Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-10-03
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat seine Kompetenz zur Festsetzung des Mindestzinssatzes in einer Art wahrgenommen, die es rechtfertigt, hier nochmals den Unmut darüber zum Ausdruck zu bringen. Ich möchte das auch tun. Der besondere Umgang mit dem Mindestzinssatz ist ja der Grund für diese ausserordentliche Session. Sie wäre meines Erachtens nicht nötig gewesen, wenn der Bundesrat etwas mehr Sensibilität gezeigt hätte.
Die SVP-Fraktion verurteilt das Vorgehen und erwartet, dass dann der dritte Anlauf zur Überprüfung des Mindestzinssatzes und der Beschluss darüber sorgsam abgewickelt werden. Der Bundesrat hat in einem sensiblen Bereich Unsicherheit bei 2,5 bis 3 Millionen Menschen verursacht, was nicht haltbar ist. Die zuständige Bundesrätin sollte ihr Schwergewicht etwas mehr auf die Exekutivarbeit legen. Ich möchte hier auch meiner Enttäuschung darüber Ausdruck geben, dass sie nicht anwesend ist im Saal.
Es gilt nun, diese Verunsicherung zu beseitigen und die oberflächlichen Vorentscheide der Zinssatzsenkung ins rechte Licht zu rücken. Es geht nicht darum, Interessen von Versicherungen zu wahren, sondern darum, nach Finanzmarktkriterien zu entscheiden. Es geht nicht darum, die zweite Säule schlecht zu reden: Die zweite Säule ist eine gute Einrichtung, aber es gilt, die Schwächen auszumerzen, und dazu sind wir da. Fürs Erste gilt es nun festzuhalten, dass die SGK in der 1. BVG-Revision im Sommer mit den verabschiedeten Transparenzartikeln richtig lag. Damals fanden diese Entscheide keine Aufmerksamkeit. Die Bedeutung dieser Transparenzartikel wird heute bewusst. Es wurde gute Arbeit geleistet.
Die SVP-Fraktion unterstützt die vorzeitige Inkraftsetzung dieses Teils der Revision, also eine Trennung der Vorlage. Diese kann in der Wintersession bereinigt werden und im Verlaufe des kommenden Jahres zur Umsetzung gelangen. Es sind Mängel in der Gesetzgebung, die erkannt wurden und die es zu korrigieren gilt.
Die Erfahrung mit den Sammelstiftungen - und vor allem geht es in unserer Diskussion um diesen Teil der beruflichen Vorsorge - sollte uns aber auch dazu bewegen, es nicht einfach bei diesem ersten Schritt zu belassen. Wenn der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 03.3430, "Modelle der zweiten Säule", schreibt, den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten stehe ein grosser Gestaltungsspielraum zur Verfügung, dann stimmt das für Kleinbetriebe nicht; es gilt für in Sammelstiftungen organisierte mittlere Betriebe auch nur sehr beschränkt.
Da besteht bei einer an sich wünschenswerten freiheitlichen zweiten Säule Handlungsbedarf, und hier gilt es, den Hebel anzusetzen und diesen Gestaltungsspielraum für die Beteiligten auszubauen. Wir möchten dazu an unserer Forderung, konkrete Vorschläge für die Zukunft auszuarbeiten, festhalten. Es ist uns bewusst, dass damit Fragen aufgeworfen werden, die Systemänderungen mit sich bringen können. Aber nach gut fünfzehn Jahren Erfahrung mit der zweiten Säule rechtfertigen sich solche Überlegungen und eine Überprüfung auch in dieser Hinsicht. Ideal wäre, wenn alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam im Interesse der Erfüllung der Vorsorgeaufgabe den aufgrund ihrer eigenen Anlagepolitik erzielten Ertrag zugunsten ihrer Vorsorgewerke verwenden könnten - betriebsbezogene Selbstbestimmung also, ohne politischen Einfluss auf Mindestzinssätze, und dazu gehören eben auch die Umwandlungssätze, die hier auch schon zu politischen Auseinandersetzungen geführt haben. Eine auf zugänglichen Grundlagen basierende Festlegung des Mindestzinssatzes ist vorzunehmen; die rechtlichen Mängel sind zu beseitigen.
An dieser Stelle möchte ich trotz allem auch dem Bundesrat einmal für die Arbeit danken, die im Zusammenhang mit der Beantwortung der Motionen und dieser Masse von Interpellationen geleistet wurde. Es gilt hier auch darauf hinzuweisen, dass das nicht als selbstverständlich angesehen wird.
Aber ich bitte Sie, im Wesentlichen den Anträgen der SGK zu folgen.