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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2002-10-03

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Herr Schenk, Sie haben gesagt, dass das, was der Minderheitsantrag vorschlage, schon heute vorgesehen sei - das ist eben gerade nicht der Fall. Bei diesem Antrag geht es um eine fundamentale Sache: Müssen die elementaren Arbeitsbedingungen in der Branche, die für die Post gelten, in Zukunft auch von den konzessionierten Unternehmen eingehalten werden? Erst mit diesem Antrag wird verlangt, dass sich die zukünftigen Konkurrenten, die mit einer Konzession des Bundes erst ermächtigt werden, dieses Geschäft zu betreiben, auch an die elementaren Arbeitsbedingungen halten müssen. Das ist eine entscheidende Frage, weil sonst über die Unterbietung von Arbeitsbedingungen bei den Arbeitszeiten und den übrigen arbeitsrechtlichen Vorschriften Wildwest-Verhältnisse Einzug halten können. Dadurch entsteht ein Konkurrenzvorteil, der nicht gerechtfertigt ist. Herr Bundesrat Leuenberger, ich verstehe nicht, dass der Minderheitsantrag nicht vom Bundesrat kommt. Ich verstehe nicht, welche Logik in der Kommission seitens der Verwaltung vertreten worden ist.

Ich muss das erläutern: Dass Gesamtarbeitsverträge den arbeitsrechtlichen Minimalstandard begründen und dass Gesamtarbeitsverträge von der öffentlichen Hand zu fördern sind, sollte zum elementaren Bestandteil dessen gehören, was seitens der Behörden vertreten wird. Das wird heute auch von geltendem Recht verlangt: Seit dem August 2000 ist nämlich das Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Kraft. Der Bundesrat hat auch in der Botschaft gesagt - und das Parlament hat das so im Rahmen der Ratifikation des Abkommens über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen gutgeheissen -, dass sich die öffentliche Hand gegenüber Gesamtarbeitsverträgen nicht neutral zu verhalten hat, sondern diese im Rahmen der Möglichkeiten zu fördern hat. Das gilt insbesondere dort, wo der Staat etwas zu sagen hat, beispielsweise im Rahmen von Konzessionserteilungen, wenn der Bund Subventionen verteilt oder Aufträge ausschreibt.

Es ist in diesem Zusammenhang besonders pikant, dass der Bundesrat gerade diesen Montag eine Einfache Anfrage Rennwald beantwortet hat; die Anfrage betrifft das Departement Couchepin. Es geht um das öffentliche Beschaffungswesen und um Gesamtarbeitsverträge, wo jetzt umgekehrt zu den Positionen, die die Verwaltung im vorliegenden Bereich vertreten hat, seitens des Departementes Couchepin gesagt und anerkannt wird, dass Gesamtarbeitsverträge die üblichen Arbeitsbedingungen in der Branche beinhalten und dass diese durch den Bund gefördert würden. Dasselbe ist vom Departement Couchepin schon im Zusammenhang mit der Entsendegesetzgebung vertreten worden, den so genannten flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen. Das ist heute also anerkannter volkswirtschaftlicher Standard in der Schweiz.

Herr Leuenberger, Sie sind ein qualifizierter Arbeitsrechtler. Ich glaube, es entspricht dem Minimum, dass das UVEK diese Positionen des Departementes Couchepin übernimmt, dass der Staat dort, wo er etwas zu sagen hat - nämlich dort, wo der Bund Konzessionen gibt, wo er Subventionen spricht -, die Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen verlangt. Das ist materiell eine ganz entscheidende Frage. Nur damit kann verhindert werden, dass die zukünftigen Konkurrenten, die erst durch eine Konzession des Bundes zur Konkurrenz ermächtigt werden, nicht mit unlauteren Arbeitsbedingungen in eine vorteilhafte Marktstellung gebracht werden. Wir haben ein sozialpolitisches Interesse, wir haben aber auch im Rahmen der Postgesetzgebung ein öffentliches Interesse, dass in diesem Bereich die elementaren Arbeitsbedingungen eingehalten werden, und zwar in einer Art und Weise, dass klar gesagt wird, es muss zu einem Gesamtarbeitsvertrag kommen, es braucht Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer, der politisch relativ breit über die Fraktionen hinweg abgestützt ist, zuzustimmen.