de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-06-08
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-08
Wortprotokoll
Es geht auch hier um das Ergebnis der Einigungskonferenz, diesmal zur Vorlage der Zulassungssteuerung im KVG. Es ist ein Problem, das wir schon lange vor uns herschieben und für das wir auch jetzt eine längere Runde und eine längere Differenzbereinigung mit dem Ständerat gebraucht haben. Das Resultat ist das, was wir uns nicht mehr gewünscht haben. Darum bitte ich Sie, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.
Die Zulassungssteuerung braucht auch in der Umsetzung Anreize für die Kantone, damit sie tatsächlich dort steuern, wo sie steuern sollten. Wir haben versucht, das mit der Verknüpfung der Vorlage mit der einheitlichen Finanzierung der ambulanten Leistungen zu erreichen. Das ist gestrichen worden. Ich bin auch der Auffassung, dass die Zulassungssteuerung nicht alleine in der Hoheit der Kantone liegen kann, sondern dass es eine gewisse Aufsicht im Sinne eines Beschwerderechtes für Finanzierer, also die Versicherer, braucht. Auch dieses Beschwerderecht haben wir nun aus dieser Vorlage gestrichen. Wir hatten auch die Idee, dass es, wenn es zu einer ausgewiesenen Überversorgung in den Kantonen kommt, möglich sein soll, dass wir den heutigen Vertragszwang der Versicherer gegenüber den Leistungserbringern in speziellen Fällen lockern können. Auch diesen Punkt für eine gute Zulassungssteuerung haben wir gestrichen. Was bleibt, ist eigentlich das, was sich in der Praxis seit Längerem nicht mehr bewährt hat, nämlich eine Fortsetzung des Providuriums, das wir bis jetzt hatten. Das führt erwiesenermassen nicht zum Ziel einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Das wäre aber eigentlich der Sinn und Zweck dieser Vorlage.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Einigungskonferenz und damit die Vorlage zu verwerfen.