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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-09

Wortprotokoll

Sie haben in diesem ersten Block verschiedene Themen aufzugreifen.

Ich beginne mit Artikel 3: Hier geht es um das Verminderungsziel. Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat die internationale Verpflichtung umsetzen, die die Schweiz mit der Ratifikation des Pariser Übereinkommens eingegangen ist. Ich habe es vorhin schon gesagt: Das Parlament hat der Ratifikation im Juni 2017 zugestimmt und damit auch ein Verminderungsziel von minus 50 Prozent bis 2030 unterstützt. Eine Minderheit Egger Mike zu Artikel 3 Absatz 1 will hinter dieses Ziel zurückgehen.

Hier ist der Bundesrat der Meinung, es gebe keinen Anlass, hinter dieses Ziel zurückzugehen, zu dem wir uns, wie gesagt, bereits international verpflichtet haben. Deshalb lehnen wir diese Minderheit Egger Mike zu Artikel 3 Absatz 1 ab, da die Schweiz als internationale Vertragspartei sonst unglaubwürdig würde. Der Auftrag des Übereinkommens von Paris ist klar: Die Vertragsparteien sollen in erster Linie die Emissionen im eigenen Land vermindern. Das heisst, je länger wir damit zuwarten, desto teurer wird es. Um in den kommenden Jahren auch Fehlinvestitionen zu vermeiden, sollten wir bereits jetzt das Fernziel von netto null Emissionen vor Augen haben.

Ich bitte Sie deshalb, auch die Minderheit Egger Mike zu Artikel 3 Absatz 2 abzulehnen, die die Anteile im Inland und im Ausland offenlassen möchte. Es ist nämlich schon nicht ganz trivial, ob Sie den Leuten sagen, sie sollten im Inland investieren, oder ob Sie ihnen sagen, sie sollten im Ausland investieren. Normalerweise, so bin ich der Meinung, investieren wir lieber im Inland, weil dann natürlich auch die Arbeitsplätze und die finanziellen Mittel im Inland bleiben. Wenn Sie ausserdem glauben, dass wir alles im Ausland [PAGE 802] kompensieren und dabei noch viel Geld sparen können, dann sind Sie nicht mehr auf dem neusten Stand der Erkenntnisse, denn Massnahmen im Ausland sind längerfristig sowieso keine Option. Ich habe es vorhin gesagt: Das Pariser Abkommen verpflichtet alle Staaten, ihre Emissionen zu senken, und zwar vor allem im Inland. Das heisst, alle Staaten reduzieren ihre Emissionen im Inland natürlich zuerst dort, wo es für sie selbst günstig ist, und überlassen den ausländischen Investoren dann die teuren Projekte - ich komme nachher noch darauf zurück. Das wird für uns aber zunehmend teurer. Wenn wir also etwas für unser Portemonnaie tun wollen, dann sind wir besser beraten, die Anstrengungen bei uns zu verstärken. Wenn wir nämlich auch effizienter leben, senken wir die Kosten für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger und für die Wirtschaft im eigenen Land.

Im Moment gibt die Schweiz jährlich über 10 Milliarden Franken für fossile Energien aus, das heisst, das ist Geld, das einfach in andere Staaten abfliesst, und damit machen wir uns auch noch von wenig stabilen Weltregionen abhängig. Wenn wir diese Abhängigkeit reduzieren, eröffnen wir unserer eigenen Wirtschaft enorme Chancen. Als technisch hochentwickeltes und exportorientiertes Land ohne substanzielle Eigeninteressen in der fossilen Wirtschaft - wir haben ja keine eigenen Interessen am Kohleabbau oder an Erdölvorkommen - können wir unsere Wettbewerbsvorteile im Umweltsektor voll ausspielen.

Auch im Hinblick auf das Netto-null-Ziel, das in Buchstabe b des Zweckartikels festgehalten und unbestritten ist, wäre ein höheres Verminderungsziel an sich angezeigt. Dennoch lehnt der Bundesrat den Minderheitsantrag Girod ab, der eine Reduktion der Emissionen von 60 Prozent bis 2030 verlangt. Wir sind der Meinung, dass wir jetzt ein Gesetz mit realistischen Zielen machen müssen; wir müssen aber vor allem auch Massnahmen ergreifen, mit denen wir das Ziel tatsächlich erreichen können. Wir wollen jetzt nicht nach dem Prinzip Hoffnung vorangehen, sondern uns ganz realistisch fragen, was möglich ist und wie wir das Ziel erreichen können. Das gelingt am besten so, wie das Ihre Kommissionsmehrheit beantragt.

