Rösti Albert · Nationalrat · 2020-06-10
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-10
Wortprotokoll
Ich habe bei Artikel 27 drei Minderheiten zu vertreten. Artikel 27 ist ein zentraler Artikel, was die Höhe des Benzinpreises anbelangt. Er ist zentral dafür, wie stark der Druck zur Erhöhung hier ist, und er ist damit letztlich auch für die Akzeptanz des ganzen Gesetzes zentral.
In Artikel 27 Absatz 2 geht es um die Frage der Inland- und der Auslandkompensation bei Treibstoffen. Trotz der gestrigen Debatte mit klaren Mehrheiten bleibe ich hier bei diesem Minderheitsantrag, der verlangt, dass die Vorschrift, dass höchstens 15 Prozent im Ausland kompensiert werden können, umgekehrt und auf "höchstens 15 Prozent im Inland" gedreht wird; dies - nochmals - vor dem Hintergrund, dass die Kompensation im Ausland aktuell 30 Franken pro Tonne CO2 kostet, während die Preise im Inland bei 150 Franken liegen.
Jetzt bin ich schon einverstanden mit dem Argument, dass es gut ist, möglichst viel Geld im Inland auszugeben. Es ist aber aus der Ökonomie auch bekannt, dass man mit der gleichen politischen Massnahme selten zwei Ziele gleichzeitig erfüllen kann. Wenn es hier das Oberziel ist, möglichst viel CO2 zu kompensieren, sollte man, solange die Preise im Ausland tiefer sind, auch im Ausland kompensieren - ich sage: auch.
Die Preise werden sich irgendwann angleichen. Denn es ist so, dass man, wenn man möglichst viel im Inland macht und damit der Treibstoffpreis massiv steigt, einerseits mehr Geld für den Treibstoff ausgibt und dieses Geld andererseits weniger für den inländischen Konsum brauchen kann. Damit ist es ein Nullsummenspiel, und man hat insgesamt erst noch weniger CO2 kompensiert. Das ist die Komplexität bei Preisveränderungen. Ich bitte Sie deshalb, hier trotz allem die Möglichkeit zu schaffen, mehr im Ausland zu kompensieren.
In Absatz 3bis geht es um die Förderung alternativer Treibstoffe. Ich bitte Sie, diesen Absatz zu streichen, weil er diesen schon komplizierten Artikel unnötig verkompliziert. Wenn wir diese CO2-Abgaben und die Kompensationspflicht haben, sind die Anreize, alternative Treibstoffe zu entwickeln, sonst schon gross genug.
Dann bitte ich Sie, in Absatz 3ter a eine Inkonsistenz innerhalb dieses Artikels zu korrigieren. Wenn man auf der einen Seite sagt, man will, dass möglichst viel kompensiert wird, und auf der anderen Seite aber einen Deckel anbringt, indem der Benzinpreis um maximal 12 Rappen erhöht werden darf: Was geschieht dann, wenn die Kompensationsvorgaben mehr kosten? Dann können Sie entweder die Vorgabe von 12 Rappen nicht einhalten oder die Kompensationsvorschrift. Diese zwei Bestimmungen können sich also gegenseitig aufheben. Deshalb besagt mein Minderheitsantrag zu Absatz 3ter a, dass der Bundesrat entsprechend seine Vorgaben anpassen muss, wenn die 12 Rappen überschritten werden. Sonst werden entweder die Vorgaben nicht eingehalten, oder die Treibstoffimporteure müssen das einfach selbst bezahlen, was sie kaum tun werden.
Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung dieser drei Minderheiten.