Amherd Viola · Bundesrat · 2020-06-04
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-06-04
Wortprotokoll
Vor etwas über zwei Jahren sass ich nicht in diesem, aber im Nationalratssaal im Bundeshaus und habe als Nationalrätin mit Ihnen über das Eintreten auf dieses Gesetz debattiert. Obschon zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend unbestritten war, dass es dieses Gesetz braucht, dass es Handlungsbedarf gibt, waren wir vom Entwurf des Bundesrates für ein Informationssicherheitsgesetz nicht überzeugt. Daher sind wir damals, wie es die Sicherheitspolitische Kommission empfohlen hat, nicht auf das Gesetz eingetreten.
Nachdem der Ständerat die Notwendigkeit des Gesetzes nochmals ohne Gegenstimme bestätigt hatte, eben aus der Überzeugung, dass es das Gesetz braucht, und nicht etwa einfach, um das Gesicht zu wahren, konnte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates mit neuen Argumenten, mit neuen Informationen und in intensiven Diskussionen von der Notwendigkeit des Gesetzes ebenfalls überzeugt werden. Das Informationssicherheitsgesetz wird dem Bund einen modernen, wirksamen und entwicklungsfähigen Rahmen geben, einen Rechtsrahmen im Cyberbereich. Es wird zahlreiche wesentliche Sicherheitslücken schliessen, Einheitlichkeit schaffen und gleichzeitig die Effizienz und Wirksamkeit der bestehenden Sicherheitsmassnahmen erhöhen. Die Erfahrung zeigt, dass eine Harmonisierung des Sicherheitsniveaus zwischen Bundesbehörden, Kantonen, Industrie und Wirtschaft notwendig ist. Mit diesem Gesetz haben wir das.
Wichtig ist auch eine Harmonisierung mit den internationalen Partnern. Entsprechende Massnahmen brauchen aber eine gesetzliche Grundlage, die wir heute nicht haben.
Das Informationssicherheitsgesetz ist auf die Cyberstrategie des Bundes abgestimmt. Es schafft eine erste rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen der Strategie und ist flexibel genug, weitere Entwicklungen aufzunehmen.
Die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes sind im Verhältnis zu dessen Nutzen gering und gerechtfertigt. Das gilt insbesondere auch für die Wirtschaft. Die Cyberbedrohung ist Tatsache, weshalb ich die Cybersicherheit zu einer der Prioritäten in meinem Departement erklärt habe.
Ich bin überzeugt, dass dieses Informationssicherheitsgesetz für die Sicherheit des Bundes und für unsere international tätige Wirtschaft notwendig ist. Hierzu möchte ich sagen, dass die international tätige Wirtschaft im sicherheitsrelevanten Bereich auf dieses Gesetz explizit angewiesen ist. Wenn es abgelehnt wird, können sich diese Unternehmen nicht mehr zertifizieren lassen und verlieren damit internationale Aufträge in diesem wichtigen Bereich, in dem die Schweiz sehr stark ist. Das wäre dann der Schaden für die Wirtschaft, nicht die etwas vermehrten Kosten, die sich durch dieses Gesetz ergeben.
Ich bitte Sie also, auch im Interesse der Wirtschaft, der SiK Ihres Rates zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Eine Ablehnung wäre in höchstem Grade wirtschaftsfeindlich.