Rüegger Monika · Nationalrat · 2020-06-10
Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-10
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit beim Kapitel 4b, "Abgabe Allgemeine Luftfahrt", und empfehle Ihnen die Streichung dieses Kapitels. Warum? Die allgemeine Luftfahrt umfasst alle Privatflugzeuge und privaten Businessflieger, die nicht nur Zürich, Bern oder Genf bedienen, sondern oft auch kleine Flugplätze im ganzen Land, was für die Regionen und die Kantone von grosser wirtschaftlicher Bedeutung ist. Eine Pauschalabgabe von mindestens 500 und höchstens 5000 Franken für jeden Flug, egal wie viele Passagiere befördert werden, wäre schlichtweg das Ende der Geschäftsfliegerei und würde die Existenz von regionalen Flugplätzen gefährden. Flugplätze, die für Privat- und Businessflüge genutzt werden, machen eine Region attraktiv. Sie verschaffen diesen Kantonen Steuersubstrat und schaffen Arbeitsplätze.
Die pauschale Abgabepflicht würde alle Flugzeuge ab einer Startmasse von 5700 Kilogramm betreffen. Diese Zahl basiert auf einem veralteten Wert und ist nicht nachvollziehbar. Zum Beispiel entsprechen die Flugzeuge des Nidwaldner Flugzeugherstellers Pilatus, die PC-12 oder die PC-24, den internationalen Zertifizierungsrichtlinien für leichte Motorflugzeuge mit dem anerkannten Wert von 19[NB]000 Pfund - das entspricht 8618 Kilogramm. Ich erinnere daran, dass im CO2-Gesetz 5700 Kilogramm vorgesehen sind.
Ebenfalls ist der Minimalbetrag von 500 Franken im Verhältnis zu hoch. Ein kleines Flugzeug wie die PC-24, das einen verschwindend kleinen Ausstoss an CO2 hat, würde weit überdurchschnittlich zur Kasse gebeten. Sie können den Vergleich mit einem grossen Geschäftsreiseflugzeug ziehen, zum Beispiel mit einer Gulfstream G650, die alleine schon ein Startgewicht von 45[NB]000 Kilogramm hat, 18 Personen befördern kann und weit über das Zehnfache an CO2 ausstösst, dafür aber nur mit vergleichsweise bescheidenen 5000 Franken CO2-Abgabe belastet würde.
Die Schweizer Luftfahrt ist im Übrigen wegen ihrer Grösse und Lage in Europa fast immer international unterwegs. Nur schon darum macht eine schweizerische Insellösung keinen Sinn. Die International Civil Aviation Organization hat bereits Anfang 2019 das sogenannte Corsia-Klimaschutzprojekt eingeführt, wo Fluggesellschaften weltweit CO2-senkende Klimaschutzprojekte finanzieren und somit ihre CO2-Emissionen kompensieren. Parallel dazu unterliegen europäische Flüge dem Emissionshandelssystem der EU, welchem die Schweiz seit 2020 angeschlossen ist. Jetzt nochmals eine zusätzliche Abgabe für die private allgemeine Schweizer Luftfahrt zu erheben, wäre eine Doppel- oder Dreifachbesteuerung, faktisch eine Doppelbelastung.
Gerade wir in der Schweiz sind unter anderem mit den Pilatus-Flugzeugwerken auf einen konkurrenzfähigen Markt angewiesen. Die zu hohe Abgabe pro Flug und die willkürliche Einschränkung auf 5700 Kilogramm schränken unsere einheimische Flugzeugherstellung und Flugzeugindustrie massiv ein und gefährden Tausende von Arbeitsplätzen. Sie gefährden die Arbeitsplätze von Menschen, die in den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Uri und Luzern wohnen und dort Steuern bezahlen. Die neuen und zusätzlichen Abgaben gefährden einen wichtigen Arbeitgeber in der Region, wenn nicht den wichtigsten. Ich staune, wie leichtfertig man es in Kauf nimmt, die Arbeitsplätze vieler Arbeitnehmer und deren Familien zu gefährden. Gerade deswegen warne ich vor dieser Abgabe, nein, ich appelliere an Sie, diese wirtschaftsfeindliche Abgabe aus dem CO2-Gesetz zu streichen.
Bei der Minderheit zu Artikel 33 Absatz 4d, die wir auch vertreten, finden wir es nötig, dass die Unternehmen bei der Abgabe von internationalen Bescheinigungen klare und präzisere Bedingungen erhalten, damit sie wissen, wie sie die Bedingungen für internationale Bescheinigungen erfüllen können. Ich danke für die Unterstützung.