Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2020-06-10
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-10
Wortprotokoll
Wir sind bei Artikel 13 Absatz 2bis. Der grössere Kontext ist der Zusammenhang mit Emissionsbegrenzungen bei Verbrennungsmotoren.
Sie wissen, es gibt eine durchschnittliche Zielvorgabe für die Neuwagenflotte pro Jahr. Bei den Personenwagen sind es 95 Gramm pro Kilometer. Dieses Ziel ist zu erreichen und ist auf individuelle Vorgaben der Hersteller und Importeure herunterzubrechen. Dies wird in Artikel 13 vorgenommen: In Artikel 13 ist formuliert, dass jeder Importeur und jeder Hersteller eine individuelle Zielvorgabe aufgrund dieser Durchschnittsziele, die wir gestern diskutiert haben, zu erreichen hat.
Bei Artikel 13 Absatz 2bis hat der Ständerat eine Kann-Formulierung eingeführt, die nichts anderes besagt, als dass man in dieser Berechnung der individuellen Zielvorgabe auch die Elektrofahrzeuge von den Verbrennungsmotoren abtrennen könnte. Das ist einfach verständlich: Wenn Sie einen Durchschnittswert erreichen müssen und dabei Fahrzeuge mit null Emissionen und Fahrzeuge mit viel Emissionen haben, dann werden es die ersteren - also die Elektrofahrzeuge - ermöglichen, dass man auch Fahrzeuge mit Durchschnittswerten weit über der Emissionsgrenze verkaufen kann. Das ist die Problematik in einer Zeit, in der wir technologischen Wandel haben. Wir haben eben auf dieser Welt nicht nur gute Verbrennungsmotoren, wir haben auch emissionsfreie Elektrofahrzeuge.
In Absatz 2bis geht es um nichts anderes als darum, dass die Elektrofahrzeuge hier ausgenommen und nicht in dieser Durchschnittsberechnung berücksichtigt werden und damit auch keinen Beitrag leisten müssen, nur damit man nebenher noch ein bisschen Grossemittenten und SUV verkaufen kann. Darum wird hier eine Kann-Formulierung beantragt. Importeure und Hersteller können, wenn sie die Grenzwerte auch mit anderen Mitteln erreichen können, die Elektrofahrzeuge für ein ganzes Jahr von ihrer Neuwagenflotte ausnehmen. Dann können die Importeure und Hersteller mit diesen Elektrofahrzeugen ein eigenständiges Kompensationsprojekt realisieren, das dann wieder in der Kompensationsverpflichtung eingesetzt werden kann, die wir später diskutieren werden.
Ich bitte Sie daher, dieser Kann-Formulierung des Ständerates zuzustimmen, nach der man bei Neuwagenflotten die gesamten Elektrofahrzeuge auch ausnehmen kann. Es ist eine Möglichkeit für die Importeure und Hersteller; sie können selber entscheiden, welches für sie die ökonomisch beste Variante in dieser CO2-Regulierung ist. Daher sollten Sie dieser Kann-Formulierung zustimmen.