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Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-10-03

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Zielsetzung der heutigen Diskussion ist zwar auch die Vergangenheitsbewältigung; im Vordergrund aber muss für die FDP-Fraktion die Zukunft stehen, das heisst die Antworten auf die Fragen, wie wir vorhandene Mängel korrigieren können und vor allem wie in der Bevölkerung das Vertrauen in die zweite Säule wiederhergestellt werden kann.

Das BVG ist bekanntlich ein Rahmengesetz, und es handelt sich um einen Mindestzinssatz - für all diejenigen, die das noch nie gelesen haben - und nicht um einen Zinssatz, der fix festgelegt wird. Es ist ein komplexes Rahmengesetz, eines, das wir auch in verschiedenen Punkten im Moment revidieren. Andere Länder beneiden uns um unser Dreisäulensystem. Tragen wir ihm Sorge! Die Linke hat mit ihrer Polemik - wie sie heute von den Herren Rechsteiner Paul und Fasel wiederholt wurde - über die beiden Bundesratsentscheide, die zugegebenermassen schlecht kommuniziert wurden und wenig abgestützt waren, viel zu dieser Verunsicherung beigetragen und schürt sie laufend. Sicher sind Fehler passiert, und Korrekturen müssen vorgenommen werden. Sie sehen dies aufgrund aller überwiesener Vorstösse, auch derjenigen, die von der FDP-Fraktion eingereicht worden sind.

Im Zusammenhang aber mit der wirtschaftlichen Situation und den schwierigen Verhältnissen verschiedener Konzerne, die sich unter anderem auch mit dem Versicherungsgeschäft befassen, wurde der Ruf nach mehr Transparenz und nach einer Trennung der Geschäftsbereiche laut. Es ist richtig: Wir haben in der Kommission, in der wir das BVG beraten haben, wenig Auskünfte erhalten. Die Kooperation der Versicherungen war gering. Der Wille ist heute da, aber nur aufgrund eines grossen Druckes.

Wer aber über Fakten und Hintergründe informiert war, musste spätestens Anfang 2002 zur Kenntnis nehmen, dass der heutige Mindestzinssatz zu hoch ist und nach unten angepasst werden muss. Nur so kann die Rentensicherheit gewährleistet werden.

Grundvoraussetzung für die Sicherheit der Altersvorsorge sind stabile und berechenbare Parameter. Durch seinen Vorentscheid, auch durch den zweiten wiederum nicht klar kommunizierten Entscheid hat der Bundesrat leider einen grossen Vertrauensverlust verursacht und eine unnötige Emotionalität und Verunsicherung in die Vorsorge-Landschaft gebracht. Diese gilt es zu korrigieren - mit Gesetzesanpassungen, mit den Vorstössen, die wir unterstützen. Für die FDP-Fraktion steht fest, dass die Festsetzung des Mindestzinssatzes nicht zum Spielball der Politik werden darf. Die Kompetenz muss beim Bundesrat bleiben; es soll auch kein Genehmigungsrecht des Parlamentes vorgesehen werden.

Aber der Bundesrat hat sich an Spielregeln zu halten. Der Zinssatz darf nicht kurzfristig geändert werden, er muss aber flexibilisiert werden. Die Voraussetzungen sind alle zwei Jahre zu überprüfen. Es sind klare, transparente Regeln und Kriterien aufzustellen, dies in Zusammenarbeit mit der BVG-Kommission. Die Transparenz ist zu verbessern, wie dies mit vom Nationalrat bereits verabschiedeten Gesetzesanpassungen und mit der Unterstützung der Vorstösse der SGK geschieht, welche die FDP-Fraktion heute auch unterstützt.

Die von uns in der dringlichen Interpellation aufgeworfenen Fragen wurden vom Bundesrat beantwortet. Wir sind zwar nicht in allen Teilen befriedigt; wir hoffen aber, dass die Antworten im Rahmen der Bearbeitung der Vorstösse auch entsprechend umgesetzt werden - als Stichworte: getrennte Rechnungslegung zwischen Lebensversicherern und Sammelstiftungen, getrennte Sicherungsfonds zwischen Einzel- und Kollektivlebensgeschäft usw., des Weiteren, dass die Aufsicht ungenügend ist und dass die Kompetenzen im [PAGE 1641] Sinne einer unabhängigen Finanzmarktaufsicht geregelt werden sollen. Auch dies wurde entgegengenommen, die Umsetzung muss aber rasch geschehen.

Die FDP-Fraktion verlangt, dass diese Massnahmen getroffen werden, damit die Bevölkerung in der Frage der Rentensicherheit die Gewissheit hat, dass alle Sozialwerke langfristig finanzierbar sind; dies nicht mit zusätzlichen Forderungen, nicht mit zusätzlichen Aufstockungen, aber mit einer finanziellen Sicherstellung. Gemäss allen Kriterien wie dem Markt, den Zinsen der Obligationen, aber auch den Empfehlungen des IWF vom Herbst 2001 bezüglich Stabilität unserer Altersvorsorge hätte der Bundesrat bereits früher entscheiden sollen.

Seit Anfang Juli haben sich die Anlagekriterien nochmals massiv verschlechtert: Die Rendite der eidgenössischen Staatsanleihen mit Laufzeit von 10 Jahren ist nun bei 2,6 Prozent. Statt um Prozente zu feilschen, muss rasch gehandelt und die Sicherheit wiederhergestellt werden. Polemik hilft weder den Versicherten noch der Vertrauensbildung. Handeln müssen alle gemeinsam: Versicherungen, Bundesämter und das Parlament. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir die Lehren aus der Vergangenheit ziehen und in eine Zukunft mit einem sicheren BVG schauen.