschlossen. Da sind auch Beträge enthalten, um Impfstoffe zu sichern. Dann haben wir rund 3 Milliarden Franken für Massnahmen, die auch heute zur Diskussion stehen, Beiträge an den Sport, die Kultur, das Ausland. Das ergibt insgesamt etwa 31 Milliarden Franken. Die Hauptstossrichtung des Bundesrates und auch des Parlamentes war es, die Einkommen der Leute und damit auch die Kaufkraft zu sichern und Sicherheit zu geben.
Wir haben daneben den zweiten Bereich, dort geht es darum, Darlehen zu verbürgen, damit die Wirtschaft über liquide Mittel verfügt und damit sie auch Arbeitsplätze sichern kann. Die Anzahl dieser Gesuche ist am Anfang fast explodiert. Das hat sich jetzt verlangsamt. Wir sind bei etwa 15 Milliarden Franken verbürgter Kredite. Wir werden nach heutigem Ermessen die 40 Milliarden Franken, die Sie beschlossen haben, nicht gänzlich beanspruchen müssen. Es wird also ganz offensichtlich weniger sein, auch wenn es jetzt Betriebe gibt, die zurückhaltend sind, die abwarten und schauen, wie lange dieser Lockdown noch dauert, wie lange es noch geht, bis die Wirtschaft wieder läuft. Ich könnte mir vorstellen, dass gegen Ende dieser Periode, im Juli, dann noch einmal eine Welle von Gesuchen kommt, weil sich die Unternehmen die Liquidität sichern wollen.
Ich glaube, auch wenn man diese Stossrichtung heute - also etwas später - beurteilt, stimmt sie immer noch. Es ist gelungen, einerseits im Bereich der Kurzarbeit Arbeitseinkommen zu sichern und andererseits die Wirtschaft mit Liquidität zu versorgen. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass das das war, was der Staat machen kann und machen musste. In den nächsten Etappen steht selbstverständlich auch die Wirtschaft wieder in der Pflicht. Der Staat kann keine Vollkaskoversicherung sein, und wenn Arbeitsplätze zu sichern sind, dann haben auch die Unternehmen ihren Anteil zu leisten. Auch dort wird zu überlegen sein, wie man die Belegschaft halten kann, was zu tun ist, um Leute weiterzubeschäftigen. Für alle kann der Staat nicht zur Verfügung stehen. Wir haben gemacht, was notwendig war, und ich bin der Meinung, der Staat ist hier an die Grenzen dessen gegangen, was möglich war und was möglich ist. Der Staat hat ja kein eigenes Geld. Wir verteilen einfach noch nicht bezahlte Steuern. Dessen müssen wir uns immer bewusst sein. Wir machen Schulden, und Schulden müssen irgendwann irgendwie zurückbezahlt werden, und das passiert mit Steuern und Abgaben. Aus Respekt vor dem Einkommen unserer Bevölkerung und vor der Wirtschaft ist es angebracht, sich jetzt zu überlegen, was überhaupt noch möglich ist und was noch sein darf.
In der nächsten Etappe ist auch die Wirtschaft einzubeziehen, dessen müssen wir uns schon bewusst sein. Auch Geld der Nationalbank zu verteilen, erachte ich jetzt durchaus noch als zu früh, denn wir müssen diese Probleme miteinander lösen. Wir haben jetzt jahrelang andere Staaten angeprangert, weil sie hohe Schulden haben. Es darf nicht sein, dass die Notenbank den Staat finanziert. Da müssen wir sehr vorsichtig sein, und ich würde davon abraten. Aber diese Diskussion müssen wir noch führen.
Damit schliesse ich einmal mit dem groben Überblick. Die Stossrichtung der Programme stimmt, aber wir haben die Massnahmen bis zum Maximum ausgereizt, und aus Respekt vor der Bevölkerung, die Steuern bezahlen muss, sind nun an dieser Lösung auch andere zu beteiligen und andere mit einzubeziehen, so wie wir das in der Schweiz immer machen.
