Würth Benedikt · Ständerat · 2020-06-08
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-08
Wortprotokoll
In den letzten Tagen und Wochen war viel die Rede davon, wie der Staat den Schuldenabbau betreiben soll. Das Gros der Schulden ergibt sich aus den Bundesbürgschaften zu den Covid-Krediten. Dieses Paket war nötig, um erstens Massenentlassungen zu verhindern und um zweitens zu vermeiden, dass an sich gesunde Unternehmen und Selbstständigerwerbende infolge Corona-bedingter Liquiditätsengpässe in den Konkurs getrieben werden. Es war entscheidend, dass rasch ein erster Brandlöscher da war. Damit konnte zusammen mit den Kurzarbeitsentschädigungen die Wirtschaft stabilisiert werden. Das vorbildliche Schweizer Programm fand auch international viel Anerkennung und Respekt.
Nichtsdestotrotz darf nicht übersehen werden, dass damit auch der Verschuldungsgrad der betroffenen Unternehmen spürbar anstieg. Davon sind insbesondere die kleinen Unternehmen betroffen. Der Bund rechnet, dass das erste Gefäss, das Unternehmen mit Umsatzerlösen bis 5 Millionen Franken betrifft, zu rund 90 Prozent genutzt wird. Die Unternehmen müssen diese Verschuldung wieder zurückführen. Die Fähigkeit dazu hängt auch massgeblich davon ab, wie tief der Wirtschaftseinbruch sein wird und wie rasch sich die Konjunktur in den betroffenen Wirtschaftssektoren erholt. Die Prognosen in diesem Zusammenhang variieren massiv.
Die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung sieht vor, dass die Kredite innerhalb von fünf Jahren vollständig zu amortisieren sind. Weiter ist in Artikel 13 vorgesehen, dass im Falle einer erheblichen Härte die Frist mit Zustimmung der Bürgschaftsorganisation durch die teilnehmende Bank einmal um zwei Jahre verlängert werden kann. Zudem hat der Bundesrat für kurzfristig eintretende Problemfälle notrechtlich gewisse Anpassungen am Insolvenzrecht vorgenommen. Einen ersten Backup sieht die Verordnung also bereits vor. Nützt auch diese Massnahme nichts, dann droht der Kreditausfall, und dann zieht die Gläubigerbank die Bürgschaft. In der Folge muss die Bürgschaftsgenossenschaft den Bürgschaftsnehmer auf Konkurs betreiben. Das Ergebnis ist: Die Bank ist befriedigt, der Bund zahlt, und das Unternehmen geht in Konkurs. Selbstverständlich kann dieser Fall in einer Marktwirtschaft eintreten. Die Motion der Finanzkommission zielt aber darauf ab, dass bei sanierungswürdigen und sanierungsfähigen Unternehmen rechtzeitig alles unternommen wird, um einen Konkurs abzuwenden.
Über Nacht sind dabei die Bürgschaftsgenossenschaften in eine exponierte Rolle gekommen. In den Zeiten vor Corona sind die Bürgschaftsgenossenschaften in kritischen Fällen erst relativ spät einbezogen worden. Das ordentliche Regime dieser Genossenschaften passt jedenfalls nicht mehr zur ausserordentlichen Lage, in der Bürgschaften für ein Kreditvolumen von mehreren Milliarden Franken verwaltet werden. Damit die Bürgschaftsgenossenschaften eine aktivere Rolle bei der Betreuung der KMU wahrnehmen können, müssen sowohl in materieller wie in formeller Hinsicht die gesetzlichen Grundlagen geprüft und angepasst werden. Die Bürgschaftsgenossenschaften sind an der Front, sie sind sozusagen die Treuhandgesellschaften des Bundes. Sie müssen die geeigneten Instrumente erhalten, um rechtzeitig mit den Gläubigern zusammen Unternehmenssanierungen aktiv anzugehen. Ziel muss sein, dass der finanzielle Ausfall zulasten des Bundes minimiert wird und sanierungsfähige Unternehmen möglichst vor dem Konkurs bewahrt werden.
Ich komme zum Fazit: Die enorme Nachfrage in den ersten Tagen des Liquiditätsprogramms zeigt, dass viele KMU bereits in guten Konjunkturzeiten mit dünnen Margen und knapper Liquidität unterwegs sind. Die nun eingegangene Verschuldung und die Bewirtschaftung der Kredite werden für viele Unternehmen zu einer erheblichen Herausforderung. Es ist angezeigt, nun eine Auslegeordnung zu machen und die bestehenden Gesetzesgrundlagen im gewerblichen Bürgschaftswesen für die Bewältigung der ausserordentlichen Situation anzupassen. Der Bundesrat hat den Ball von der Finanzkommission ebenfalls aufgenommen und beantragt Annahme der Motion.
Ich bitte Sie namens der Finanzkommission, die Motion anzunehmen.