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Berset Alain · Bundesrat · 2020-06-08

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-06-08

Wortprotokoll

Die Vorgaben des Bundes bzw. des BAG bezüglich Schutzkonzepte erlauben es Organisatoren von Waren- und Wochenmärkten, einen sicheren Betrieb zu garantieren. Es obliegt den durchführenden Organisationen oder kantonalen bzw. kommunalen Kontrollorganen, die Bevölkerung über die Sicherheit des Marktbesuchs zu informieren. Schaustellerinnen und Schausteller sowie angestellte und selbstständige fliegende Händlerinnen und Händler haben gleichberechtigten Zugang zu den Massnahmen, die der Bundesrat aufgrund der Covid-19-Krise beschlossen hat. Der Zugang zu Kurzarbeit, zum Corona-Erwerbsausfall und zu den Covid-Krediten kennt keine Einschränkungen für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten. [PAGE 710]