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Michel Matthias · Ständerat · 2020-06-04

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-04

Wortprotokoll

Ich erlaube mir aus zwei Gründen, kurz das Wort zu ergreifen. Erstens habe ich einen gewissen Erfahrungsschatz: Ich war zwölf Jahre als Vertreter des Zuger Regierungsrates in der Zuger Kantonalbank - einem mittleren, aber stattlichen Bankeninstitut - und habe daher die Regulierungsfolgen als Bankrat fast am eigenen Leib erlebt. Zweitens geht es auf einer Metaebene auch darum - ich möchte Sie daran erinnern -, dass wir hier beim Thema Regulierungsfolgenabschätzung eigentlich nur die Umsetzung von von uns genehmigten Motionen fordern. Ich beziehe mich auf die Antwort auf Frage 3 der Interpellation.

Die positive Botschaft vorweg: Der Bundesrat bekennt sich zur Verbesserung dieser Regulierungsfolgenabschätzung. Aber - jetzt kommt schon das "aber" - aus der Antwort geht hervor, dass er offenbar bei dieser Umsetzung von Basel III die Regulierungsfolgenabschätzung noch nicht gemacht hat, und es bleibt unsicher, ob er sie noch machen will. Gleichwohl möchte er die Ergebnisse der Regulierungsfolgenabschätzung bei den Regulierungsarbeiten, bei der Umsetzung von Basel III, laufend berücksichtigen. Da bin ich etwas unsicher: Entweder hat man die Ergebnisse aus der Folgenabschätzung und berücksichtigt sie, oder man hat sie noch nicht. Das ist also ein grauer Bereich.

Ich erinnere nun daran, dass unsere beiden Räte schon in den Jahren 2015 und 2016 zwei diesbezügliche Motionen angenommen haben. Die eine stammt von unserem ehemaligen Kollegen Karl Vogler, die andere von der FDP-Liberalen Fraktion. Beide haben eine unabhängige externe Prüfstelle gefordert, welche die verwaltungsinternen Regulierungsfolgenabschätzungen überprüfen. Der Bundesrat hat mitgeteilt, er wolle den Forderungen der Motionen nicht Folge leisten. [PAGE 378] Das hat unsere WAK bewogen, im Jahr 2019 eine parlamentarische Initiative einzureichen, um definitiv eine unabhängige Prüfstelle zu fordern. Unsere WAK hat im Vertrauen darauf, dass der Bundesrat diese Stelle im Entlastungsregulierungspaket aufnimmt, ihre Arbeiten sistiert. Wir haben in diesem April Kenntnis von den Eckwerten dieses "Entlastungsgesetzes" nehmen können. Darin schreibt der Bundesrat, die Verwaltung wolle die Regulierungskosten verstärkt abschätzen, aber ich habe in den Eckwerten vergeblich nach dieser unabhängigen Prüfstelle gesucht. Deshalb bin ich sehr verunsichert, ob der Bundesrat nun diesem Petitum der beiden Räte folgen will oder nicht.

Der Finanzminister hat mich heute etwas bestärkt. Es geht eigentlich genau in Richtung weniger Regulierung. Die Frage ist: Lassen wir uns in dieser Frage jetzt noch extern begutachten und unterstützen? Wir befürworten das ja. Ich glaube, rein polittaktisch ist es nicht schlecht, Herr Bundesrat, wenn Sie die Frage der externen Prüfstelle in die Vernehmlassungsvorlage aufnehmen. Dann haben Sie auch eine Antwort. Sonst bleibt das nämlich immer offen. Ich möchte einfach verhindern, dass wir uns bei diesem "Entlastungsgesetz" oder wie auch immer wir das nennen, wieder in der gleichen Situation befinden wie unsere WAK bei der vorerwähnten Motion. Sie hat nämlich geschrieben: "Der Bundesrat hat per Medienmitteilung vom 19. Dezember 2018 mitgeteilt, dass er sich weigere, diese Motionen" - es geht um die zwei Motionen aus den Jahren 2015 und 2016 - "in ihrem Kern umzusetzen. Es ist somit am Parlament", so die WAK, "das Heft mittels einer parlamentarischen Initiative selbst in die Hand zu nehmen."

Ich möchte also wirklich verhindern, dass der Berg von Motionen, den wir hier schon haben, eine bundesrätliche Maus gebärt, um beim Wording des Interpellanten zu bleiben. Schlussendlich interessieren uns ja die folgenden Fragen: Wie hoch[NB]schätzt der Bundesrat die Kosten der Regulierung für den Bankenplatz, zumindest in der Grössenordnung? Wird die Regulierungsfolgenabschätzung im Falle von Basel III durchgeführt? Wenn ja, wann? Ist der Bundesrat insbesondere bereit, sich hier auch extern überprüfen zu lassen? Und last, but not least: Ist der Bundesrat bereit, die von uns mehrfach geforderte externe Prüfstelle - was ich, wie gesagt, polittaktisch als elegant empfinden würde - in die Vernehmlassungsvorlage zum "Entlastungsgesetz" aufzunehmen?