preparatory:AB 261747
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, auch diese Motion abzulehnen. Vorab: Wir haben im Gegensatz zur Sprecherin keine Hinweise darauf, dass es Firmen gibt, die einen zusätzlichen Kredit beanspruchen und den ersten nicht voll ausgeschöpft haben. Das ist uns so nicht bekannt. Wir müssten die Verordnung grundsätzlich ändern, denn wir haben gesagt: Es [PAGE 360] gibt keine Doppelgesuche. Wenn wir jetzt eine zweite Runde öffnen würden, müssten wir in jedem Fall abklären, ob ein erstes Gesuch nicht vollständig erfüllt wurde und ob es bei einer anderen Bank gemacht wurde. Wir würden damit dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Auch aus diesem Grund wäre es sehr schwierig, das so zu machen.
Wir haben auch von den Banken, mit denen wir das noch abgeklärt haben, keine Hinweise darauf erhalten, dass Gesuchsteller gekommen sind und zusätzliche Kredite innerhalb dieses Rahmens beansprucht haben. Wir gehen davon aus, dass die meisten Betriebe das Maximum, 10 Prozent des Umsatzes, angemeldet haben. Es wurden aber nicht alle Kredite bereits bezogen, sondern man hat sich das im Vertrag gesichert und hat vielleicht bereits wieder die erste Rückzahlung gemacht.
Ich glaube auch, dass es wiederum ein falsches Signal wäre, wenn wir das machen würden. Wir haben ja auch darauf zu achten, dass sich die Wirtschaft nicht übermässig verschuldet. Wir haben kein Interesse, dass sehr viele Kredite bezogen werden und die Verschuldung steigt. Vielmehr haben wir eigentlich eine Limite von 10 Prozent des Umsatzes gesetzt, eine Limite gegeben, damit man auch im Betrieb sorgfältig mit den Mitteln umgeht, die man erhält. Wenn man hier zu viele Mittel einfliessen lässt, kann für die Unternehmen auch die Versuchung grösser werden, Dinge zu machen, die sie im Normalfall nicht machen würden. Es ist also bewusst eine Limite gesetzt worden, die dazu zwingen soll, sorgfältig mit den Mitteln umzugehen, weil man sie wieder zurückzuzahlen hat.
Wenn es einzelne Unternehmen gibt, die mehr benötigen, dann haben sie das in Gottes Namen anders zu besorgen, z.[NB]B. bei der Bank, dann können sie einen Bankkredit aufnehmen. Aber das Ganze auf den Kopf zu stellen, die Verschuldungslimite zu ändern und ein zweites Gesuch zu ermöglichen, das entspricht nicht dem ursprünglichen Sinn dieser Verordnung.
Es ging darum, sehr rasch Mittel zur Verfügung zu stellen. Es hat auch sehr rasch gewirkt: Wir hatten die ersten 100[NB]000 Gesuche in praktisch drei Wochen. Die Absicht war eigentlich, rasch Liquidität zuzuführen. Dieses Ziel wurde erreicht. Wir hören auch von Banken, dass sehr viele Gesuchsteller jetzt in den Modus übergehen, sich Geschäftskredite zu besorgen, Kontokorrentkredite oder andere, um dann eben auch Investitionen zu tätigen. Eigentlich war es ja die Absicht, für rasche Liquidität zu sorgen - und nicht mehr.
Wenn wir die durchschnittliche Höhe dieser Kredite berechnen, stellen wir fest, dass sie im Moment 108[NB]000 Franken beträgt. Es sind also Betriebe mit etwa einer Million Franken Umsatz. Mehr als 80 Prozent dieser Betriebe haben deutlich weniger als zehn Mitarbeiter. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, jetzt zweite Tranchen zu bewilligen. Es sind auch Betriebe, die rechnen müssen, und wir wollen sie auch zum Rechnen zwingen und nicht mit übermässiger Liquidität versorgen.
Ich glaube wiederum, dass hier etwas, das gut gemeint ist, in der Auswirkung zum Gegenteil führen könnte. Es ist unserer Meinung nach nicht nötig, das zu ermöglichen, weil aus unserer Sicht - noch einmal - eine Nachfrage danach eigentlich nicht besteht.