Bäumle Martin · Nationalrat · 2020-06-09
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-06-09
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen hier einen Minderheitsantrag vorstellen, den unser Kollege Vogler für etwas ehrgeizigere CO2-Ziele eingereicht hat. Warum steht auf dem Antrag der Name Vogler? Das ist so, weil dieser Artikel von der Kommission noch in ihrer alten Zusammensetzung beraten wurde. Ich hoffe natürlich, dass diese Minderheit dank der neuen Zusammensetzung des Rates zu einer Mehrheit wird.
Wir sind uns mit dem Bundesrat einig, dass wir bis 2030 minus 50 Prozent CO2-Emissionen haben wollen. Die Frage ist jetzt die folgende: Wie viel wollen wir im Inland und wie viel im Ausland machen? Der Bundesrat schlägt hier vor, dass wir im Minimum 60 Prozent im Inland machen sollen. Die Minderheit Vogler, die ich vertreten darf, beantragt Ihnen, 75 Prozent im Inland zu machen, den Schwerpunkt also ganz klar auf die Massnahmen im Inland zu setzen.
Ich kann Ihnen das aus zwei Gründen wärmstens empfehlen: Der erste Grund ist wissenschaftlicher Natur. Wir wissen, dass wir spätestens 2050 netto null CO2 emittieren sollten, und zwar nicht nur in der Schweiz, sondern global. Das heisst, alle Länder müssen diese Schritte machen, auch Länder, die mit der CO2-Bilanz noch wesentlich schlechter dran sind. In diesem Sinn sind sämtliche Auslandmassnahmen langfristig nicht unbedingt wirksam, weil wir auch im Inland auf null herunterkommen müssen. Nur schon aus diesen Gründen sollten wir, rein wissenschaftlich betrachtet, weil wir global dran sind und jedes Land handeln muss, so viel wie möglich im Inland machen. Trotzdem macht es Sinn, gerade in der Anfangsphase auch "low-hanging fruits" und wichtige Punkte im Ausland umzusetzen, gerade auch, weil die Schweiz indirekt sehr viele Emissionen im Ausland generiert. Also müssten wir insgesamt eigentlich noch viel mehr reduzieren.
Es gibt aber einen zweiten Grund, und hier geht es um die Wirtschaft, um die Innovation. Die Schweiz hat nicht viele Rohstoffe, aber sie ist ein innovatives Land, das immer wieder Entwicklungen angestossen hat. Gerade der Klimawandel - aber eigentlich gilt dies unabhängig davon - ist eine enorme Chance für unsere Wirtschaft und unsere Innovationskraft, um neue Produkte zu entwickeln, umzusetzen, zu bauen. Denken Sie an den Gebäudesektor, dort schaffen wir Arbeitsplätze für unsere KMU, für unsere Handwerker, um diesen massiven Umbau im Gebäudepark zu bewerkstelligen. Oder denken Sie an die erneuerbaren Energien, auch dort ist das Investitionsvolumen zu einem grossen Teil Investitionsvolumen, das in der Schweiz bleibt und uns in der Schweiz hilft.
Das heisst, es sind eben vor allem Chancen und nicht Risiken, die sich hier aus dem Klimawandel heraus bieten. Wir sollten die Chancen packen und diese auch nutzen. Gerade in der aktuellen Lage, in der alle davon sprechen, dass wir konjunkturell gewisse Probleme auf uns zukommen sehen, ist die Klimapolitik eine weitere Chance, hier eine sinnvolle Weiterentwicklung, Arbeitsplätze und Innovation zu schaffen.
Ich bitte Sie, bei Artikel 3 Absatz 2 der Minderheit Vogler zu folgen und etwas ehrgeizigere Ziele ins Gesetz zu schreiben. Es geht viel weniger weit als das, was wir aus wissenschaftlicher Sicht tun müssten. Doch wir müssen hier pragmatisch bleiben und das Machbare machen.
Ich vertrete auch noch eine zweite Minderheit, nämlich bei Artikel 3 Absatz 5. Dort bitte ich Sie, der Minderheit Bäumle und dem Ständerat zu folgen. Der Ständerat hat hier eine indirekte Abschwächung der Inlandmassnahmen verhindern wollen. Es sollen wirklich nur internationale Bescheinigungen beansprucht werden können, die eben auch einen Auslandteil drin haben. Wenn wir aber beginnen, Zertifikate, die eigentlich ausländisch sind, dem Inland anrechnen können zu lassen, wie das der Bundesrat beantragt, ist hier faktisch eine Abschwächung des Inlandziels möglich. Mit der Präzisierung [PAGE 797] des Ständerates wird dies geklärt; was wir im Inland erzielen, soll im Inland sein, und wenn wir im Ausland etwas machen, soll es dem Auslandteil angerechnet werden - eigentlich absolut folgerichtig. Ich bitte Sie, der Minderheit Bäumle und dem Ständerat zu folgen.
Ich erlaube mir jetzt noch zwei, drei Bemerkungen zu den anderen Artikeln. Zu Artikel 1: Das ist ein ganz wichtiger Artikel. Dort definieren wir nämlich eigentlich die Netto-null-Zielsetzung für 2050, indem wir das Zwei-Grad-Ziel, das schon bisher in unserer Gesetzgebung drin war und ein wichtiger Weichensteller war, neu auf die Zielgrösse von 1,5 Grad ansetzen - mit "Anstrengungen". Wir brauchen diesen Schritt, weil die Wissenschaft heute weiss, dass es mehr braucht.
Ich möchte auch zu Artikel 9 noch kurz etwas ausführen. Dort führen wir, wie Sie wissen, Grenzwerte ein. Es wird immer behauptet, es sei ein Verbot von Ölheizungen. Das ist komplett falsch! Wenn Sie den Artikel richtig lesen, heisst es dort, dass auch erneuerbare Brennstoffe oder Gase bis 50 Prozent angerechnet werden können. Wenn man mehr will, muss man auch etwas ins Gebäude investieren. Das heisst, theoretisch muss niemand seine Ölheizung oder Gasheizung herausreissen, man müsste allenfalls erneuerbare synthetische Treibstoffe verwenden oder eben auf Biogas oder erneuerbares Gas setzen; das hat seinen Preis, das ist richtig. Doch die Aussage, man verbiete eine Technologie, ist falsch. Wir sind absolut offen. Power-to-X wird eine der Zukunftstechnologien sein, und die kann hier ebenfalls eingesetzt werden, um diese Ziele zu erreichen. Es ist also alles andere als ein Verbot.
In diesem Sinn zum Schluss noch ein paar Worte zu Artikel 59: Hier sind wir den Kantonen markant entgegengekommen. Kantone, die bereits jetzt eine Legiferierung im Bereich Gebäude gemacht haben, erhalten etwas länger Zeit, dieses Gesetz umzusetzen. Mit diesem Zusatz bitte ich Sie auch, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen, konnten wir doch die Kantone ins Boot holen, die gegenüber diesen Grenzwerten anfangs auch skeptisch eingestellt waren.
Insgesamt bitte ich Sie, in diesem Block mehrheitlich der Mehrheit zu folgen - mit den Ausnahmen, die ich erwähnt habe.