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Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2002-10-03

Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03

Wortprotokoll

Unter der Nummer 02.041 - das haben Sie inzwischen festgestellt - haben wir zu zwei Vorlagen Stellung zu nehmen:

1. zum Bundesbeschluss, dazu haben Sie eine Fahne;

2. zu einer Änderung des Postorganisationsgesetzes, dazu benötigen Sie nur die Botschaft.

Gemäss dem Ordnungsantrag Hämmerle von gestern behandeln wir jetzt zuerst den Bundesbeschluss betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz. Wie gesagt, dazu steht Ihnen neben der Botschaft speziell auch die Fahne zur Verfügung, auf der die Details und die Beschlüsse aufgelistet sind. Leider hat sie eine ein wenig irreführende Bezeichnung: "Postorganisationsgesetz. Änderung". Es geht hier nicht um das Postorganisationsgesetz als solches.

Nun zur Gesamtschau: Der Bundesrat hat in einem Bericht - "Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz" - Stellung genommen. Sie wissen, dass die Post vor vier Jahren mittels Postreform in ein selbstständiges Unternehmen des Bundes umgewandelt worden ist. Damit verbunden war eine teilweise Marktöffnung, die beispielsweise darin zum Ausdruck kommt, dass im Postgesetz zwischen reservierten, der Post vorbehaltenen Diensten, wie etwa den adressierten Briefpostsendungen und Paketen bis 2 Kilogramm, und nicht reservierten Diensten unterschieden wird. Diese nicht reservierten Dienste erbringt die Post also nicht im Monopol, sondern schon jetzt in Konkurrenz zu privaten Anbieterinnen und Anbietern.

Im Bericht zeigt der Bundesrat seine Strategie zur weiteren Entwicklung der Post auf und formuliert zusammenfassend in sieben Leitsätzen die Zielsetzungen und die vorgesehenen weiteren Schritte zur Marktöffnung. Von besonderer Bedeutung und besonderem Interesse ist die konkret formulierte Absicht in Leitsatz sechs, den Paketmarkt auf das Jahr 2004 vollständig zu öffnen und ab 2006 auch die Gewichtslimite bei adressierten Briefpostsendungen auf 100 Gramm zu senken. Diese Öffnungsschritte sollen gemäss bundesrätlicher Aussage allerdings in einem engen Zusammenhang mit der Sicherstellung der Finanzierung der Grundversorgung erfolgen. Das Parlament hat 1997/98 diesen Prozess der Marktöffnung, wie ihn die meisten EU-Staaten schon lange kennen, eingeläutet.

Wenn man in den Materialien nachliest, stellt man fest, dass schon damals von verschiedenen Votanten - auch vom Bundesrat - von weiteren Schritten gesprochen wurde, vor allem in den Bereichen Paket- und Briefpost. Was der Bundesrat hier vorschlägt, ist also nicht etwas Brandneues, mit dem er das Parlament, die Post und die Postkunden total überrascht. Vielmehr ist es ein logisches Weitergehen auf dem eingeschlagenen Weg.

Zum Vergleich: In Europa erfolgen auf den 1. Januar 2003 und auf den 1. Januar 2006 weitere Marktöffnungsschritte, die weiter als jene in unserem Land gehen. Die EU prüft, den Postmarkt auf 2009 - also in rund sechs Jahren - vollständig zu öffnen. Es ist kaum anzunehmen, dass der Bundesrat bezüglich der Öffnung des Postmarktes dasselbe Tempo einzuschlagen gedenkt, und es ist auch nicht wahrscheinlich, dass das Parlament einer solchen Öffnung, wie sie in der EU passiert, so rasch und ohne weiteres zustimmen würde.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber doch mit Genugtuung feststellen - das kam auch in der Kommissionsberatung zum Ausdruck -, dass die Post ihren Service-public-Auftrag, ihre Dienstleistungen auch nach der Postreform kundengerecht und im Vergleich mit ausländischen Postunternehmungen sehr gut erfüllt.

Die Kommission hat die sieben Leitsätze intensiv diskutiert; Sie finden sie übrigens auf den Seiten 5072 und folgende der Botschaft. Sie sind Teil der bundesrätlichen Gesamtschau und nicht Teil eines Gesetzgebungsverfahrens. Die Kommission hat denn auch darauf verzichtet, diese Leitsätze als Bestandteile des Bundesbeschlusses in diesen aufzunehmen und entsprechende Abänderungen vorzunehmen. Es handelt sich um eine Richtschnur bzw. um Leitlinien, die sich der Bundesrat selber gegeben hat und die zu gegebener Zeit zu einer Anpassung gesetzlicher Normen führen können.

In diesen Phasen hat sich das Parlament jeweilen mit den daraus folgenden konkreten Massnahmen zu befassen. Heute ist das teilweise schon der Fall. In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, im Rahmen des Bundesbeschlusses vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Gemäss Leitsatz sechs beabsichtigt der Bundesrat wie schon erwähnt, die Marktöffnung zu erweitern, indem er auf 2004 hin auch die Beförderung der Pakete bis 2 Kilogramm den nicht reservierten Diensten zuweisen und zwei Jahre später die Gewichtslimite für reservierte Postdienste auf 100 Gramm senken will.

Gemäss Artikel 3 Absatz 3 Postgesetz - das möchten Sie bitte berücksichtigen - liegen diese Marktöffnungsschritte in der Kompetenz des Bundesrates. Das Parlament hat es seinerzeit so beschlossen. Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb auch hier, von diesen Absichten des Bundesrates Kenntnis zu nehmen. Verschiedene Minderheits- und Einzelanträge fordern bei Artikel 2 des Bundesbeschlusses andere Massnahmen oder längere bzw. kürzere Fristen.

Zu den Anträgen, die der Kommission zum Teil nicht vorlagen, werde ich später Stellung nehmen. Vorerst ist aber ein Eintreten auf diese Vorlage nötig. Das Eintreten ist Ausdruck des Willens, den vor vier Jahren vom Parlament selber vorgezeichneten Weg weiterzugehen und die kontrollierte Postmarktöffnung nicht nach einem ersten Schritt in den [PAGE 1606] Ruhestand zu versetzen. Die Kommission empfiehlt ohne Gegenstimme Eintreten auf den Bundesbeschluss.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, ihr in diesem Sinne zu folgen.