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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2020-06-08

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-08

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Vizepräsidentin des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes.

Die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 sind im Ausland wie auch in der Schweiz beträchtlich. Dies gilt für eine grosse Zahl von exportorientierten Unternehmen sowie für Gewerbebetriebe, die zu gesundheitsbedingten Betriebseinschränkungen oder gar zur Schliessung gezwungen wurden. Wenn ich die Debatten in den letzten Wochen verfolgte, konnte ich mich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, die Vermieter hätten die Betriebsbeeinträchtigungen aufgrund der Corona-Krise verursacht und müssten daher auch dafür einstehen. Es ist jedoch mitnichten so.

Dennoch will die Motion einen unmittelbaren staatlichen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Privaten vornehmen, um die Vermieter gegenüber betroffenen Gewerbemietern zu einem massiven Mieterlass zu zwingen. Dagegen wehre ich mich. Wenn Sie eine gewisse Opfersymmetrie bei der Verteilung der Lasten, die aufgrund der wirtschaftlichen Covid-19-Folgen entstanden sind, erzielen wollen, dann müssten Sie das bei allen Verträgen von Unternehmen tun. Es ist völlig willkürlich, ausschliesslich in Mietverträge einzugreifen und von den Vermietern einen Verzicht auf vertragliche Ansprüche zu verlangen. Mit gleicher Logik müsste dann auch in alle anderen Verträge von Unternehmen eingegriffen werden. Beispielsweise müsste in die Hypothekarverträge eingegriffen werden, um die Banken zu zwingen, den von Betriebsschliessungen betroffenen Gastronomen usw. in der eigenen Liegenschaft die Hypothekarzinsen zu 60 Prozent zu erlassen. Ebenso müsste in die Verträge von Verwaltungen oder Hauswarten der Mietliegenschaften eingegriffen werden, damit der Vermieter der Bewirtschaftungs- und Hauswartfirma nur noch 40 Prozent des Honorars bezahlen muss. Alle diese staatlichen Eingriffe wären genauso verfehlt wie der vorgeschlagene Zwangserlass bei den Gewerbemieten.

Die pauschale Zwangssenkung des Mietzinses während einer bestimmten Zeit bis zu einem bestimmten Maximalbetrag lässt zudem die finanzielle Situation der Vertragsparteien völlig - völlig! - ausser Acht und wird auch den vertraglichen Leistungspflichten der Parteien im Geschäftsbereich und den konkreten Auswirkungen im Einzelfall nicht gerecht. Die Motion würde zudem einen enormen Kontrollapparat zur Umsetzung erfordern und immense Rechtsunsicherheit schaffen.

Wir haben es gehört, es wurden bereits unzählige einvernehmliche Vereinbarungen geschlossen, und täglich kommen neue dazu. Bei privaten Vermietern ging das häufig schneller vonstatten als bei den grossen institutionellen, bei denen die betrieblichen Entscheidungswege länger sind. Diese Vereinbarungen sind jedoch äusserst vielfältig. Wie sollen sie im Einzelfall angerechnet werden, da die wenigsten mit Bezug auf die Dauer und die Erlasshöhe mit der Zwangsregelung übereinstimmen?

Als Standesvertreterin und als Standesvertreter wissen Sie, dass in vielen Kantonen bereits kantonale Regelungen mit staatlichen Anreizmodellen für freiwillige Mieterlasse gefunden wurden. Auch gestützt darauf sind bereits einvernehmliche Mieterlasse in grosser Zahl vereinbart und auch gewährt worden. Hier müsste dann im Einzelfall wieder sichergestellt werden, dass die Mieter nicht doppelt profitieren. Gleiches gilt in den Fällen, wo die Gewerbemieter bereits Versicherungsleistungen erhalten haben oder von Direktzahlungen der Mieten durch Kantone oder Gemeinden profitierten, denn solche wurden und werden in diversen Gebieten ausgerichtet. Wie sollen all diese Komponenten einbezogen werden? Streitigkeiten über finanzielle Ausgleiche und Rückzahlungen sowie Auslegungs- und Abgrenzungsfragen wären vorprogrammiert.

Schliesslich ist auch die zeitliche Achse zu beachten. Gerichtsfälle über die mietrechtliche Auslegung sind bereits angelaufen und werden bis zur Umsetzung der Motion bereits entschieden sein. Mit einem Staatseingriff im Nachhinein würden auch diesbezüglich neue Prozesse provoziert werden.

Sehen Sie auch im Mietrecht von einem willkürlichen Staatseingriff in die Verträge zwischen Privaten ab. Es ist wie in anderen Vertragsbeziehungen an den Vertragsparteien, auf dem Verhandlungsweg Lösungen zu finden; viele gute Lösungen wurden bereits gefunden und sind auch aufgegleist. So können die konkreten Verhältnisse berücksichtigt werden, um Härtefälle zu verhindern. Dies entspricht auch der klaren Beurteilung des Bundesrates.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit der Kommission und dem Bundesrat zu folgen und diese Motion abzulehnen.