Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2002-10-03
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Wir kommen zum nächsten Block, in dem der Mindestzinssatz, die Verselbstständigung der Sammelstiftungen behandelt werden. Das Vorgehen des Bundesrates wurde kritisiert; die Frau Bundesrätin hat sich verteidigt. Zum Teil ist ihr die Verteidigung auch gelungen. Ich habe Ihnen am Anfang gesagt, dass die SGK mit dieser ausserordentlichen Session ihrem Missmut Ausdruck geben will und dass sie das nicht nur wortwörtlich einfach parlamentarisch tun will, sondern dass sie auch gezielte Vorstösse macht.
Am 3. Juli schlug dieser Vorschlag des Bundesrates zur Senkung des Mindestzinssatzes wie eine Bombe ein. Wir wissen alle, dass bereits 1998 die Forderungen einer Mindestzinssatzsenkung von 4 auf 3 Prozent und im gleichen Zug einer Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,4 Prozent von den Versicherungsgesellschaften in den Raum gestellt wurden. Noch während der Sondersession vom April standen alle Mitglieder der Kommission wie auch die Mitglieder des Bundesrates unter Druck, für diese Kreise Massnahmen zu treffen, um den Mindestzinssatz zu senken. Wir haben in der Sondersession vom April dann befunden: "So nicht!", haben unserem Missmut schon bei der Behandlung des BVG Ausdruck gegeben.
Wir machen das auch jetzt, nachdem der Bundesrat in zwei Würfen einen Vorschlag zur Senkung des Mindestzinssatzes gemacht hat, und möchten mit einem Vorstoss verhindern, dass der dritte Wurf noch einmal danebengeht. Wir schlagen in der Kommissionsmotion 02.3454 vor, dass wir das Verfahren gesetzlich regeln. Die SGK ist mehrheitlich der Ansicht, dass die Handlungskompetenz weiterhin beim Bundesrat bleiben muss - weil dieser Zinssatz nach unten, aber auch nach oben flexibel sein muss -, aber dass das Verfahren festgelegt wird. Massnahmen müssen mit den Sozialpartnern, der BVG-Kommission und der zuständigen parlamentarischen Kommission abgesprochen werden.
Herr Beck, das hat seine Berechtigung. In den autonomen Kassen spielt das keine Rolle, weil dort Arbeitnehmer und Arbeitgeber Leistungen und Beiträge miteinander ausmachen. Wenn aber der kleine Unternehmer bei einer Versicherungsgesellschaft untergebracht ist, hat er dort den Mindestzinssatz, nichts weiter! Wenn der gesenkt wird, haben der Metzger, der Schreiner, das kleine Steuerbüro den Mindestzinssatz und so einfach schlechtere Bedingungen - ich spreche jetzt nicht von den grossen Ingenieurbüros und Zahnärzten, die viel bessere Bedingungen haben. Deshalb müssen wir die Sozialpartner in dieser Diskussion mit einbeziehen.
Der Bundesrat will aus dieser Motion ein Postulat machen. Wir halten mit 18 zu 0 Stimmen an der Überweisung als Motion fest.
Der Druck zur Senkung des Mindestzinssatzes war enorm, und wir stellen uns vor, dass der Druck bei einer Erhöhung wieder enorm sein wird. Deshalb müssen wir dieses Absicherungsverfahren einbauen, um tatsächlich eine wirkliche Flexibilisierung zu erreichen. Sie erinnern sich: Dieses Parlament überwies die Motion Fasel 93.3142, "Berufliche Vorsorge. Technischer Zusatz", in guten Zeiten, als viele Kassen 8, 9 Prozent oder Beitragserleichterungen und sogar massive Beitragserlasse gewährten, und die Erhöhung des Zinssatzes ist nicht passiert.
Als zweiten Nagel mit Kopf wollen wir mit dem Postulat 02.3457 die Verselbstständigung von Sammelstiftungen als Vermögensträger prüfen. Unsere Transparenzbestimmungen der ersten Revisionsvorlagen haben als Ergebnis, dass die Sammelstiftungen eine eigene Rechnung führen müssen. Die Mehrheit der Kommission will jetzt auch, dass die Vermögen der Versicherungsgesellschaften auf die Sammelstiftungen übertragen werden. Damit wäre gewährleistet, dass die Gelder für die Versicherten zielgerichtet, zweckmässig erhalten blieben.
Dieses Problem muss aber seriös angegangen werden, weil damit nicht nur die Gewinne, sondern auch die Risiken übernommen werden. Es kann aber nicht sein, dass die Gewinne zu grossen Teilen in einem Topf verschwinden, in dem die Überschüsse aus den Geschäften in Italien, Deutschland und der Schweiz alle miteinander untergebracht werden. Hier muss man sicherstellen, dass die Transparenz der Gelder auch wirklich gewährleistet ist für jene, die sie bezahlt haben: Es soll sichtbar sein, wo sie sind; zudem müssen sie, wenn Reserven gebraucht werden, auch zurückkommen.
Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der SGK, das Postulat zu überweisen.