Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-06-08
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-08
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinen diversen Minderheitsanträgen zum Experimentierartikel 59b.
Absatz 1: Die Pilotprojekte sollen meines Erachtens nicht nur kostendämpfende Wirkung haben, sondern eben auch gleichzeitig die Qualität verbessern. Ich erachte es als wichtig, dies bereits im einleitenden ersten Absatz zu ergänzen. Eine bessere Qualität bringt in der Regel eben auch Kosteneinsparungen mit sich. Eine bessere Qualität zugunsten der Patientinnen und Patienten soll Ziel aller Weiterentwicklungen sein, denn schliesslich stehen die Patientinnen und Patienten und ihr Wohl im Zentrum.
Zudem sollen die Pilotprojekte in Vereinbarungen definiert werden, die Leistungserbringende mit den Versicherern abschliessen, und die Kantone sollen zu den Pilotversuchen angehört werden. Das erachte ich als wichtig.
Wesentlich erscheint mir auch - und da stimmt der Antrag[NB]meiner Minderheit mit dem Entwurf des Bundesrates überein -, dass in einem abschliessenden Katalog die Bereiche genannt werden, in denen Pilotversuche durchgeführt werden können. Das erachte ich als wichtig, damit wir am Schluss nicht irgendeine Carte blanche verabschieden, bei der nicht ganz klar ist, was denn alles irgendwann einmal auch vereinbart und vom EDI oder vom Bundesrat noch abgesegnet werden kann. Wir wollen eine abschliessende Aufzählung, um hier eben schon beim Gesetzgebungsprozess Klarheit zu haben. Das erachte ich als wichtig.
Die weiteren Minderheitsanträge zu Absatz 1 betreffen verschiedene Literae, in denen genauer umschrieben wird, in welchen Bereichen Pilotversuche durchgeführt werden können. Hier habe ich drei zusätzliche Möglichkeiten formuliert:
Mit Litera h sollen auch Versuche im Bereich der Ausbildung des Pflege- und Gesundheitspersonals aufgenommen werden: Gerade jetzt in der Corona-Krise haben wir es einmal mehr erlebt, wie wichtig es ist, genügend Personal zu haben. Wir wissen, dass ein grosser Mangel an Pflegepersonen, aber auch an medizinischem Personal besteht. Darum finde ich es wichtig, hier eine Ergänzung zu machen.
Litera i, "Digitalisierung im Gesundheitswesen": Auch das ist ein Bereich, in dem grosse Chancen stecken. Es sind Effizienzgewinne möglich. Wir sind gerade auch beim elektronischen Patientendossier noch nicht dort, wo wir sein könnten. Auch anderweitig können durch die Digitalisierung Verbesserungen erzielt werden. Das soll eben auch ausprobiert werden können und in diesen Experimentierartikel aufgenommen werden.
Litera j, "Finanzierung von neuen Leistungen zur Erhöhung der Qualität und der Effizienz der Versorgung": Das spricht eigentlich schon für sich, denn sowohl eine höhere Qualität wie auch eine effizientere Versorgung - zum Beispiel auch über die Delegation von Aufgaben - können ebenfalls zu Kosteneinsparungen führen.
Mit meinen Minderheitsanträgen zu Artikel 59b Absatz 1 will ich ausserdem Litera b und Litera c streichen.
Litera b betrifft die Ausweitung von Behandlungsmöglichkeiten im Ausland: Durch das Ritzen des Territorialprinzips untergraben wir unter Umständen die Qualitätsvorgaben, die wir hier in der Schweiz kennen. Wenn wir mehr Leistungen ins Ausland verlagern, untergraben wir aber eben auch die Arbeitsbedingungen in der Schweiz; damit bin ich überhaupt nicht einverstanden. In der Eintretensdebatte hat auch Kollegin Prelicz-Huber gesagt, sie wolle nicht, dass ihre Grosseltern oder Eltern in Indien oder dergleichen gepflegt würden. Genau solche Beispiele kommen dann eben auf. Wir wollen, dass mit unseren Prämiengeldern in erster Linie Behandlungen in unserem Land durchgeführt und auch die Medikamente hier gekauft werden. In Grenzkantonen ist es übrigens bereits heute möglich, Leistungsverträge bezüglich Ausland abzuschliessen; das genügt, weiter ausdehnen wollen wir das nicht.
Zu Litera c, auch das war für uns ein ganz schwieriger Punkt: Hier sollen Möglichkeiten der Lockerung des Vertragszwangs ausgetestet werden - für uns und auch für mich ein absolutes No-Go, denn wir wollen, dass die Krankenkassen mit allen Leistungserbringern abrechnen müssen. Wir wollen nicht eine schrittweise, scheibchenweise Ausdehnung der Vertragsfreiheit, wir wollen nicht, dass die Krankenkassen entscheiden, sondern eben, dass die öffentliche Hand vorgibt, wer mit wem abzurechnen hat. Darum sind wir für die Zulassungssteuerung, aber sicher nicht für das Austesten der Vertragsfreiheit. Dass das Volk das auch so sieht, haben wir erlebt, als wir über die Managed-Care-Vorlage abgestimmt haben. Damals war das nämlich einer der Punkte, die am Schluss diese Vorlage zu Fall gebracht haben.
Im Vorfeld dieses Experimentierartikels wurde im Parlament auch ein Vorstoss von unserem ehemaligen Kollegen Brand eingereicht. Dort wurde eigentlich in Abrede gestellt, dass es auch darum gehen solle. Das hat der Bundesrat ganz klar geäussert. Ich bin enttäuscht, dass das Thema jetzt in der Vorlage ist. Ich bitte Sie sehr, diese Litera c nun auch zu streichen.
Dann habe ich noch eine kurze Ergänzung zu Absatz 5. Dort geht es darum, dass bei der Evaluation auch noch eine wissenschaftliche Begleitung der Pilotversuche hinzukommt. Ich glaube, es ist wichtig, bei den Pilotversuchen auch die Wissenschaft an Bord zu haben. Natürlich ist auch die Evaluation ganz wichtig.
Besten Dank für die Unterstützung meiner Minderheiten.