Gleichzeitig gilt das Gesagte auch für die Erhöhung des Inlandanteils bei den Massnahmen. Die Minderheit Girod möchte dort einen Zwei-Drittel-Inlandanteil festlegen, und die Minderheit Vogler, die jetzt durch Nationalrat Bäumle vertreten wird, möchte, dass die Verminderung der Treibhausgasemissionen zu mindestens drei Vierteln mit Massnahmen innerhalb der Schweiz erzielt wird. Natürlich ist dieser Ansatz spannend, es wäre an sich interessant für unsere Wirtschaft zu sagen, wir setzen voll auf die Massnahmen im Inland. Aber noch einmal: Wir wollen hier realistische Ziele setzen. Wenn mehr möglich ist, können wir das tun - wir sprechen im Zusammenhang mit den Inlandmassnahmen ja nur von einem Mindestanteil.

Von daher sind wir der Meinung, dass Ihre Kommissionsmehrheit auch hier ein pragmatisches, realistisches Ziel und auch realistische Massnahmen formuliert. Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 3 Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Herr Girod hat ja gesagt, es gehe jetzt hier nicht darum, dass wir schon alles in diesem Gesetz machen; es werden weitere Massnahmen nötig sein. In diesem Sinne ist das, was Ihre Kommissionsmehrheit vorschlägt, sicher ein pragmatischer und guter Kompromiss.

Ich komme zu Artikel 5: Bei Artikel 5 hat Herr Jans seine Minderheit zurückgezogen und den Ständerat gebeten, diese Frage noch einmal anzuschauen. Es ist eben so, dass die Frage, ob das CO2 in Ökosystemen dauerhaft gespeichert bleibt, einfach noch nicht sicher beantwortet werden kann. Es ist noch nicht gesichert, ob es gespeichert bleibt und wie lange. Da braucht es noch zusätzliche Forschungen, insbesondere bei den Böden. Der Bundesrat kann übrigens Bodensenken auch später noch ohne einen Zusatz im Gesetz zulassen, sobald diese methodischen Unsicherheiten geklärt sind. Ich denke, es ist gut, wenn der Ständerat das noch einmal anschaut.

Sie können jetzt wählen zwischen der Mehrheit und dem Einzelantrag von Siebenthal. Es gibt eigentlich keinen materiellen Unterschied, aber aus unserer Sicht ist der Einzelantrag von Siebenthal redaktionell besser formuliert. Er erwähnt eben nebst dem Wald und den Holzprodukten auch die Böden in Form von biologischer Sequestrierung. Der Bundesrat würde Ihnen, wenn schon, empfehlen, bei Artikel 5 den Einzelantrag von Siebenthal zu unterstützen.

Zu Artikel 6, den Kompensationen im Ausland: Die Grundsätze für die Massnahmen im Ausland sind jetzt hier in Artikel 6 geregelt. Der Bundesrat will analog zu heute bestimmte minimale Qualitätsstandards festlegen können. Seine Bestimmung ist auch ohne internationale Beschlüsse umsetzbar. Wenn Sie sehen, wie die Fortschritte international sind respektive dass sie eben leider gar nicht existieren, tun wir gut daran, dem Bundesrat diesen Auftrag weiterhin zu geben. Wir haben das an den letzten beiden Klimakonferenzen gesehen: Es ist dort nicht gelungen, solche robusten Regeln zu verabschieden; die nächste Klimakonferenz musste verschoben werden und findet erst im November 2021 in Glasgow statt. Wir wollen ja nicht, dass das Geld dann irgendwie im Ausland verwendet wird. Wir wollen diese klaren Regelungen, sonst bestrafen wir uns selber. Es geht ja immerhin um Geld, das von den Treibstoffkonsumenten bezahlt und von der Privatwirtschaft eingesetzt wird.

Herr Nationalrat Wasserfallen hat den Wunsch geäussert, dass sich der Bundesrat mehr um solche bilateralen Abkommen kümmert. Ich muss Ihnen sagen: Das macht der Bundesrat. Es ist einfach ein bisschen schwieriger, als Sie sich das vielleicht vorstellen. Seit drei Jahren versuchen wir, mit Peru ein solches bilaterales Abkommen zu vereinbaren. Warum ist das so schwierig? Weil eben alle Staaten auch im Inland selber ihre Treibhausgasemissionen vermindern müssen. Sie nehmen natürlich zuerst die "low-hanging fruits" für sich selber - also dort, wo etwas günstig zu machen ist, machen sie es selber - und geben dann der reichen Schweiz die möglichst teuren Angebote oder Möglichkeiten. Das ist dann für uns weniger interessant. Ich habe übrigens jetzt anlässlich des Staatsbesuchs des Präsidenten von Ghana ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Wir versuchen, auch mit Ghana ein solches bilaterales Abkommen abzuschliessen.

