Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2020-06-08
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-06-08
Wortprotokoll
Ich vertrete hier drei Minderheitsanträge. Der erste betrifft Artikel 59b Absatz 1 Buchstabe d. Da geht es um die Diskussion rund um eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Es kann interessant sein, das in einem Pilotversuch anzuschauen. Es muss aber sehr genau überprüft werden, was das dann wirklich heisst und wie die Qualität weiterhin gehalten werden kann.
Ebenfalls wichtig ist, dass es keine Kostenabwälzung auf die Patienten und Patientinnen gibt. Die ambulanten Spitex-Leistungen beispielsweise sind heute deutlich zu tief finanziert. Für Patienten und Patientinnen sind via die Krankenkassen nur sehr wenige Stunden bezahlt. Die allermeisten Spitex-Organisationen sind zudem zu knapp ausfinanziert. Wichtig ist deshalb für uns, wenn wir von einer einheitlichen Finanzierung im ambulanten und stationären Bereich sprechen, dass die Kantone eingebunden werden. Ich habe die grosse Diskussion schon vorher geführt. Auch hier gilt wieder dasselbe: Die Kantone sind mit in der Steuerung drin, sie sind für die Versorgungssicherheit und auch für Teile der Finanzierung zuständig - also sollen sie bitte auch einbezogen werden.
Beim zweiten Minderheitsantrag geht es um Buchstabe f. Die Kantone, die das wünschen, sollen die Möglichkeit haben, eine kantonale Kasse zu gründen. Ganz im Unterschied zu meinem Vorredner bin ich der Ansicht, dass wir verschiedenste Studien haben, die sehr deutlich zeigen, dass eine öffentliche Krankenkasse massiv Geld sparen kann. Sie soll dann ja als Sozialversicherung geführt werden mit der Aufgabe, die Bevölkerung flächendeckend für Heilungskosten bei Krankheit zu versichern.
Damit wäre der Pseudomarkt oder, wie es so schön heisst, der regulierte Markt weg, der ja bis heute weder mehr Effizienz noch mehr Qualität gebracht hat, dafür aber eine gigantische Risikoselektion. Statt Gesundheitsförderung brachte er x komplizierte Modelle mit viel Werbung, mit viel Verwaltungsaufwand und hohen Managersalären. Schon während ich erzähle, sehen Sie, wie viel Sparpotenzial da drin ist. Chronisch Kranke können dann nicht abgeschoben werden - das, was die Krankenkassen heute versuchen. Damit hat die Krankenkasse endlich einen Anreiz, für mehr Qualität oder Effizienz bei der Versorgung zu schauen.
Eine öffentliche Krankenkasse hat auch einen Anreiz für Prävention, weil sie eben nicht eine kurzfristige, kostengünstige Variante ausarbeiten muss, sondern längerfristig hinschauen kann. Damit ist sie auch für die Leistungserbringer günstiger, weil sie nur noch eine einzige Ansprechperson haben und nicht mehr mit x Krankenkassen verhandeln müssen.
Wir sollten also das Experiment jetzt versuchen und es mit den Kantonen, die das wollen - und es gibt solche -, starten. Aufgrund des Artikels haben wir die Möglichkeit hinzuschauen, wie viel Kosten tatsächlich gespart wurden.
Wir bitten Sie also, hier der Minderheit zuzustimmen und damit den Kantonen, die sie wollen, diese Möglichkeit zu geben.
Noch zum dritten Minderheitsantrag, zu Buchstabe g: Auch da, Kollege Nantermod, gibt es verschiedenste Studien, die sehr deutlich zeigen: Zweitmeinungen einzuholen, spart Kosten, teilweise sogar hohe Kosten. Es ist ja nicht ein Muss in unserem Antrag, es ist eine Möglichkeit, die bekannt gemacht werden soll. Es ist vor allem dann wichtig, wenn es sich um teure Behandlungen oder um teure Operationen handelt.
Es gibt nicht zuletzt für die Patienten und Patientinnen eine deutlich höhere Sicherheit. Sie können gelassener in eine Operation gehen, wenn zwei Ärzte oder Ärztinnen die gleiche Meinung geäussert haben. Damit haben wir eine höhere Garantie, dass die Operation gutgeht und damit kostengünstiger ist.
Wir können, das ist der Vorteil dieses Experimentierartikels, alle diese Projekte auswerten. Wir bitten Sie deshalb, auch bei diesem Minderheitsantrag mitzumachen.