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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-06-08

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-08

Wortprotokoll

Wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, will die Initiative, die wir heute beraten, ein vollständiges Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten im In- und Ausland. Sie geht damit ganz ohne Zweifel relativ weit, dies auch, wie ebenfalls vom Kommissionsberichterstatter ausgeführt, weil die Grenze bei 5 Prozent des Umsatzes liegt. Wenn ein Produzent 5 Prozent des Umsatzes mit Kriegsmaterial erwirtschaftet, dann fällt er unter diese Bestimmung. Das ist vermutlich auch der Grund, warum die Initiative im Nationalrat einen sehr schweren Stand hatte.

In Bezug auf Kriegsmaterial und Kriegsmaterialexport besteht in der Bevölkerung eine hohe Sensibilität. Ich bin auch gerne bereit, davon zu sprechen, dass in der öffentlichen Diskussion eine gewisse Doppelzüngigkeit herrscht. Auf der einen Seite will man zwar mit dem Export Geld verdienen, auf der anderen Seite ist man aber erstaunt und schockiert, wenn Kriegsmaterial, das in der Schweiz produziert worden ist, entweder im Ausland zum Einsatz kommt oder an einem falschen Ort auftaucht. Das führt auch jedes Mal zu Recht zu Polemik. Daher, glaube ich, müssen wir mit einer gewissen Konsequenz sagen, die Toleranz für Kriegsmaterialexport aus der Schweiz ist in der schweizerischen Bevölkerung nur sehr beschränkt vorhanden.

Was ich zudem auch immer wieder feststelle: Kriegsmaterialexporte lassen sich letztlich nicht kontrollieren. In dem Moment, in dem ein Rüstungsgut die Schweiz verlassen hat, ist es nicht mehr unter schweizerischer Kontrolle. Auch wenn Sie vorher vieles vertraglich abmachen, verlieren Sie letztlich die Kontrolle.

Nun, wie ist heute die Situation mit Bezug auf die Finanzierung? Der Kommissionsberichterstatter hat zu Recht gesagt: Mit Bezug auf sogenannt verbotenes Kriegsmaterial gilt immerhin ein Verbot der direkten Finanzierung. Verbotenes Kriegsmaterial sind Kernwaffen, biologische Waffen, chemische Waffen, Antipersonenminen und Streumunition. Das bedeutet: Die direkte Finanzierung von Unternehmen, die solche Güter produzieren, ist heute nach geltendem Recht gemäss Artikel 8b des Kriegsmaterialgesetzes verboten.

Die indirekte Finanzierung auch der schlimmsten Waffen, die zur Verfügung stehen, ist hingegen nach wie vor erlaubt respektive nur dann verboten, wenn eine Umgehungsabsicht nachgewiesen werden kann. Man muss daher, damit man die indirekte Finanzierung, also die Beteiligung an einer entsprechenden Unternehmung, verbieten kann, dem entsprechenden Investor nachweisen, dass er das gemacht hat, weil er die direkte Finanzierung umgehen will. Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Wie wollen Sie das in der Praxis beweisen? Die Antwort dazu kommt von der Praxis selbst: Es gibt keine Fälle - es gibt keine entsprechenden Verurteilungen.

Von dem her müssen Sie sagen, dass dieser sogenannte Kompromiss, wonach man gesagt hat: "Ja, die indirekte Finanzierung wird auch bestraft; sie wird einfach nur dann bestraft, wenn eine Umgehungsabsicht besteht", im Prinzip ein Papiertiger ist. Das existiert in der Praxis nicht. Deshalb macht dieser Teil, den man aus der Initiative nehmen kann, Sinn, weil es ein Schlupfloch ist, das heute benützt werden kann, um sich indirekt an der Produktion schlimmster Waffen zu beteiligen.

Wenn der Kommissionsberichterstatter indirekt sagt, das sei nicht notwendig, müssen Sie sich einfach überlegen, was das bedeutet. Nehmen wir den extremsten Fall, die Produktion von Atomwaffen: Es wäre nach geltendem Recht nur dann verboten, sich finanziell an entsprechenden Produzenten zu beteiligen, wenn bei der indirekten Finanzierung eine Umgehungsabsicht nachgewiesen werden kann. Nur dann wäre das möglich.

Im Nationalrat wurde ebenfalls ein entsprechender indirekter Gegenvorschlag diskutiert. Dieser ging aber weiter. Man sah auf der einen Seite ein Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial vor, wie auch ich das hier mit meinem Antrag mache. Auf der anderen Seite wurde im Nationalrat noch eine Ausweitung der Transparenzvorschriften diskutiert.

Die Mehrheit im Nationalrat hat sich gegen den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, das ist richtig. Ich bin deshalb der Meinung, es würde immerhin schon reichen, wenn man sich wirklich auf den Kernbereich konzentrieren würde, also auf ein generelles Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial. Dies würde bedeuten, dass bei diesen schlimmsten Formen von Rüstungsgütern - ich habe sie namentlich aufgezählt - eine Finanzierung sowohl direkt wie auch indirekt nicht mehr möglich wäre. Ich glaube, es gibt einen Konsens, auch in der schweizerischen Bevölkerung, dass wir uns nicht an solchen Produktionen beteiligen möchten. Die Begründung, warum das überhaupt erst ausgeführt worden ist, nämlich dass sich das in der Praxis nicht beweisen lasse, ist falsch, weil das Gegenteil ja aktuell bewiesen werden kann, wenn man die Praxis anschaut. Die Praxis kennt keine Fälle, wo die entsprechende geltende Bestimmung angewendet worden wäre. Das heisst, sie ist praktisch irrelevant oder findet faktisch überhaupt keine Anwendung. Insofern spiegelt uns das Gesetz in der heutigen Form etwas Falsches vor, nämlich dass die indirekte [PAGE 381] Finanzierung mindestens zu einem grossen Teil bereits verboten sei. Die Praxis kennt keine Fälle. Das heisst, das ist nicht so.

Auch wenn man den Gegenvorschlag annimmt, wird die Welt nicht fundamental anders. Es wäre auch gemäss Gegenvorschlag so, dass natürlich ein entsprechender Vorsatz bewiesen werden müsste. Man muss aber dann nicht die Motivationslage auch noch begründen oder nachweisen, denn das ist faktisch nicht möglich. Sie können ja nicht nachweisen, was eine entsprechende Person gedacht hat, als sie sich an einer Unternehmung beteiligt hat.

Zusammengefasst glaube ich, dass der Bereich der Kriegsmaterialproduktion ein sensibler Bereich ist und dass die schweizerische Öffentlichkeit diesbezüglich sensibel ist. Die Initiative geht sehr weit. Deshalb beantragt die Minderheit Jositsch einen indirekten Gegenvorschlag, der sich lediglich auf den Kernbereich beschränkt, also auf diejenigen Waffentypen, bei denen heute schon Konsens besteht, dass eine direkte Finanzierung nicht möglich ist. Dort soll lediglich das Verbot der indirekten Finanzierung so weit ausgeweitet werden, dass es wirklich greift.

Deshalb ersuche ich Sie, den Minderheitsantrag auf Rückweisung an die Kommission zur Ausarbeitung eines entsprechenden Gegenvorschlages zu unterstützen.