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Müller Damian · Ständerat · 2020-06-08

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-08

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission hat sich an der Sitzung vom 14. Mai intensiv mit der Botschaft des Bundesrates bezüglich Beteiligungen der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank auseinandergesetzt. Zur Diskussion standen insgesamt drei Entwürfe des Bundesrates: erstens der Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe; zweitens der Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank; drittens der Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation.

Während die Abstimmung über einen Teil eines Änderungsantrags knapp ausfiel, verabschiedete die Kommission die insgesamt drei Entwürfe jeweils mit einem klaren Stimmenverhältnis. Die Entwürfe zur Kapitalerhöhung für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank empfiehlt die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Annahme. Den Bundesbeschluss bezüglich der Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation empfiehlt die Kommission sogar einstimmig bei 2 Enthaltungen zur Annahme.

Bei den Entwürfen über die Kapitalerhöhung für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank diskutierte die Kommission über einen Änderungsantrag. Der Antrag bestand aus zwei Teilen. Der erste Teil des Antrages forderte die Hinzufügung von Artikel 3a, welcher festschreiben sollte, dass sich die Schweiz für die Formulierung einer Nulltoleranzpolitik gegenüber Korruption und gegenüber Vorhaben einsetzen muss, die eine autoritäre Politik stärken. Nach einer ausführlichen Diskussion über die Auswirkungen eines solchen Passus hielten sich die Befürworter und die Gegner die Waage. Auf Pro und Contra entfielen je sechs Stimmen, der Stichentscheid des Präsidenten musste entscheiden - er fiel gegen den Antrag. Der zweite Teil des Antrages verlangte einen Passus, welcher die Schweiz dazu verpflichtet, jegliche Finanzierung von Kohle-, Erdöl- und Erdgasprojekten sowie Programmen, welche die fossile Energie fördern, abzulehnen. Diese Bestimmung hätte auch für Beratungstätigkeiten von Banken und für Darlehen gegolten. Dieser zweite Teil des Antrages wurde mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen aber deutlich verworfen.

Inhaltlich ist die Kommissionsmehrheit nicht gegen die Anliegen der Minderheitsanträge Sommaruga Carlo und Vara. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Schweiz diese Ziele so oder so verfolge, es jedoch ordnungspolitisch nicht opportun wäre, wenn bei einem Geschäft, bei welchem es um die Kapitalerhöhung geht, dieser Passus nun aufgenommen würde. Man war vielmehr der Ansicht, dass dies die diplomatischen Beziehungen strapazieren würde. Wie bereits erwähnt, war das Abstimmungsresultat der Gesamtabstimmung dann sehr deutlich. Die beiden Entwürfe über die Kapitalerhöhungen für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank wurden mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der Bundesbeschluss bezüglich der Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation wurde ohne Diskussion und ebenfalls sehr deutlich mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Zusammenfassend - das zeigen die deutlichen Abstimmungsresultate - möchte die Kommission die Kapitalerhöhung zugunsten der Schweizer Entwicklungspolitik sprechen. Ich möchte Sie bitten, der Kommission zu folgen und auch[NB]bei[NB]den[NB]beiden Minderheitsanträgen der Mehrheit zu folgen.

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