preparatory:AB 262683
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-09
Wortprotokoll
In Artikel 1 geht es um den Zusatz des "menschlich verursachten" Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur.
Wie Sie wissen, gab und gibt es in der Geschichte des Planeten Erde immer wieder verschiedene Phasen verschiedener Erdtemperaturen, die unterschiedliche und auch hochkomplexe Ursachen und Abhängigkeiten haben und sich auch gegenseitig ergänzen. Die Kommission impliziert mit ihrer Formulierung, es gelte, den globalen Temperaturanstieg zu bekämpfen, dass dabei nicht abgegrenzt wird, inwiefern die unterschiedlichen Temperaturen menschengemacht sind oder nicht. Daraus resultiert ein Selbstverständnis für Gesetzgeber und Exekutive, die Temperaturen nach Belieben regulieren zu können und zu wollen. Daraus muss gefolgert werden, dass Temperaturen auch bei künftiger natürlicher Varianz durch den Menschen geregelt werden sollen.
Sollte der Rat gleich wie die Kommission der Meinung sein, der Anteil menschengemachter und natürlicher Temperaturerhöhung könne gar nicht festgestellt werden, so ist folgerichtig auch der Ansatz der Mehrheit nicht haltbar, wonach der globale Temperaturanstieg auf unter 2 Grad Celsius zu beschränken sei. Beides können Sie also nicht haben: Es ist ein Entweder-oder.
Der gewählte Ansatz ist daher unwissenschaftlich und widersprüchlich. Artikel 1 des CO2-Gesetzes gehört entsprechend korrigiert. [PAGE 795]
Dann zu Artikel 8 Absatz 1: Da haben wir einen Antrag, der im Einklang mit dem Pariser Abkommen steht. Der Gebäudesektor hat sein sektorielles Zwischenziel 2015 übererfüllt und die grösste Treibhausgasreduktion seit 1990 erzielt. Das war möglich trotz eines massiven Bevölkerungszuwachses von 15 Prozent und eines Wohnflächenanstiegs von 26 Prozent in den vergangenen Jahren. Das ist also ein starker Effizienzgewinn. Der Verbrauch an Erdölbrennstoffen hat sich in dieser Zeit halbiert. Wir laufen also Gefahr, Dinge zu überregulieren, die sich bereits auf Kurs befinden. Diese Erfolge gehen entgegen der verbreiteten Meinung hier in diesem Saal nicht auf die heute geltende Umverteilungspolitik zurück - dies belegen wissenschaftliche Studien und Berichte, ich habe sie vorhin bereits zitiert -, sondern darauf, dass die Wirtschaft und die Menschen in unserem Land die Freiheit haben, hier zu investieren.
Das Zwischenziel gemäss Artikel 8 in der Fassung des bundesrätlichen Entwurfes soll für die Jahre 2026/27 gesetzt werden, also kurz vor dem Ende der Dekade 2021-2030. Ein Zwischenziel so kurz vor dem Endziel dieser Dekade zu setzen, ist im Prinzip sinnlos: Anhand des Absenkungspfades kann jährlich kontrolliert werden, inwieweit die einzelnen Sektoren sich auf Kurs befinden oder eben nicht.
Ein Absenkziel für den Gebäudebereich bis 2030 um 50 Prozent ist fair und realistisch. Ausserdem liegt die Gesetzgebung im Gebäudebereich in der Hoheit der Kantone. Diese schnürten bereits ein sehr enges Korsett an kantonalen Energievorschriften und können auch die regionalen Unterschiede in unserem Land berücksichtigen. Auch geht es natürlich darum, die Demokratie, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Seitens Bund braucht es keine übereifrigen Grenzwerte und Gebäudestandards. Die Kantone und der Markt regeln das bereits. Zudem werden mit den Artikeln 8 und 9 Eigentümer diskriminiert, welche keine Möglichkeit haben, grosse Sanierungsprojekte oder neue Heizungen zu finanzieren. Es trifft hier einmal mehr die Kleinen. Es ist zu respektieren und berücksichtigen, dass sich gewisse Leute, zum Beispiel Rentner, so hohe aufgezwungene Investitionen nicht leisten können. Hier darf der Staat den Bürger nicht noch mehr bevormunden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meine beiden Minderheitsanträge zu den Artikeln 1 und 8 zu unterstützen.