Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-06-08
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-08
Wortprotokoll
Ich spreche für die SP-Fraktion zu diesem zweiten Block. Wir entscheiden hier, das haben Sie bereits gehört, über drei Themenbereiche. Ich beginne mit den Pauschalen im ambulanten Bereich.
Wir unterstützen, dass im ambulanten Bereich vermehrt mit Pauschalen gearbeitet werden soll. Bislang war die Aushandlung von Pauschalen im ambulanten Bereich einzig Sache der Tarifpartner. Die Tatsache, dass letzten Freitag - sicher kein Zufall, so kurz vor dieser Debatte - Santésuisse und die Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica (FMCH) einen grossen Durchbruch verkündeten und 67 ambulante Eingriffe neu mit Pauschalen regeln, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier zwanzig Jahre lang nichts passiert ist und dass es zusätzliche Massnahmen und klarere Vorgaben braucht.
Dazu soll Artikel 43 Absatz 5 geändert und Absatz 5ter neu geschaffen werden. Ambulante Pauschalen sollen auf einer gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Der Bundesrat kann Ausnahmen dazu vorsehen.
Die SP-Fraktion unterstützt diese Anpassungen. Dass ambulante Pauschalen auf einheitlichen und eben gesamtschweizerisch vereinbarten Tarifstrukturen beruhen, erhöht die Transparenz und die Effizienz. Für Patientinnen und Patienten vereinfachen sie auch die Rechnungskontrollen. Für Leistungserbringende und Versicherer vereinfachen sie die Verfahren. Wir sind überzeugt, dass insbesondere der ergänzte Absatz 5 für die Leistungserbringenden wichtig ist. Wir bitten Sie daher, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Minderheit de Courten, die das alles streichen will und die Regelung somit einzig den Tarifpartnern überlassen will, abzulehnen.
Kommen wir zum neuen Artikel 47a und zu der nationalen Tariforganisation: Der Bundesrat will neu auch für den ambulanten Bereich eine nationale Tariforganisation schaffen. Wir haben jahrelange Blockaden bei den Tarifverhandlungen erlebt. Eine nationale Tariforganisation zur Erarbeitung, Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstrukturen soll hier Abhilfe schaffen. Diese Massnahme erachten wir als wichtig und zentral. Es ist, wie alle anderen heute diskutierten Massnahmen, eine Massnahme aus dem dieser Vorlage zugrunde liegenden Bericht, den das Expertengremium erarbeitet hat.
Die Kommissionssprecher haben hier unter anderem über die Rolle der demokratisch gewählten Kantonsvertretungen wie auch über die zusätzlichen Kompetenzen des Bundesrates gesprochen. Wir unterstützen den Antrag der Minderheit[NB]I (Prelicz-Huber), dass die Kantone von Anfang an im nationalen Tarifbüro eingebunden sein sollen und nicht erst wenn sie allenfalls über die einheitliche Finanzierung direkt an die ambulanten Leistungen bezahlen. Zumindest über die Prämienverbilligung tun sie das nämlich schon heute. Sie haben ein veritables Interesse daran, dass die Tarifstrukturen immer wieder angepasst werden und auch Kosten eingespart werden können.
Die Minderheiten II (Hess Lorenz) und III (de Courten) lehnen wir dezidiert ab. Beiden gemeinsam ist ihre Herkunft: Sie stammen aus der Ecke der Krankenversicherer und zielen darauf ab, die Kompetenzen des Bundes zu beschneiden. Mit der Streichung der Absätze 2 und 3 wollen sie gar hinter das geltende Recht zurückgehen.
Die Minderheit III will zudem zusätzlich eine schwammigere Formulierung in Absatz 1. Mit der Streichung der Möglichkeit, Bussen zu erheben, wenn Daten nicht geliefert werden, will sie die Versicherer schützen, die ihrer Aufgabe eben nicht nachkommen. Ich staune immer wieder, wie unterschiedlich die SVP-Fraktion mit Gesetzesübertretungen umgeht. Wenn [PAGE 770] die Krankenkassen Verfehlungen begehen, dann scheint das ein Kavaliersdelikt zu sein, das mit Samthandschuhen angefasst wird.
Dann kommen wir noch zu Artikel 47b, der "Datenbekanntgabe im Tarifwesen für ambulante Behandlungen". Kollege Lorenz Hess hat den Antrag seiner Minderheit begründet. Sie verlangt die Streichung von Artikel 47b und Artikel 53 Absatz[NB]1, was schlicht bedeutet, dass die Datenlieferung von Leistungserbringern und deren Verbänden und den Versicherern zur Erfüllung dieser Aufgabe nicht erfolgen muss. Das verunmöglicht unserer Meinung nach eine gute Kontrolle und mehr Transparenz. Diese Streichung geht nicht. Die Daten sollen geliefert werden, damit eben auch vonseiten des Bundesamtes damit gearbeitet werden kann. Und wenn das eben nicht erfolgt, sollen auch Sanktionen möglich sein können. Auch das möchten Lorenz Hess und die Mitunterzeichner aus der SVP-Fraktion verhindern.
Ich bitte Sie sehr, diese Minderheit abzulehnen. Es kann nicht sein, dass wir hier das Diktat der Krankenkassen umsetzen.