Aber, noch einmal: Zu meinen, wir könnten im Ausland viel günstiger CO2-Verminderungsabkommen unterzeichnen, diese Hoffnung erweist sich zunehmend als Illusion. Dennoch tun wir gut daran, weiterhin diese Möglichkeit zu haben. Sie sehen, ich engagiere mich dafür. Es gibt auch wirklich sinnvolle, gute Projekte. Aber dann müssen wir das so abmachen können.

Deshalb bitte ich Sie, auch hier, bei Artikel 6, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

Ich komme zum Gebäudebereich, zu den Artikeln 8 und 9. Zwei Dinge sind hier, es wurde gesagt, wichtig: Erstens sind die Gebäude die zweitgrösste Quelle von Treibhausgasemissionen in der Schweiz; wir haben dort ein enormes Potenzial, ein Potenzial auch für die Mieterinnen und die Liegenschaftsbesitzer, weil sie ihre Heizkosten reduzieren können. Das ist natürlich höchst attraktiv. Wir haben hier aber zweitens auch einen Bereich, der genuin in Bezug auf die Bundesverfassung in die kantonale Kompetenz gehört. Deshalb war es sehr wichtig, dass wir hier diese Regelungen in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der Kantone erarbeiten konnten. Das ist uns gelungen. Ich bin den Kantonen sehr dankbar, zumal das wirklich eine sehr konstruktive Zusammenarbeit war. Die Kantone schöpfen ihr Potenzial dort aus, wo sie mit den Mustervorschriften Möglichkeiten haben. Aber es dient ihnen auch, wenn der Bund gewisse Rahmenbedingungen hier vorgibt. Diese Rahmenbedingungen werden von den Kantonen unterstützt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen und den Minderheitsantrag Imark und den Minderheitsantrag Wasserfallen Christian abzulehnen.

Ich komme zu Artikel 7a. Hier gibt es einen Antrag der Minderheit Jauslin. Ich bitte Sie auch hier, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen. Es geht hier darum, dass die Treibhausgasemissionen auf ein technisch und wirtschaftlich Mögliches vermindert werden. Im Hinblick auf das Netto-null-Ziel ist das natürlich ein Gebot der Stunde. [PAGE 803] Zudem wollen wir ja vor allem Fehlinvestitionen unterbinden und möglichst vermeiden. Eine systematische Überprüfung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sensibilisiert die Anlagenbetreiber dafür. Die Streichung, wie sie von der Minderheit Jauslin beantragt wird, wäre einfach ein schlechtes Signal. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass der Ständerat einen Vorschlag erarbeitet hat, der viel weiter geht. Da war der Bundesrat auch skeptisch. Der Mehrheitsantrag ist jetzt, denke ich, ein Mittelweg, den wir unterstützen können. Ich bin deshalb froh, dass die Mehrheit Ihrer Kommission die Bestimmungen der Artikel 17b und 17c nicht aufrechterhalten will und stattdessen ein Postulat eingereicht hat. Das Postulat Ihrer Kommission verlangt vom Bundesrat Vorschläge, wie diese klimatischen Auswirkungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung besser berücksichtigt werden können.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen ja dieses Postulat zur Annahme. Daher, denke ich, haben wir einen guten Weg gefunden, und ich werde dann gerne auch dem Ständerat beantragen, in diese Richtung weiterzuarbeiten.

Ich komme zusammenfassend zu Block 1, den Sie jetzt beraten haben. Ich bitte Sie, bei den Artikeln 1 bis 3 alle Minderheitsanträge abzulehnen und jeweils Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Bei Artikel 5 wurde ja die Minderheit Jans zurückgezogen. Der Bundesrat ist weder vom Antrag der Mehrheit noch vom Einzelantrag von Siebenthal begeistert. Doch Sie müssen jetzt zwischen den beiden wählen; wir empfehlen, den Einzelantrag von Siebenthal zu unterstützen. Bei Artikel 7a bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und, wie gesagt, allenfalls hier den Postulatsbericht abzuwarten. Bei den Artikeln 8 und 9, zu den Gebäuden, bitte ich Sie ebenfalls, die von den Kantonen unterstützten Anträge der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und den Minderheitsantrag Wasserfallen Christian klar abzulehnen. Ich bitte Sie, auch alle anderen Minderheitsanträge und allfällige Einzelanträge abzulehnen.