Nun zur Arbeitslosenversicherung: Die 14,2 Milliarden Franken, die wir in diesem Paket beantragen, sollen zur Abgeltung der Kurzarbeit gebraucht werden. Wir haben eine Situation in der Kurzarbeit, die wir noch nie hatten, die wir einfach nicht kennen. Praktisch zwei Millionen Leute sind in Kurzarbeit bzw. wurden angemeldet. Das heisst, dass mehr als ein Drittel sämtlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz im Moment kurzarbeitet. Wie viele dann abgerechnet werden, werden wir noch sehen. In der Regel wird etwas mehr angemeldet, als dann abgerechnet wird. Wir haben also in Bezug auf die Kurzarbeit noch sehr viele Unsicherheiten, und wir werden erst etwa am Ende des dritten Quartals beurteilen können, ob die Schätzungen, die wir jetzt vornehmen, tatsächlich stimmen.
Wir haben zwei Elemente bei dieser Kurzarbeit: Einerseits ist es die Exportindustrie. Dort wird die Situation unterschiedlich beurteilt, aber die Einbrüche, die sich abzeichnen, könnten gravierend sein, vor allem in der Maschinenindustrie. Andererseits haben wir die Binnenwirtschaft. Hier hoffen wir, dass wir die Leute durch die Lockerung des Lockdowns rascher wieder in den Arbeitsprozess zurückbringen. Es ist jedoch eine Gratwanderung zwischen gesundheitlichen Vorsichtsmassnahmen, die weiter zu beachten sind, und dem Bestreben, der Bevölkerung die Sicherheit zu geben, dass man wieder konsumieren kann, dass man sich unter Einhaltung der angeordneten Schutzmassnahmen wieder bewegen kann, damit die Binnenwirtschaft auch wieder in Schwung kommt. Binnen- und Exportwirtschaft stehen etwa in einem Verhältnis von fünfzig zu fünfzig. Ich bin der Hoffnung, dass wir in der Binnenwirtschaft die Leute rascher wieder in den Prozess zurückbringen. In Bezug auf die Exportwirtschaft[NB]wird[NB]es[NB]aus[NB]meiner Sicht ausserordentlich schwierig sein.
Mit den 14,2 Milliarden Franken, die wir Ihnen zusätzlich beantragen, senden wir auch das Signal aus, dass wir der Meinung sind, dass in diesem Spezialjahr die Entschädigungen für die Arbeitslosenversicherung zulasten der Bundesrechnung bezahlt werden sollen. Wie dann die Arbeitslosenversicherung durch allfällig höhere Lohnbeiträge einzubeziehen ist, werden wir gegen Ende Jahr zu beurteilen haben. Wir sind der Überzeugung, dass es hier ein Gesamtpaket braucht, denn wir haben auch zu bedenken, dass die AHV rascher in eine neue Reform schlittern wird, weil aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit Beiträge fehlen werden. Die Mehrwertsteuererträge gehen zurück. Also wird die AHV rascher, als wir uns das einmal gewünscht haben, eine weitere Reform starten müssen. Gleiche Fragen stellen sich bei der beruflichen Vorsorge, der zweiten Säule. Die Vorsorge wird also mehr Geld kosten, einerseits Lohnabzüge, andererseits Mehrwertsteuer. Das ist als Gesamtpaket zu beurteilen. [PAGE 349]
Hier beantragen wir Ihnen den üblichen Weg, nämlich diesen Kredit über den Nachtragskredit zu bewilligen. Wir werden Ihnen aber Anfang Juli eine Botschaft zustellen, damit wir diesen Bereich, diese 14,2 Milliarden Franken, nicht mehr über Notrecht beschliessen müssen, sondern dies über ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren tun können. Das heisst aber, dass Sie diese Gesetzesänderung in beiden Räten im September beschliessen müssen, weil die Rechtsgrundlage dafür bestehen muss, damit das Geld in die Arbeitslosenkasse transferiert werden kann. Die Beträge bleiben selbstverständlich so lange gesperrt, bis Sie einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt haben. Wenn Sie das dann nicht tun würden, wäre das Geld gesperrt, und wir hätten sofort die Erhöhung der Abzüge beim Lohn in Kraft zu setzen. Dass es dazu kommt, hoffen wir nun einmal nicht, weil in dieser Gesamtbeurteilung eigentlich die vorgeschlagene Gesetzesänderung der Weg ist. Das zu diesen Nachtragskrediten.
