Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-08
Wortprotokoll
Ich spreche zum Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Das übergeordnete Ziel der Vorlage besteht darin, dass die Förderpolitik des Bundes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung künftig autonomer und dynamischer auf das Umfeld, das sich rasch verändert, reagieren kann. Die bestehenden Förderinstrumente sollen daher flexibler ausgestaltet werden. Weil das Gesetz zudem formaler Ergänzungen und begrifflicher Erklärungen bedarf, beantragt der Bundesrat eine Totalrevision.
Die WBK-S hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 30. Januar 2020 beraten und beantragt einstimmig Eintreten und Zustimmung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung.
Die aktuelle Förderpraxis in diesem Bereich zeigt die Grenzen des heutigen gesetzlichen Rahmens auf. Die Koppelung der Hauptförderinstrumente an eine Beteiligung an den europäischen Bildungsprogrammen steht nicht mehr im Einklang mit der Internationalisierung der Bildung. Die in den letzten Jahren umgesetzte Schweizer Lösung zur Förderung der internationalen Mobilität hat die Notwendigkeit eines grösseren Handlungsspielraums verdeutlicht. Auf der Ebene des Gesetzes fehlt insbesondere eine gleichwertige Verankerung der zwei alternativen Instrumente: erstens die Assoziierung an internationale Förderprogramme und zweitens die Umsetzung von eigenen Schweizer Programmen. Selbst die Option, eine nationale Agentur mit wesentlichen Umsetzungsaufgaben zu beantragen, ist gegenwärtig an eine Beteiligung an den europäischen Programmen geknüpft. Deshalb sprechen wir auch nicht von Movetia, wie Sie das vielleicht auch schon zur Kenntnis genommen haben.
Inhaltlich fehlen zudem grundlegende Angaben über den Zweck und die Grundsätze der Förderpolitik. Schliesslich erfüllt das Gesetz die heutigen Anforderungen an die Bestimmungen über die Subventionen des Bundes nicht mehr.
Zum Inhalt der Vorlage einige Details: Mit der Totalrevision werden keine neuen Fördertatbestände geschaffen. Vielmehr seien hier vier Punkte erwähnt:
1.[NB]Es ist eine gezielte Flexibilisierung der bestehenden Förderinstrumente vorgesehen.
2.[NB]Es wird eine grössere Kohärenz zwischen den Instrumenten hergestellt.
3.[NB]Es werden inhaltliche und formale Lücken geschlossen.
4.[NB]Es werden begriffliche Klärungen vorgenommen.
Im Vordergrund steht die Stärkung der strategischen Handlungsoptionen im Bereich der mehrjährigen Programme zur Förderung der internationalen Mobilität von Einzelpersonen und zur Förderung von internationalen Kooperationen zwischen Institutionen und Organisationen im Bereich der Bildung. Die Verknüpfung dieser Förderprogramme wird mit der Beteiligung an den Bildungsprogrammen der EU aufgelöst. Die bisher nur auf Verordnungsstufe geregelte und untergeordnete Möglichkeit von eigenen Förderprogrammen des Bundes wird neu als eigenständige Massnahme im Gesetz verankert. Beide Massnahmen sollen als alternative und gleichwertige Instrumente des Bundes zur Verfügung stehen. Ich habe darauf anfänglich bereits verwiesen.
Die Bestimmungen für unterstützende Begleitmassnahmen und die Mandatierung einer nationalen Agentur werden ebenfalls von einer Assoziierung an internationale Programme entkoppelt. Die Aufgaben der nationalen Agentur werden zudem neu auf der Ebene des Gesetzes präzisiert. Bei den übrigen, nicht programmorientierten Fördermassnahmen wird die Bestimmung zur Ausrichtung von Individualstipendien für die Ausbildung an ausgewählten exzellenten Institutionen im Ausland so angepasst, dass bei Bedarf auch aussereuropäische Institutionen berücksichtigt werden können. Zudem werden die Bestimmungen für die Förderung der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit, die bisher in der Berufsbildungsverordnung verankert sind, mit den Bestimmungen zur internationalen Zusammenarbeit in der allgemeinen Bildung im gleichen Gesetz festgehalten.
Weitere Bestimmungen betreffen die Beitragsvoraussetzungen, die aus subventionsrechtlicher Sicht auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen. Das Gesetz legt die Grundsätze für Beiträge des Bundes fest; die Umsetzung der einzelnen Massnahmen soll wie bisher vom Bundesrat in der entsprechenden Verordnung geregelt werden. Diese Verordnung wird anschliessend ebenfalls einer Totalrevision unterzogen.
Die Ausrichtung der Förderpolitik, die Prioritäten und die zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden vom Bundesrat wie bisher im Rahmen von besonderen Botschaften, [PAGE 386] also der BFI-Botschaft und/oder separaten Botschaften, beantragt. Damit die neue Gesetzesgrundlage rechtzeitig auf die nächste Förderperiode ab 2021 in Kraft treten kann, wird sie den eidgenössischen Räten noch vor der BFI-Botschaft für die Jahre 2021-2024 unterbreitet. Diese zeitliche Staffelung, wie sie vorgesehen ist, gelingt uns nun gerade noch, mit nur einer Woche Vorsprung - das ist eben der abgebrochenen Frühjahrssession geschuldet, in der die Behandlung des Geschäfts nämlich bereits vorgesehen war.
Fazit: Das weitere Vorgehen in der europäischen Bildungszusammenarbeit wird mit dem Gesetz nicht präjudiziert. Der Bundesrat wird dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen. In der Vernehmlassung vom Februar bis Mai 2019 ist die Gesetzesgrundlage übrigens auf breite Zustimmung gestossen.
Ihre Kommission teilte diese Zustimmung anlässlich der Beratung von Ende Januar. Das neue Gesetz erweitert aus unserer Sicht den Handlungsspielraum und sichert die Grundlage dafür, dass die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung auch in Zukunft wirksam gefördert und erfolgreich weitergeführt werden können.
Somit beantragt Ihnen die WBK-S wie bereits gesagt einstimmig, die Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung anzunehmen. In der Detailberatung hat die Kommission insgesamt drei Änderungen vorgenommen, zu denen ich dann jeweils ein oder zwei Sätze sagen werde. Ich danke Ihnen für das Eintreten.