Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-06-10
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-10
Wortprotokoll
Meine Minderheit betrifft Artikel 38a, der die Flugticketabgabe zum Gegenstand hat. Der Bundesrat soll auf Flugtickets für Abflüge, die nach schweizerischem Recht erfolgen, eine Lenkungsabgabe erheben. Grundsätzlich anerkenne ich den Willen, mit einer solchen Massnahme den Luftverkehr zu lenken, in der Hoffnung, damit auch die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Abgabe soll auf den Passagier überwälzt werden und gilt für Linien- und Charterflüge. Solche erfolgen hauptsächlich ab den Landesflughäfen. Dazu zählen in der Schweiz Zürich, Genf und Basel. Doch auch auf Regionalflugplätzen, zum Beispiel Altenrhein oder Bern, sind solche Abgaben fällig.
Bei den Landesflughäfen haben wir aber in der Schweiz ein ernstes Problem. Nicht alle liegen auf Schweizer Staatsgebiet. Meine Minderheit will, dass der Bundesrat sicherstellt, dass eine Flugticketabgabe erst eingeführt werden kann, wenn auf allen Flugplätzen und Flughäfen, die Linien- und Charterflüge abfertigen, die Umsetzung gesichert ist. Ein besonderer Fall ist der Flugplatz Basel-Mülhausen. Der Euro-Airport Basel liegt auf französischem Staatsgebiet und ist eine öffentlich-rechtliche Unternehmung nach internationalem Recht mit Sitz in Frankreich. Dieses aussergewöhnliche Konstrukt ist weltweit einmalig, da der Airport gemeinsam durch zwei Staaten betrieben wird. So finden sich auf diesem Flugplatz ein schweizerischer und ein französischer Sektor. Der Staatsvertrag wurde 1949 unterzeichnet. Bis heute kam es allerdings immer wieder zu Differenzen in der Auslegung des Vertrages. Bei der Einführung einer Flugticketabgabe ist es aus Sicht der Minderheit nun aber zwingend, dass in diesem Bereich eine klare Regelung gefunden wird. Es darf nicht sein, dass in Basel auf eine Flugticketabgabe verzichtet wird oder dass einfach auf den französischen Sektor ausgewichen wird, um damit die Flugticketabgabe zu umgehen.
Der Vorwurf der Grünen, ich wolle mit dieser Forderung nur auf Zeit spielen, offenbart die kurzsichtigen Überlegungen dieser Partei beim Feindbild Luftfahrt. Sollte mein Minderheitsantrag nicht durchkommen, werden nämlich weiterhin Billigfluggesellschaften ab Basel operieren, ohne mit einer Flugticketabgabe belastet zu werden. Es darf nicht sein, dass ein Passagier für einen Flug nach Hamburg ab dem schweizerischen Sektor in Basel keine Abgabe zahlen muss, aber für einen Flug nach Hamburg ab Zürich vom Staat mit zusätzlich 30 Franken belastet wird. Dies widerspräche jeglicher Rechtsgleichheit, wie sie von der Bundesverfassung vorgegeben wird. Ebenfalls bedarf es einer Regelung für den Ausweichverkehr, der dann einfach ab dem französischen Sektor erfolgen wird. Solche Wettbewerbsverzerrungen sind im Vorfeld zu klären.
Wer eine sinnvolle und ehrliche Lenkung will, muss meinem Minderheitsantrag zustimmen. Alles andere kommt einem Schildbürgerstreich gleich und widerspricht jeglicher Fairness gegenüber allen Beteiligten.
Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft Artikel 38c Absatz 3. Dieser Absatz ist für die Luftverkehrsunternehmen substanziell. Damit ist es möglich, sich von der Konkurrenz abzuheben. Unternehmen, die aufzeigen können, dass sie bereits heute wesentlich dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, profitieren von einer Reduktion bei der Höhe der Abgabe auf Flugtickets. Das heisst im Klartext, dass die Flugticketabgabe bei ihnen tiefer sein wird als bei Gesellschaften, die keine Massnahmen treffen. Leider fehlt in der Version des Ständerates, dass eine solche Anrechnung auch im Rahmen von internationalen Systemen möglich sein muss. Schon allein darum, weil die Luftfahrt ein internationales Geschäft ist, erscheint der Minderheit eine solche Anrechnung unabdingbar. Zudem ist auch die Entwicklung von Corsia zu beachten, einem weltweit einzigartigen System der Luftfahrtbranche zur CO2-Kompensation.
Mit meinem Minderheitsantrag schliesse ich diese Lücke und verlange, dass die Reduktionen im Rahmen von internationalen Systemen sowie freiwillige Massnahmen adäquat anzurechnen sind.
Ich bitte Sie im Sinne einer Anerkennung für jene Luftfahrtunternehmen, die sich bereits heute aktiv für eine ökologischere Luftfahrt einsetzen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.