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Goll Christine · Nationalrat · 2002-10-03

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Anfang Juli fällt der Bundesrat einen Entscheid, den er später, nach weit verbreitetem Unverständnis und Protesten, als Kommunikationspanne verkauft. Tatsache ist: Der Bundesrat hat den Druckversuchen der Privatversicherungslobby nachgegeben, die über den direkten Draht eine raschestmögliche Senkung des Mindestzinssatzes verlangt.

Es geht bei diesem politischen Skandal nicht einfach um kommunikative Unzulänglichkeiten - da nützen auch die besten Kommunikationsberater nichts -, sondern es geht um die bundesrätliche Absegnung des grössten Rentendiebstahls in der Geschichte der zweiten Säule. Herr Widrig, da nützt auch Ihr Schönreden nichts. Denn ich erinnere Sie daran: Die berufliche Vorsorge ist nicht irgendeine private Versicherungseinrichtung, sondern eine 1985 verankerte obligatorische Sozialversicherung - ich betone: Sozialversicherung -, die auch von den Beiträgen der Arbeitnehmenden gespiesen wird. An die Adresse von Frau Heberlein möchte ich sagen: Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass bei der Einführung Mitte der Achtzigerjahre darauf verzichtet wurde, im Gesetz einen Teuerungsausgleich zu verankern, eben weil die Versicherten über den Mindestzinssatz beteiligt sein sollen.

Die SP hält unmissverständlich an den folgenden drei Kritikpunkten fest und verlangt, dass die Lösungen des BVG-Debakels politisch entschieden werden: [PAGE 1643]

Zum ersten Punkt: Spätestens im Rahmen der 1. BVG-Revision - hier in diesem Saal, in der Sondersession vom April dieses Jahres - traten die Missstände bei den privaten Lebensversicherern offen zutage. Aufgrund fehlender Transparenzvorschriften im Gesetz flossen während des Börsenbooms Millionen von Franken aus den Sammelstiftungen, notabene die den Pensionskassen anvertrauten Gelder der Versicherten, in die Taschen von Aktionären, von Managern und von frühzeitig pensionierten Kadern mit "goldenem Fallschirm". Die über eine Million Versicherten, deren Pensionskassen in Sammelstiftungen zusammengeschlossen sind und die wiederum von den privaten Lebensversicherern verwaltet werden, gingen dabei grossmehrheitlich leer aus, weil der Aufschlag auf ihre parkierten Pensionskassengelder kaum mehr als die garantierten 4 Prozent Mindestzinssatz betrug.

Mit einer weiteren, vom Bundesrat angestrebten Senkung des Mindestzinssatzes zahlen alle Versicherten die Zeche, und zwar durch massive Rentenkürzungen. Das ist für uns inakzeptabel. Nachdem sich nun im Ständerat gezeigt hat, dass die zweite Säule nicht einmal für Kleinverdienende und Teilzeitarbeitende geöffnet werden soll und dass zudem der Umwandlungssatz noch gesenkt und das Rentenalter der Frauen erhöht werden sollen, ohne dass sich eine soziale Flexibilisierung bei der ersten Säule, bei der AHV, abzeichnet, ist das Fass übergelaufen. Das haben auch die 12 000 Menschen klar gemacht, die Ende August vor diesem Haus gegen den Rentenklau demonstriert haben. Für die SP-Fraktion kommt unter diesen Umständen eine Senkung des Mindestzinssatzes nicht infrage.

Zum zweiten Punkt: Entlarvt sind mittlerweile - auch durch die beiden Gutachten Schmid und Janssen - die Missstände beim Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Die SGK hatte das "Vergnügen", die Verfilzung zwischen BPV und Privatversicherungen hautnah mitzuerleben, indem sich das BPV weigerte, die Fragen des Gesetzgebers auch nur zu beantworten. Das Gutachten Janssen kommt bezüglich der Aufsichtspflicht des BPV zu einem vernichtenden Urteil. Die inhaltliche Richtigkeit der von den Versicherungsunternehmen gelieferten Zahlen wurde nicht überprüft; zwischen dem Aufsichtsorgan und den beaufsichtigten Gesellschaften bestehe keine "kritische Distanz", heisst es im Bericht.

Wer die Arbeiten zur 1. BVG-Revision im Ständerat verfolgt hat, kann unschwer feststellen, dass diese Revision nun auf die lange Bank geschoben wird. Deshalb verlangt die SP-Fraktion auch die Inkraftsetzung der vom Nationalrat bereits beschlossenen Transparenzvorschriften auf den 1. Januar 2003. Ich sage Ihnen: Wenn der politische Wille vorhanden ist, ist auch eine rasche Gangart möglich.

Zum dritten Punkt: Der Bundesratsentscheid fiel bereits am 3. Juli, und zwar ohne irgendwelche Grundlagen. Auch ein paar Wochen später verfügte der Bundesrat über keinerlei aussagekräftige Daten, wiederholte jedoch seine Absicht zur Senkung des Mindestzinssatzes.

Nicht die schwieriger werdende Wirtschaftslage oder die derzeit herrschende Börsenbaisse haben grosse Versicherungsgesellschaften in Schieflage gebracht, sondern deren grössenwahnsinnige Spekulationen und ein inzwischen bestens bekanntes Managerversagen - das Swissair-Grounding lässt grüssen. Anstatt das Pensionskassengeschäft von waghalsigen Shareholder-Abenteuern und schamloser Abzockerei zu trennen, sollen nun die Versicherten und die künftigen Rentnerinnen und Rentner für die Fehler der Grössenwahnetage bluten. Es reicht nicht, wenn Frau Bundesrätin Metzler, die jetzt eigentlich auch hier sein müsste, vor der SGK sinniert, dass die vorliegenden Gutachten "ein guter Ausgangspunkt für eine Neuausrichtung der Versicherungsaufsicht" sind.

Die SP-Fraktion verlangt die schonungslose Aufklärung der Ertragslage und der Überschussverteilung der Lebensversicherungsgesellschaften in den vergangenen Jahren. Die Gewinne müssen den Versicherten und nicht den Konzernmanagern zugute kommen, deren Arroganz gegenüber Politik und Bevölkerung mit nichts zu überbieten ist.