Wir beantragen Ihnen dann noch 400 Millionen Franken für die Entwicklungshilfe. Davon ist ein Teil kompensiert, effektiv sind es 307,5 Millionen Franken, die wir beantragen. Davon wiederum sind 200 Millionen ein rückzahlbares Darlehen an das IKRK - das IKRK hat ebenfalls Liquiditätsprobleme. Diese 200 Millionen werden ab 2024 in vier jährlichen Raten zurückbezahlt. Es ist ein gutes Signal für die Schweiz, wenn sie das IKRK mit Sitz in Genf in dieser Phase mit Liquidität unterstützt. Das IKRK hat international eine hohe Beachtung und Wertschätzung und ist auch ein Symbol der schweizerischen Neutralität. Es macht Sinn, dass wir uns hier mit einem Darlehen und nicht mit einem A-Fonds-perdu-Beitrag engagieren.
Wir kommen zum Sportbereich - darüber werden wir noch sprechen -: Es sind 225 Millionen Franken vorgesehen. 50 Millionen davon sind A-Fonds-perdu-Beiträge für Breitensport, Sportveranstaltungen, Sportvereine. 175 Millionen Franken sind Darlehen für die Eishockey- und die Fussballliga. Da haben wir sehr enge Bedingungen formuliert, und im Moment sieht es nicht danach aus, dass man auf diese Beträge gross zugreifen will; dies auch deshalb, weil sie mit einer Solidarhaftung in der Liga verbunden sind. Wir werden sehen, ob die Darlehen wirklich gebraucht werden. Ich würde Ihnen aber trotzdem jetzt schon beantragen, einmal dabei zu bleiben, denn wir haben das ausgehandelt und die Bedingungen formuliert. Ob die Mittel dann auch wirklich gebraucht werden und in diesem Umfang, werden wir dann sehen.
Dann gibt es Verschiebungen: eine Impfstoffbeschaffung für 100 Millionen Franken und Ausfallentschädigungen im Kulturbereich. Das sind nicht neue Kredite, die wir Ihnen beantragen, sondern wir verschieben sie innerhalb der betreffenden Gefässe. Es geht einerseits darum, jetzt die Impfstoffbeschaffung sicherzustellen. Sie wandert vom Bundesamt für Gesundheit zur Armeeapotheke; diese wird dann den Impfstoff beschaffen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Erhöhung der Mittel. Im Kulturbereich andererseits gibt es eine Verschiebung von 50 Millionen Franken. Hier geht es um Folgendes: Wir haben das Konzept im April gemacht und vier Gefässe für die Kultur zur Verfügung gestellt. Wir gingen davon aus, dass nach zwei Monaten wieder etwas Normalbetrieb herrscht. Nun wird es bis September gehen, bis Veranstaltungen mit über tausend Personen durchgeführt werden dürfen. Damit verschieben wir 50 Millionen Franken in die Ausfallentschädigung. Das betrifft jene Anlässe, die im Sommer nicht stattfinden können. Es sind nicht mehr Darlehen, das ist der Unterschied, sondern A-Fonds-perdu-Beiträge. Angesichts des reichen Kulturlebens in der Schweiz, auch mit vielen Privatinitiativen und ehrenamtlichen Tätigkeiten, macht es Sinn, diese Mittel innerhalb dieses Konzeptes so zu verschieben.
Alle diese Beiträge werden für dieses Jahr ausserordentlich verbucht, mit Ausnahme der Weindeklassierung. Diese wird im ordentlichen Budget verbucht. Es hat ja ein bisschen Tradition, dass wir ab und zu Wein deklassieren müssen. Es ist natürlich auch so: Es wird weniger getrunken. Sie werden das alleine nicht kompensieren können, aber ich würde Sie trotzdem ermuntern, ab und zu ein gutes Glas Schweizer Wein zu trinken. So viel zu diesen Nachtragskrediten. Sie bewegen sich auf der Linie, die Arbeitsentschädigungen sicherzustellen und dort Ausfälle zu übernehmen, wo sie aufgrund ausserordentlicher Situationen entstanden sind.
