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Dittli Josef · Ständerat · 2020-06-10

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-10

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Nachdem sich die beiden Räte zu Beginn sehr weit auseinander befanden, übernahm in der Frühjahrssession der Nationalrat weitgehend die Positionen des Ständerates. Bei uns war das Geschäft im Rahmen der Differenzbereinigung zum dritten und letzten Mal am 12. März im Rat. Mit zwei Differenzen ging es an den Nationalrat zurück. Der Nationalrat behandelte die beiden Differenzen letzte Woche. Bei einer Differenz lenkte er ein, an der anderen hielt er fest.

Die erste Differenz betraf die Frage, ob die Krankheits- und Behinderungskosten in den Plafond integriert oder separat vergütet und auch separat angerechnet werden sollen. Der Ständerat hielt daran fest, dass die Krankheits- und Behinderungskosten in den Plafond integriert sein sollen. Der Nationalrat ist in diesem Punkt dem Ständerat gefolgt.

Die zweite Differenz betraf die Höhe des Plafonds bei Einzelpersonen. Hier hatte der Ständerat beschlossen, am Zweifachen des Grundbedarfs gemäss Ergänzungsleistungen anstatt des 2,25-Fachen festzuhalten. Der Nationalrat hielt hier an seinem Beschluss fest und beschloss also, hier auch bei den Einzelpersonen beim Plafond des 2,25-Fachen zu bleiben. Aufgrund dieser letzten verbleibenden kleinen Differenz war eine Einigungskonferenz nötig, die letzte Woche stattfand.

Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen nun mit 18 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, in diesem letzten Punkt - es geht um Artikel 5 Absätze 1 und 1bis - der Lösung des Nationalrates zu folgen. Das heisst also, dass auch bei Einzelpersonen der Plafond auf der Höhe des 2,25-Fachen des Grundbedarfs gemäss Ergänzungsleistungen festgelegt werden soll. Der Plafond beträgt somit bei einer Einzelperson knapp 44[NB]000 anstelle von knapp 39[NB]000 Franken.

Daraus ergeben sich geschätzte Mehrkosten von lediglich rund 1,6 Millionen Franken. Materiell ändert sich also nicht viel, und doch hat diese Änderung für die Betroffenen Auswirkungen. Mit dieser beantragten Lösung sind es lediglich noch 3 Prozent der betroffenen Einzelpersonen, die ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Bei einem Plafond auf der Höhe des Zweifachen des Grundbedarfs gemäss Ergänzungsleistungen wären es noch 16 Prozent gewesen. Trotzdem ergeben sich mit dieser leichten Anpassung des Plafonds für Einzelpersonen keine namhaften Mehrausgaben mehr. Es wird auch keine neue Abstimmung über die Lösung der Ausgabenbremse benötigt, welche wir ja schon bei 150 Millionen Franken beschlossen haben. Diese zusätzlichen 1,6 Millionen Franken haben darin Platz.

Der Bundesrat ging in seiner Vorlage von geschätzten Kosten von 230 Millionen Franken bei 4600 Bezügern aus. Mit der vorliegenden Lösung der Einigungskonferenz sind es nun geschätzte Kosten von 150 Millionen Franken bei 3400 Bezügerinnen und Bezügern. Damit können die Ziele der Überbrückungsleistung grundsätzlich erreicht werden.

Im Namen der Einigungskonferenz bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen und der Vorlage dann auch anlässlich der Schlussabstimmung zuzustimmen.