AB 261768
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-04
Wortprotokoll
Dieses Bundesgesetz bildet die Grundlage und enthält die Standards für den automatischen Informationsaustausch. Die Überprüfung durch das Global Forum zeigt jeweils auf, wo die Schweiz allenfalls nicht konform ist und was sie anzupassen hat. Grundsätzlich sind wir daran interessiert, dass internationale Standards bestehen, denn so hat die Schweiz in diesem Austausch gleich lange Spiesse. Es sind dann alle an die gleichen Standards gebunden. Daran sind wir interessiert. Gleichzeitig sind wir natürlich auch daran interessiert, dort, wo wir Sonderanliegen haben, eine Ausnahmebestimmung zu erhalten. Es geht hier keineswegs darum, alle internationalen Auflagen abzunicken und umzusetzen, sondern es geht darum, dort Standards zu übernehmen, wo es sinnvoll ist, und dort für Ausnahmebestimmungen zu plädieren, wo wir besondere Interessen haben.
Für uns war in dieser Überprüfung insbesondere wichtig, dass die Schweizer Rechtsgrundlagen grundsätzlich als gut und konform beurteilt werden. Namentlich wurde uns in Bezug auf die Vorsorgeeinrichtungen der zweiten und dritten Säule weiterhin eine Ausnahme gewährt. Das ist etwas speziell Schweizerisches, und hier sind diese Ausnahmebestimmungen weiterhin anerkannt.
Auf Gesetzesstufe schlagen wir die Aufhebung der Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften vor. Diese Ausnahme wird aufgehoben, und die Sorgfaltspflichten werden verbessert. Bezüglich der Dokumentenaufbewahrungspflicht wird das, was die schweizerischen Finanzinstitute machen, ins Gesetz gefasst. Diese Anpassungen auf Gesetzesstufe sind technischer Art und ändern eigentlich nichts, sondern schreiben das fest, was schon gemacht wird. Wir übernehmen damit internationale Standards. Aus unserer Sicht ist das politisch unbedenklich und auch nicht brisant. Und eben: Wir sind ja daran interessiert, dass Standards für alle gelten, damit überall die gleichen Spielregeln bestehen.
Ein wichtiger Punkt, Herr Ettlin hat ihn angesprochen, sind Vereine und Stiftungen. Wir wurden aufgefordert, diese den Regelungen ebenfalls zu unterstellen, haben dies aber nicht gemacht. Daher haben wir Ihnen nicht nur die Gesetzesvorlage unterbreitet, sondern auch die Verordnung. Die Frage der Vereine und Stiftungen ist eben in der Verordnung geregelt. Wir machen hier keine Änderungen. Es ist so, wie es Herr Ettlin gesagt hat: Es war in der Vernehmlassung heftig umstritten, es war eigentlich der Punkt, an dem sich alle gestört haben. Wir sind noch einmal über die Bücher gegangen und lassen es nun so, wie es ist. Es geht nun darum - Herr Ettlin hat darauf hingewiesen -, für eine nächste Überprüfung Gleichgesinnte zu finden, die uns dann ebenfalls unterstützen, weil sie allenfalls ähnliche Anliegen und auch Vereine haben. Die Schweiz ist ein Land mit ausgesprochen vielen Vereinen und Stiftungen. Das ist in unserer Geschichte begründet. Daher möchten wir diese Ausnahmebestimmungen haben. Vereine und Stiftungen sind tatsächlich kein Instrument, um Geld zu waschen oder an den Steuerbehörden vorbeizuschmuggeln.
Es ist noch nicht auf ewige Zeiten gesichert. Deshalb geht es darum, es in den nächsten Wochen und Monaten mit Ländern, die gleiche Anliegen haben, zu verfestigen, sodass es ein bleibendes Element, also eine bleibende Ausnahmebestimmung, sein kann. Das Beispiel hier zeigt eigentlich sehr gut, wie wir uns international bewegen. Wir übernehmen Standards, wo es Sinn macht, wo auch wir profitieren. Und wir beharren dort auf Ausnahmen, wo wir einfach aus der Geschichte oder aus der Gesetzgebung heraus eine spezielle Rolle haben, die Ausnahmebestimmungen ermöglicht, ohne dass wir damit das internationale Anliegen stören.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Die Gesetzesvorlage, über die Sie zu befinden haben, ist aus unserer Sicht unproblematisch. Die Verordnung ist dann Sache des Bundesrates, sie war aber mit dem Hinweis in der Vernehmlassung, dass bei Stiftungen alles bleibt, wie es ist. Indem wir uns auch in Zukunft darum bemühen, haben wir, glaube ich, die Anliegen aus der Vernehmlassung und den Kommissionsberatungen erfüllt.