Gestatten Sie mir noch einen kurzen Ausblick: Der Bundesrat wird sich Ende Juni in einer Klausur mit diesen Themen befassen. Es gibt eigentlich drei Themen, die zu besprechen sind. Das eine ist das Budget 2021. Wie sieht das unter den geänderten Bedingungen aus? Das zweite Thema sind die Finanzplanjahre dieser Legislatur. Wie sind die Auswirkungen dort? Das dritte Thema ist die Frage der Schulden bzw. des Schuldenabbaus.
Vielleicht vorab noch zur Rechnung 2020: Wir haben einen Überschuss von 1,1 Milliarden Franken budgetiert. Es kommen zusätzliche Mittel der Nationalbank hinzu, die nicht budgetiert wurden. Das müsste eigentlich einen Überschuss von etwa 1,7 Milliarden Franken ergeben. Mit den Kreditunterschreitungen, die durch das Budgetierungssystem entstehen, kommt noch einmal 1 Milliarde Franken dazu. Wäre es ein normales Jahr, würde ich Ihnen Ende Jahr sagen, wir hätten etwa 2,5 oder 3 Milliarden Franken Überschuss. Ich werde Ihnen aber Ende Jahr sagen müssen, wir haben ein Defizit in der gleichen Grössenordnung. Wir gehen davon aus, dass dieses Jahr aufgrund der rückgängigen Steuererträge mit einer roten Zahl zwischen 2 und 3 Milliarden Franken abgeschlossen wird. Das hat innerhalb der Schuldenbremse noch Platz. Das ist also noch keine Tragödie. Es wird aber, nach einigen Jahren mit positiven Abschlüssen, einen roten Jahresabschluss geben.
Jetzt zum Budget 2021: Wir gehen davon aus, dass wir im Budget 2021 Steuerrückgänge haben werden. Wir haben auch dort aber noch einen Überschuss budgetiert. Ausgaben, die wir schon im Budget 2021 vorgesehen haben, werden nicht kommen, weil sich die Beratungen bei Ihnen verzögern, z. B. betreffend Zoll. Mit dem K-Faktor, dem Konjunkturfaktor, werden wir 2021 nach heutiger Beurteilung ebenfalls ein Defizit schreiben. Die Schuldenbremse kann aber eingehalten werden. Wir gehen also für das Jahr 2021 davon aus, dass wir uns keine Sparpakete oder Kürzungen von Krediten vornehmen müssen. Das macht im Zeichen der Konjunktur auch Sinn. Diese wird sich ja nächstes Jahr noch in einem Tief befinden, mit einer hohen Arbeitslosenzahl von über 4 Prozent, vielleicht von über 5 Prozent, vielleicht noch höher. Der Bund sollte nicht in diesem ersten Jahr schon auf die Bremse stehen. Das Budget 2021 werden wir voraussichtlich so verabschieden, wie wir es geplant haben, ohne Kürzungen. Das müsste möglich sein.
Betreffend die Finanzplanjahre dieser Legislatur sind wir noch sehr unsicher. Sie sehen das bei den Konjunkturprognosen; Sie können fast alles haben, vom Konjunktureinbruch um 3 Prozent bis zum Konjunktureinbruch um 8 Prozent des BIP, das sind 70 bis 80 Milliarden Franken mehr oder weniger! In Bezug auf die Finanzplanjahre 2022 und 2023 haben wir noch grosse Unsicherheiten. Wir gehen aber davon aus, dass dort erste Sparmassnahmen eingeleitet werden müssen, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Ich sage das insbesondere auch im Hinblick auf die Botschaften der vierjährigen Rahmenkredite, die Sie behandeln. Beachten Sie dort den wichtigsten Satz: Es sind Höchstbeträge, die wir Ihnen in diesen Rahmenprogrammen vorschlagen. Die Botschaften sind bereits bei Ihnen, wir ändern nichts. In den Jahren 2022 und 2023 wird es mit grosser Sicherheit Sparmassnahmen brauchen, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Aus heutiger Sicht dürften es Sparprogramme sein, die zu verkraften sind. Wir kennen das, dass Sparprogramme im ordentlichen Rhythmus notwendig sind. Das werden wir Ihnen in der zweiten Jahreshälfte unterbreiten. Es gibt aber grosse Unsicherheiten, und es wird eine rollende Planung brauchen.
