Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2002-10-03
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecherin hat in Bezug auf die Anwesenheiten eine persönliche Erklärung abgegeben, für die ich sehr dankbar bin. Ich erlaube mir allerdings auch noch die Bemerkung, gerade nach den Ausführungen von Frau Fässler in Bezug auf den Krach des zerschlagenen Glases, dass man wohl zu jedem Zeitpunkt heute Nachmittag die Frage nach dem Quorum hätte stellen können, und sie wäre angesichts der Anwesenheiten negativ beantwortet worden. Wenn man schon eine Sondersession verlangt, dann ist diese kaum dazu da, um einen halben Tag freizumachen.
Die Antwort auf die Motion unserer Fraktion suchen Sie vergebens: Die Motion 02.3427 ist zwar auf der Traktandenliste, sie wurde aber in Bezug auf den Mindestzins bei der Bundespensionskasse noch nicht beantwortet; wir haben hier also nicht dazu Stellung zu nehmen. Hingegen erlaube ich mir, in Bezug auf die Antwort zum ausserordentlichen Zahlungsbedarf einige Bemerkungen zu machen, aber ich erlaube mir auch, über das viel Gehörte heute Nachmittag einige Bemerkungen anzubringen. So z. B. zum ersten Votum von Herrn Fasel:
Herr Fasel hat uns auf die günstigen Verwaltungskosten der AHV aufmerksam gemacht und diese beispielhaft genannt. Ich erinnere Sie gerne an die Verwaltungskosten der Bundespensionskasse der letzten Jahre - ich muss mit Bedauern feststellen, dass der Rechtszustand, der dabei durch das Gesetz über die Bundespensionskasse geschaffen wurde, nämlich der Eintritt in die Publica, erneut verschoben wurde und am 1. Oktober nicht stattfand.
Herr Strahm, Sie haben uns einen ganzen Katalog von Gesetzen aufgelistet, die da im Sinne der integralen Finanzaufsicht zu revidieren seien. Am besten legen Sie das Geld dieser Pensionskassen in Gold an. Denn wenn Sie all diese Vorstösse verwirklicht haben, wird das Vergnügen, mit Geld Geld zu verdienen, wesentlich eingeschränkt werden, sodass sich die Mindestzinssatz-Festlegung erübrigt.
Wir haben aber auch im Bereich der Pensionskasse des Bundes die gleichen Erscheinungen wie bei den Pensionskassen der Privatversicherer, nämlich eine Erosion des Deckungskapitals; ich erinnere Sie an die Ausführungen von Herrn Beck und an die Antwort des Bundesrates auf unsere Interpellation. 2,3 Milliarden Franken in 8,5 Monaten zu verlieren ist auch eine Leistung. Das kann man sich nur dann leisten, wenn man weiss, dass hier der Arbeitgeber bzw. der Bund sowohl für eine lukrative Verzinsung als auch für eine Garantie der Deckung nach dem Leistungsprimat hinstehen muss. Dann braucht man in diesem Fall auch nicht von Rentenklau zu sprechen; das kann man dann ruhig den anderen entgegenhalten. Aber der Vorgang ist genau derselbe, und darauf wollte ich im Zusammenhang mit dieser Interpellation aufmerksam machen.
Ich möchte natürlich schon Folgendes feststellen, Herr Bundespräsident: Wenn Sie schreiben, die SBB seien ausfinanziert, stelle ich fest, dass die SBB schon im letzten, aber auch in diesem Jahr enorme finanzielle Verluste beim Deckungskapital eingefahren haben. Ich wäre froh, wenn Sie mir bestätigen könnten, dass dort, genauso wie bei der Post, kein Bedarf nach zusätzlicher Abdeckung durch den Bund entstehen wird.