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Gmür Alois · Nationalrat · 2020-06-04

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-04

Wortprotokoll

In Artikel 20 Absatz 3 und in Artikel 26 geht es um die Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator. Der Ständerat hat eine systematische Verwendung der AHV-Nummer beschlossen. Der Bundesrat will biometrische Verifikationsmethoden verwenden und die AHV-Nummer allenfalls vorübergehend zulassen.

Es gibt in dieser Angelegenheit zwei Minderheitsanträge. Die Minderheit I (Flach) will die AHV-Nummer systematisch verwenden, wie das der Ständerat will. Sie ist der Ansicht, dass das eine effiziente und günstige Lösung sei. Die Minderheit II (Keller-Inhelder) will die Verwendung der AHV-Nummer grundsätzlich nicht ermöglichen.

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde der Beschluss des Ständerates, der jetzige Antrag der Minderheit I, abgelehnt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde auch der Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit II vorliegt, abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission will damit die Wichtigkeit des Persönlichkeitsschutzes in den Vordergrund stellen und möglichen Missbrauchsgefahren, namentlich bei einer allfälligen Verknüpfung von Datenbanken, vorbeugen. Die Mehrheit ist deshalb für die Lösung des Bundesrates.