Lexipedia

Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-06-10

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-10

Wortprotokoll

Hier sind wir wahrscheinlich beim entscheidenden Punkt dieser Vorlage - aus der Sicht beider Seiten. Wir hatten hierzu in der Kommission eine sehr heftige sachliche Debatte. Sie hat in Bezug auf den jetzigen Antrag der Minderheit I (Carobbio Guscetti) zu einem knappen Entscheid mit einer Mehrheit von 7 und einer Minderheit von 6 Stimmen geführt. Ich bitte Sie, hier der Minderheit I zu folgen und den Antrag der Minderheit II (Hegglin Peter), aber auch den Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Es geht bei diesem Komplex von Artikel 25a um drei Fragen:

1.[NB]Es geht mir darum, dass klärend festgehalten wird, dass auch der Spitex-Bereich von dieser Regelung erfasst ist. Der Kommissionssprecher hat vorhin gesagt - das ist auch in[NB]der[NB]Kommission vonseiten des Bundesrates ausgeführt worden -, dass das eigentlich in der heutigen Formulierung mit dem Begriff "ambulant" schon gemeint sei. In der heutigen Formulierung ist es aber nicht klar. Mit der Formulierung der Minderheit I steht klar drin, dass auch die Hilfe zuhause inbegriffen ist.

2.[NB]Es geht auch um die Frage, ob Pflegefachpersonen nur auf Anordnung eines Arztes, einer Ärztin tätig sein können oder auch auf eigene Anordnung. Hier ist am 1. Januar 2020 bereits eine erhebliche Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft getreten. Der Bundesrat hat solche Selbstverrechnungen teilweise ermöglicht. So ist heute der ganze Grundpflegebereich nicht mehr anordnungspflichtig. Der Antrag des Bundesrates und auch die Mehrheitslösung würden hier einen Rückschritt gegenüber der heutigen Regelung bewirken, und zwar insbesondere in einem Bereich. Die eine Frage ist ja, ob eine tertiär ausgebildete Pflegefachperson auf eigene Anordnung eine Leistung erbringen kann. Da sind sich Mehrheit und Minderheit I eigentlich noch einig, dass das möglich sein soll. Nur stellt die Fassung der Minderheit I klar, dass dies auch möglich sein soll, wenn diese Pflegefachperson eine Leistung nicht unbedingt selber erbringt. Sie stellt klar, dass auch eine "billigere" medizinische Hilfsperson genügen würde, um auf Anordnung die entsprechende Leistung zu erbringen. Es macht keinen Sinn, und zwar von der Kostenseite her, dass dann auch immer eine tertiär ausgebildete Pflegefachperson die Leistung erbringen muss; das ist der zweite Punkt, die Klärung der Delegierbarkeit.

3.[NB]Der wahrscheinlich entscheidende dritte Punkt ist die Frage der Leistungsvereinbarung. Bisher gibt es diese nicht. Wenn eine Leistungsvereinbarungspflicht im Sinn der Mehrheit in diesem Bereich eingeführt werden sollte, wäre das gegenüber heute ein erheblicher Rückschritt. Es würde, wenn ich mich in die Initiantinnen hineinversetze - das ist vorhin auch ausgeführt worden -, für sie eigentlich bedeuten, dass wir ihnen zwar mit der linken Hand die Verordnungskompetenz erteilen, ihnen diese aber mit der rechten Hand, nämlich über die Leistungsvereinbarungspflicht, gleich wieder wegnehmen. Das würden die Initianten wohl als hinterlistigen "Schlungg" empfinden. Der wäre für sie verständlicherweise kaum akzeptierbar, wenn sie sich einen Rückzug der Initiative überlegen.

Die Minderheit I bringt hier eine massvolle Anpassung für eine kostengerechte Pflegesituation. Ich bitte Sie, die Minderheit I (Carobbio Guscetti) zu unterstützen.