Zusammengefasst: 2021 schaffen wir die Kurve mit roten Zahlen, aber unter Einhaltung der Schuldenbremse. 2022 und 2023 wird es Sparmassnahmen brauchen, um die Schuldenbremse einzuhalten.
Damit komme ich zum dritten Punkt, den der Bundesrat besprechen wird, zum Schuldenabbau. Der Bundesrat hat eine erste Aussprache geführt und ist eigentlich der Meinung, dass wir die Schulden nicht einfach stehenlassen und sie [PAGE 350] sozusagen dem Zufall bzw. den Kreditresten überlassen sollten, denn so würden wir nach heutiger Beurteilung für den Schuldenabbau dreissig bis vierzig Jahre benötigen. Das ist zu wenig verpflichtend. Das Finanzhaushaltgesetz gibt einen Schuldenabbau innerhalb von sechs Jahren vor. Das ist schlicht nicht möglich, das müssen wir uns eingestehen. Wir werden wohl Lösungen suchen, die irgendwo dazwischen liegen. Dreissig oder vierzig Jahre sind zu lange. Wir werden Lösungen diskutieren, mit denen wir diese Fristen verkürzen bzw. verlängern können, um irgendwo in der Mitte zu landen.
Ich warne davor, schon jetzt die Nationalbank zur Kasse zu bitten. Wir haben die ordentlichen Gewinnausschüttungen: Wir haben bei der Nationalbank das Konstrukt, dass zwei Drittel der Gewinnausschüttungen an die Kantone gehen. Das geht immer noch auf die Gründung der Nationalbank zurück. Nachdem die Kantone auf ihre eigene Währung verzichtet hatten, gab man ihnen einen Anteil an der Nationalbank. Diesen können Sie den Kantonen nicht wegnehmen. Wir wollen das auch nicht. Wenn Sie 40 Milliarden Franken für den Bund wegnehmen - das war die Idee von Frau Herzog -, dann müssen Sie den Kantonen auch 80 Milliarden Franken geben. Mit so viel Geld wären die Kantone überfordert, sie könnten es gar nicht brauchen.
Ich glaube einfach, dass wir hier aufpassen müssen, dass wir nicht in die ganz grosse Kiste langen. Vielmehr müssen wir uns auf den üblichen Weg besinnen, wie wir das Problem, das wir jetzt schaffen, wieder lösen können. Es gibt Lösungen, ohne dass wir jetzt gerade den grossen Griff in die Nationalbankkasse wagen müssen. Das wird aber eine Diskussion sein, die wir in der zweiten Jahreshälfte führen - vor drei Monaten sollte die Nationalbank noch für die AHV zuständig sein. Die Nationalbank kann und darf den Staat nicht finanzieren. Wir haben selbst dafür zu sorgen.
Das sind dann diese drei Bereiche. Vorab beantrage ich Ihnen also, diesen Krediten im Nachtrag zuzustimmen. Sie verfolgen den bisherigen Weg, sie machen Sinn, sie sind notwendig. Sie sind grosszügig, aber sie machen Sinn. Das Budget 2021 werden wir Ihnen dann zustellen. Da sehen wir keine grossen Änderungen. Finanzplanjahre, Unsicherheiten mit Sparpaketen und Schuldenabbau werden wir dann diskutieren und schauen, in welcher Form Letzterer stattfinden kann. Dazu gibt es bereits eine Reihe von Vorstössen. Der Bundesrat wird im Moment diese Vorstösse ablehnen und darauf verweisen, dass wir zuerst eine verlässlichere Fakten- und Zahlenbasis brauchen, bevor wir so weitreichende Entscheide fällen können.
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