Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-08

Wortprotokoll

Eine Minderheit beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen, dies auch im Sinne des Bundesrates.

Der Versuch des Parlamentes, etwas zur Lösung der Problematik der Geschäftsmieten während des Lockdowns bzw. der Zwangsschliessungen beizutragen, ist für mich nachvollziehbar und mag uns ehren. Die Motion hat aber gewichtige Nachteile, die auch ihre Umsetzung schwierig erscheinen lassen. Ich habe versucht, die Begründung, warum die Motion abzulehnen ist, auf sechs Aspekte zu reduzieren - es gäbe noch mehr -:

1.[NB]Die Motion kommt einem unmittelbaren staatlichen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Privaten gleich. Damit wird auch die in der Verfassung stipulierte Eigentumsgarantie ausgehöhlt, und dies erst noch rückwirkend. Abgesehen davon wird auch die Wirtschaftsfreiheit verletzt, denn ein Mieter bekäme 60 Prozent erlassen, und jemand, der in der eigenen Liegenschaft wirtschaftet und auch mit der Schliessung konfrontiert war, erhält nichts. Das nenne ich nicht eine wirtschaftlich gerechte Ausgangslage mit gleich langen Spiessen.

Die Betriebseinschränkungen erfolgten rückwirkend auf notrechtliche Anordnung des Bundesrates zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Der Vermieter hat diese Beeinträchtigungen weder verursacht, noch ist er in der Lage, diese zu beheben. Sie liegen also ausserhalb seiner Verantwortung. Weder Mieter noch Vermieter können etwas für diese Situation. Es war der Bund respektive der Bundesrat, der diese Schliessungen mit dem Lockdown ausgelöst hat. Es ist nun willkürlich, den Vermieter für etwas haften zu lassen, das der Bundesrat mittels staatlicher Anordnung beschlossen hat. Wir verknurren den Vermieter also dazu, auf 60 Prozent seiner Miete zu verzichten, ohne dass der Bund in irgendeiner Form etwas dazu beiträgt, obwohl der Bund ja der Auslöser war. Diese Mieterlasse sind zudem insofern eine Ungerechtigkeit, als die Vermieter, die Mieterlasse gewähren müssen, ihre eigenen Kosten - sprich: Hypozinsen, Amortisationen, Liegenschaftsverwaltungen, Handwerker - weiterhin ungeschmälert bezahlen müssen.

2.[NB]Die pauschale Senkung des Mietzinses während einer bestimmten Zeit bis zu einem bestimmten Maximalbetrag wird der Vielfalt der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse im Geschäftsbereich in keiner Weise gerecht. Sie führt eben nicht zur gewünschten Rechtssicherheit. Ganz im Gegenteil wird die Rechtsunsicherheit noch erhöht, insbesondere wenn die Mietparteien bereits eine Vereinbarung getroffen haben. Das ist in vielen Fällen bereits geschehen, respektive das Gros der Vertragspartner ist daran, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.

3.[NB]Die Motion trägt den unterschiedlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Geschäftsschliessungen auf die verschiedenen Betriebe keinerlei Rechnung. Nicht alle Unternehmen waren aufgrund der verordneten Schliessungen zu gänzlicher Untätigkeit verdonnert. Egal aber, ob eine Liegenschaft gar nicht genutzt oder aber teilweise genutzt werden konnte: Die Motion macht keinen Unterschied. Der Vermieter trägt 60 Prozent, der Mieter 40 Prozent.

4.[NB]Fragwürdig ist auch die Forderung nach einem Härtefallfonds von 20 Millionen Franken für Vermieter. Ja, Sie haben richtig gehört, die Vermieter werden mit der Motion zunächst um ein ihnen zustehendes Recht geprellt, müssen dann aber beim Bund als Bittsteller antraben, wenn sie die Prellung nicht verschmerzen können. Für mich ist das eine verkehrte Welt. Zudem steht dieser spezielle Fonds völlig quer zur bundesrätlichen Strategie, die in der Wirtschaft vor allem auf Liquiditätshilfen setzt. Dazu kommt der hohe Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der Härtefallgesuche, denn es müssten, wie auch der Bundesrat in seiner ablehnenden Antwort festhält, zuerst entsprechende Abwicklungsstrukturen geschaffen werden.

5.[NB]Nebst den vielen Vermietern haben auch zahlreiche Kantone, Städte und Gemeinden bereits nach Lösungen gesucht und diese zu einem schönen Teil auch gefunden. Wie kommen sich denn nun all diese Regierungen, Stadt- und Gemeinderäte wie auch Vermieter vor, die für eine Lösung Hand geboten haben? Sollen sich nun diejenigen, die an einer Lösung sind, zurücklehnen, mit ihren kreativen Anreiz- oder Ansatzmodellen zuwarten und darauf hoffen, dass der Bund eine Lösung verordnet, damit sie sich schadlos halten können?

6.[NB]Der zeitliche Aspekt einer jetzt durch das Parlament erzwungenen Motionslösung lässt diese in einem noch seltsameren Licht erscheinen. Wird die Motion heute angenommen, muss der Bundesrat zuerst einen Botschaftsentwurf ausarbeiten, Ämter konsultieren, eine Vernehmlassung durchführen. Die Botschaft muss schliesslich Klarheit über die Verhältnismässigkeit des Eingriffs und über die wirtschaftlichen Auswirkungen sowohl auf die Mieter als auch auf die Vermieter schaffen. Sie muss ein plausibles Modell zur administrativen Handhabung des Härtefallfonds aufweisen usw. Ist die Botschaft einmal verabschiedet, müssen sich die Sachbereichskommissionen beider Räte mit ihr befassen, diese beraten und dann möglicherweise oder wahrscheinlich in einer Differenzbereinigung zu Ende beraten. Damit ist diese ganze Geschichte aber immer noch nicht unter Dach und Fach. Es ist nämlich nicht auszuschliessen, dass bei einem dermassen heiklen und umstrittenen Geschäft auch das Referendum ergriffen wird.

In Anbetracht dieser Aussichten frage ich mich, was die Motion jetzt, zu diesem späten Zeitpunkt, noch soll. Der Ständerat hat Hand für eine Lösung geboten. Er ist dem Nationalrat entgegengekommen. Dieser hat unsere dargebotene Hand nicht angenommen.

Fazit: Für die Minderheit ist klar, dass die Lösung nicht zielführend ist, mehr Fragen aufwirft, als sie Probleme löst, bürokratisch ist und erst noch zu spät kommt. Es ist eine schlechte Lösung, die zu spät kommt. Nein danke, ersparen wir uns diese Alibiübung und vertrauen wir dem Bundesrat, dass er aus dem angelaufenen Monitoring die richtigen Schlüsse zieht und die entsprechenden Massnahmen trifft, so sie denn nötig sind.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit die Ablehnung der Motion.