Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2002-10-03
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Was wir jetzt seit exakt auf den Tag genau drei Monaten erleben, nämlich seit dem 3. Juli 2002, das ist in der Geschichte der letzten Jahrzehnte, ja vielleicht sogar in der Geschichte des Bundesstaates überhaupt präzedenzlos. Der Bundesrat - oder die Mehrheit des Bundesrates, um präziser zu sein - hat im Verein mit den grossen Versicherungen dieses Landes die zweite Säule der Altersvorsorge dermassen diskreditiert, wie es keine Kampagne der Gegner dieses Systems je vermocht hätte. Wer sind die Leidtragenden dieser unglaublichen Vorgänge? Es sind nicht die Bundesräte mit ihren Pensionen; es sind nicht die Manager der Versicherungs- und Allfinanzkonzerne - ob sie nun Hüppi oder Mühlemann heissen -, die auch bei grösstem Versagen mit Millionenabfindungen vergoldet werden. Es sind nicht diejenigen, die für die gewaltigen Löcher verantwortlich sind, sondern es ist die grosse Mehrheit der Lohnabhängigen in diesem Land mit unteren und mittleren Einkommen. Es sind die, die auf das Obligatorium des BVG angewiesen sind und denen jetzt als Strafe für das Versagen dieser Manager und aufgrund dieses Entscheides des Bundesrates die Renten gesenkt werden sollen.
Der Bundesrat hat am 3. Juli 2002 aus dem Stand heraus dem Druck eines Konzerns - wir wissen, wie er heisst - nachgegeben; es ist ein Konzern mit privilegierten Kanälen direkt in die Regierung, eine Regierung, die eigentlich die Interessen der Bevölkerung wahren müsste. Der Bundesrat hat bei diesem Entscheid sämtliche Regeln, die es für einen für unsere Bevölkerung derart zentralen Entscheid zu beachten gibt, gebrochen.
Die für die Vorgänge bei der Rentenanstalt und bei der Winterthur verantwortlichen freisinnigen Spitzenvertreter haben es in wenigen Jahren fertig gebracht, eine solid finanzierte Genossenschaft - um bei der Rentenanstalt zu bleiben - zu ruinieren, kaputtzumachen; genauso wie die Winterthur, der zweitgrösste Spieler im so genannten Kollektivversicherungsgeschäft, von den Weissbuchideologen an der Spitze der CS ausgeblutet worden ist - Weissbuchideologen, die uns ja vor kurzem gesagt haben, wie dieser Staat umgebaut, wie er regiert werden soll.
Die Mindestzinssenkung, über die wir nun diskutieren, steht in keinem Verhältnis zu diesen Fehlspekulationen. Die Konzerne müssen rekapitalisieren; das ist das Ergebnis der Entscheide, die in diesen Konzernen getroffen worden sind. Die Mindestzinssenkung auf der anderen Seite bedeutet nichts anderes, als dass die gewöhnlichen Versicherten für die Fehler der Manager bezahlen müssen.
Der Mindestzins ist nicht irgendein Zins, sondern er ist der so genannte Rentenzins. Der Rentenzins ist bisher immer stabil berechnet worden, obwohl er aufgrund des Gesetzes an sich flexibel festgelegt werden könnte, und das mit guten Gründen. 1985 sind die 4 Prozent aufgrund von Zahlenreihen, die bis ins Jahr 1917 zurückreichen, auf diesen Wert festgelegt worden. Seit 1985, seit der Festlegung dieses Zinses auf 4 Prozent, zeigen die Zahlen, dass dieser Wert nicht nur langfristig, sondern eben auch mittelfristig gerechtfertigt ist.
