Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-06-08
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-08
Wortprotokoll
Mit der Einführung eines Experimentierartikels im KVG soll der rechtliche Rahmen gesetzt werden, in welchem Leistungserbringer und Versicherer Versorgungsmodelle testen können, wenn solche Modelle das geltende KVG verletzen. Wenn solche Versorgungsmodelle kostendämpfend wirken und die Qualität nicht verringern, können sie zu einer Änderung im KVG führen. Das ist die Idee des Experimentierartikels.
Nun gibt es aus Sicht der SP-Fraktion doch wichtige Fragen, die in diesem Zusammenhang geklärt werden müssen, damit dieser Experimentierartikel zum Fliegen kommt. Solche Pilotprojekte tangieren die Interessen der Patientinnen und Patienten in besonderer Weise. Es ist daher gerechtfertigt, Patienten- und Verbraucherorganisationen in die Aufnahme- und Bewertungsverfahren der Pilotprojekte einzubeziehen, um sicherzustellen, dass diese Interessen auch vertreten werden. Dazu gehören der diskriminierungsfreie Zugang zu Gesundheitsdiensten, die Rückerstattung erhaltener Leistungen und die Sicherung der Qualität der Dienste. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, die Rolle der Patientinnen und Patienten zu stärken; denn kostendämpfend wirkt auch, wenn Versicherte ein höheres Kostenbewusstsein entwickeln können, wenn ihre Sichtweise in die Entwicklung und Umsetzung solcher Experimente mit aufgenommen wird.
Deshalb fordern wir mit meinem Minderheitsantrag eine Ergänzung von Absatz 3 in Artikel 59b. Diese Ergänzung soll verhindern, dass Patienten aufgrund ihrer geografischen, medizinischen oder finanziellen Situation von der Dienstleistung ausgeschlossen werden.
Eine andere wichtige Frage ist - und das ist der zweite Minderheitsantrag -: Wer kann sich für die Durchführung eines Pilotprojektes zusammenschliessen, und welche Bedingungen stellen wir? Gibt es eine Vetomacht? Wichtig für Pilotprojekte, die zu einer Gesetzesänderung im KVG führen und dann auch für die ganze Schweiz gelten könnten, ist eine gewisse Grösse, damit die Resultate aussagekräftig sind. Es reicht deshalb nicht, wenn sich eine regionale Krankenkasse und ein regionaler Leistungserbringer zusammenschliessen und etwas testen, das ausserhalb des KVG liegt. Das heisst noch lange nicht, dass das für die ganze Schweiz funktioniert und sinnvoll ist.
Deshalb wollte ja der Bundesrat ursprünglich eine Verpflichtung zur Teilnahme einführen, indem er sagt: Wenn durch die freiwillige Teilnahme eine gewisse Repräsentanz nicht erfüllt ist, können Versicherer oder Leistungserbringer zur Teilnahme verpflichtet werden. Mit diesem Zwang ging der Bundesrat vielleicht ein wenig zu weit, weil doch auch einleuchtend ist, dass Innovation und Experimentierfreude nicht einfach befohlen werden können.
Nun möchten wir mit diesem Minderheitsantrag zu Absatz 4 einen Mittelweg vorschlagen, der ursprünglich von Herrn Kollege Lohr in die Kommission eingebracht wurde und dann aufgrund einer krankheitsbedingten Abwesenheit nicht von ihm vertreten werden konnte. Mit diesem Minderheitsantrag schlagen wir vor, dass festgeschrieben wird, dass die Mehrheit der betroffenen Leistungserbringer oder die Mehrheit der Versicherer mit dem Projekt einverstanden sein müssen. Dieser sanfte Zwang ist pragmatisch und hilft gleichzeitig, dass die Pilotprojekte eine gewisse Repräsentanz aufweisen und eine Plausibilisierung der Resultate erlauben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Minderheiten zu Absatz 3 sowie zu Absatz 4 unterstützen.
[VS]