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Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-06-08

Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-06-08

Wortprotokoll

Die Grünen sind erfreut darüber, dass ihr Antrag auf eine Kommissionsmotion erfolgreich war, die bezweckt, dass der Bundesrat nicht mit einer Notverordnung über die Einführung einer solchen App beschliesst, sondern das Parlament wieder das letzte Wort hat. Eine Covid-19-Tracing-App muss auf einem Parlamentsbeschluss aufbauen, freiwillig sein, den Zugang zu Gratistests ermöglichen und darf sensible Daten nicht zentral speichern; das waren unsere Forderungen, die nun erfüllt sind.

Die App soll helfen, die Infektionsketten des Coronavirus besser zu erkennen und dafür zu sorgen, dass im Zuge der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen für das öffentliche Leben die Ausbreitung des Coronavirus nicht wieder stark ansteigt. Wenn wir in den kommenden Wochen nicht 60 Prozent der in der Schweiz lebenden Personen von der App überzeugen können, hat der Berg eine Maus geboren. Dann verkommt die App zu einem 6 Millionen Franken teuren Spielzeug.

Das Vertrauen der Laien, und um die geht es hier, muss vorhanden sein, sonst erreichen wir die geforderten 60 Prozent der Bevölkerung nie, welche die App einsetzen sollen. Der Bund muss verständlich erklären, wie die Schnittstellen von Apple und Google funktionieren, wer genau was macht und wer was nicht macht. Wir dürfen uns aufgrund der App aber auch nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die Gefahr von falschen Warnungen schätze ich als relativ gross ein. Warum? Die App alarmiert auch, wenn wir in den SBB während 15 Minuten hinter einer positiv getesteten Person sitzen, wenn die Person hinter Plexiglas ist, eine Maske trägt oder wenn unser Handy irgendwo ohne uns in einem anderen Raum ist und zum Beispiel neben einem anderen Handy aufgeladen wird.

Der Bund erwartet von den Personen, die eine Warnmeldung erhalten haben, dass sie freiwillig in die Quarantäne gehen. Gleichzeitig ist weder der Bundesrat noch die Mehrheit der Kommission bereit, einen Erwerbsersatz zu garantieren. Dabei wäre es ein Einfaches, die Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall zu ergänzen und bei Ablauf der Verordnung in ordentliches Recht zu überführen.

Wenn Homeoffice aus räumlichen oder beruflichen Gründen nicht möglich ist, dann verzichtet doch kaum jemand auf seinen Lohn. Die Schlussfolgerung ist relativ einfach: Man hofft, nicht krank zu werden. Auch deshalb ist es enorm wichtig, dass eine App-Warnung dem Arbeitgeber nicht gemeldet werden muss, sprich nicht unter die allgemeine Treuepflicht gemäss Artikel 321a Absatz 1 OR fällt.

Die Ergebnisse aus der Testphase sollen, so wurde die SGK informiert, am 5. Juni vorliegen. Ich bitte den Bundesrat, das Parlament über die Ergebnisse aus dem Pilot zu informieren.

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage - einige mit grosser, andere dagegen mit sehr verhaltener Begeisterung, um es positiv auszudrücken.