Wenn dieser Zins nun wegen des gegenwärtigen Börsen- und Zinstiefs - früher hat man bei der Festlegung dieses Zinssatzes nie auf die Börse geschaut - gesenkt werden soll, wenn man also von einer mittel- oder langfristigen Logik plötzlich auf eine kurzfristige Logik umsteigen will, obwohl der gleiche Bundesrat vorher bei höheren Zinsen ausdrücklich abgelehnt hat, auf eine kurzfristige Betrachtungsweise umzusteigen - mit guten Gründen - und den Zins zu erhöhen, dann müssen wir wissen, was er tut. Dann müssen wir wissen, was mit diesem Entscheid verbunden ist: Plötzlich soll die Börsenentwicklung, die kurzfristige Logik, die Jo-Jo-Logik der Börse hier entscheidend werden. Der Umstieg auf die Flexibilität des Zinssatzes bedeutet nämlich nichts anderes, als dass das ganze Rentensystem, das bisher mit dem konstanten Zins berechenbare und planbare Leistungen für alle garantiert hat, eine Labilisierung erfährt.
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Man macht mit dieser Flexibilisierung genau das Gegenteil von dem, was das Bundesgericht beim Kapitalisierungszinsfuss im Schadenersatzrecht entschieden hat. Dort ist nämlich aus denselben Gründen der Satz von 3,5 Prozent im Haftpflichtrecht gerade mit den Argumenten der Langfristigkeit, der Berechenbarkeit, der Rechtssicherheit und der Praktikabilität bestätigt worden. Mit dem Versprechen, dass der Zins in Zukunft bei einer Flexibilisierung ja auch wieder erhöht werden könne, verspricht man den Leuten genau das, was in der Vergangenheit nie gehalten worden ist - aufgrund der bisherigen Erfahrungen ein ungedeckter Check für die Zukunft.
Noch etwas: In der SGK verfügten wir nun endlich über Zahlen, über unendlich viel mehr Zahlen, als der Bundesrat bei seinen Fehlentscheiden vom Juli und August je hatte. Aber diese Zahlen werfen Fragen auf, gewaltige Fragen von einer enormen Tragweite für die Bevölkerung: Wer hat diese Überschüsse kassiert? Sind es die Zahnärzte, eben nicht die gewöhnliche Bevölkerung? Wem sind die Provisionen zugeflossen, welchen Arbeitgebern? Was ist mit den Gewinnen passiert? Wie kann es kommen, dass die Verwaltungskosten bei den Versicherungen im Jahr 2000 pro Versicherten über 1000 Franken - man muss sich das einmal vorstellen - betragen? Die Verwaltungskosten in der AHV betragen beispielsweise rund 1,5 Prozent. Eine solche Dunkelkammer muss ausgeleuchtet, dieser Sumpf muss ausgetrocknet werden, bevor über die Zinshöhe entschieden werden kann.
Das System der zweiten Säule steckt in einer Vertrauenskrise wie nie bisher in seiner Geschichte, aber nicht nur die zweite Säule, auch der Bundesrat und die Behörden, mit Blick darauf, ob sie ihrer Verantwortung, ob sie ihrer Rolle bei diesem wichtigen Teil der sozialen Sicherheit in diesem Land - die zweite Säule gehört zur sozialen Sicherheit - überhaupt gewachsen sind. Die Krise wird nur dann rückblickend eine Chance sein, wenn erstens - dafür stehen die Zeichen vorläufig nicht gut - der Bundesrat die Grösse hätte, seine Fehlentscheide vom Juli und August hinter sich zu lassen und die Frage nicht einfach mit Blick auf die Rentenanstalt und den Versicherungsverband, sondern mit Blick auf die öffentlichen Interessen, die Interessen der Bevölkerung unvoreingenommen neu zu überdenken. Zweitens müsste die Krise dazu genutzt werden, das System der zweiten Säule von Grund auf neu zu überdenken und dafür zu sorgen, dass Einrichtungen geschaffen und gefördert werden, die garantieren, dass die Interessen der Beschäftigten in Zukunft gewahrt bleiben.
Wenn es nämlich eine Schlussfolgerung aus diesem Skandal gibt, dann die: Die AHV ist die leistungsfähigere, die billigere, die sozialere und die erfolgreichere Form der Altersvorsorge. Wenn wir für die Zukunft etwas lernen müssen, dann vor allem das, dass wir in Zukunft bei der AHV einen neuen Schwerpunkt setzen müssen, nämlich in Richtung Ausbau und nicht Abbau.